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Titulierte Schulden beglichen -Schufaeintrag vorzeitig löschen lassen

Verfasst: 20. Aug 2023, 11:21
von lolo31
Hallo zusammen,

soweit ich es verstanden habe, kann man titulierte Forderungen die beglichen worden sind vorzeitig löschen lassen. Ist das soweit richtig?

Ich müsste wie folgt vorgehen:

-Entwerteten Schuldtitel vom Gläubiger abholen.
-Den Entwerteten Schuldtitel(Kopie?) der Schufa zukommen lassen.

Muss die Schufa den Eintrag dann löschen, oder ist ist es nur eine Kulanzsache?
Falls die Schufa der Löschungsantrag nicht nachkommt, muss ich den Gläubiger bitten eine Löschung zuzustimmen?
Falls der Gläubiger zustimmt, muss die Schufa den Eintrag löschen?
Falls der Gläubiger nicht zustimmt, habe ich Pech?

Mich verwundert es auch etwas, das die Einträge immer noch 3 Jahre gespeichert werden dürfen, obwohl Personen nach einer Privatinsolvenz bereits nach 6 Monaten aus der Schufa gelöscht werden. Nicht ganz Fair wie ich finde....


Danke für eure Zeit!

Re: Titulierte Schulden beglichen -Schufaeintrag vorzeitig löschen lassen

Verfasst: 25. Aug 2023, 22:38
von cine
Wenn Gläubiger zustimmen geht im Grunde alles, nur leider Stimmen die Gläubiger meistens nicht zu.

Zu deinen Fragen:
1. Jain, nur einen Erledigungsvermerk setzen (ab da bleibt es dann so 3 Jahre taggenau gespeichert, Die Schufa hält
sowieso Rücksprache mit dem Gläubiger, meldet der sich nicht wird aus kulanz gelöscht)
2. Ja
3. Ja
4. Ja

Was die Dauer betrifft, sehe ich es wie du.
Wenn man mal die kürzesten Zeitrahmen nimmt:
PrivatInso: 3 Jahre abzahlen/Wohlverhaltensphase + 6 Monate
Normal abzahlen: 3 Jahre abzahlen + 3 Jahre negativer Eintrag (auch erledigt wird als negativ gewertet)

Im Grunde ist man jetzt als "normaler" Schuldner, schlechter gestellt. Hoffe da tut sich auch noch was