Überpfändung
Verfasst: 27. Sep 2023, 15:52
Angenommen A beauftragt einen Anwalt (B) zum Falle der Ehescheidung.
A kann die vereinbarte Honorarrechnung plötzlich nicht mehr bezahlen.
B sendet fälschlicherweise 2 Mahnbescheide. A legt Einspruch gegen einen dieser Mahnbescheide ein. B zieht einen dieser Mahnbescheide zurück und erwirkt dann eine Konto- und Lohnpfändung. In der Zwischenzeit fällt A ins Krankengeld. Es ist nur noch eine Kontopfändung möglich. Die Forderung wird vollständig durch A während des Krankengeldbezuges beglichen. B versäumt über ein Jahr den AG zu informieren, dass die Forderung beglichen wurde. Der AG führt nach der Genesung und Arbeitsaufnahme von A weiter Beträge an B ab. A informiert B darüber und verlangt nun eine komplette Aufstellung und eine Rücküberweisung der Überpfändung, sowie eine Information an den AG, dass die Forderung längst beglichen ist.
B übersendet eine komplett fehlerhafte Aufstellung, in der Zahlungen fehlen und u.a. Kosten für den zurückgezogenen Mahnbescheid berechnet werden und ein fehlerhaftes Schreiben an den AG, indem nicht A als Schuldner und AN aufgeführt wird, sondern die Scheidungsgegenseite.
Welche Rechte hätte A?
Welche Konsequenzen hätte B zu befürchten?
A kann die vereinbarte Honorarrechnung plötzlich nicht mehr bezahlen.
B sendet fälschlicherweise 2 Mahnbescheide. A legt Einspruch gegen einen dieser Mahnbescheide ein. B zieht einen dieser Mahnbescheide zurück und erwirkt dann eine Konto- und Lohnpfändung. In der Zwischenzeit fällt A ins Krankengeld. Es ist nur noch eine Kontopfändung möglich. Die Forderung wird vollständig durch A während des Krankengeldbezuges beglichen. B versäumt über ein Jahr den AG zu informieren, dass die Forderung beglichen wurde. Der AG führt nach der Genesung und Arbeitsaufnahme von A weiter Beträge an B ab. A informiert B darüber und verlangt nun eine komplette Aufstellung und eine Rücküberweisung der Überpfändung, sowie eine Information an den AG, dass die Forderung längst beglichen ist.
B übersendet eine komplett fehlerhafte Aufstellung, in der Zahlungen fehlen und u.a. Kosten für den zurückgezogenen Mahnbescheid berechnet werden und ein fehlerhaftes Schreiben an den AG, indem nicht A als Schuldner und AN aufgeführt wird, sondern die Scheidungsgegenseite.
Welche Rechte hätte A?
Welche Konsequenzen hätte B zu befürchten?