Titulierte Schulden beglichen -Schufaeintrag vorzeitig löschen lassen
Verfasst: 20. Aug 2023, 11:21
Hallo zusammen,
soweit ich es verstanden habe, kann man titulierte Forderungen die beglichen worden sind vorzeitig löschen lassen. Ist das soweit richtig?
Ich müsste wie folgt vorgehen:
-Entwerteten Schuldtitel vom Gläubiger abholen.
-Den Entwerteten Schuldtitel(Kopie?) der Schufa zukommen lassen.
Muss die Schufa den Eintrag dann löschen, oder ist ist es nur eine Kulanzsache?
Falls die Schufa der Löschungsantrag nicht nachkommt, muss ich den Gläubiger bitten eine Löschung zuzustimmen?
Falls der Gläubiger zustimmt, muss die Schufa den Eintrag löschen?
Falls der Gläubiger nicht zustimmt, habe ich Pech?
Mich verwundert es auch etwas, das die Einträge immer noch 3 Jahre gespeichert werden dürfen, obwohl Personen nach einer Privatinsolvenz bereits nach 6 Monaten aus der Schufa gelöscht werden. Nicht ganz Fair wie ich finde....
Danke für eure Zeit!
soweit ich es verstanden habe, kann man titulierte Forderungen die beglichen worden sind vorzeitig löschen lassen. Ist das soweit richtig?
Ich müsste wie folgt vorgehen:
-Entwerteten Schuldtitel vom Gläubiger abholen.
-Den Entwerteten Schuldtitel(Kopie?) der Schufa zukommen lassen.
Muss die Schufa den Eintrag dann löschen, oder ist ist es nur eine Kulanzsache?
Falls die Schufa der Löschungsantrag nicht nachkommt, muss ich den Gläubiger bitten eine Löschung zuzustimmen?
Falls der Gläubiger zustimmt, muss die Schufa den Eintrag löschen?
Falls der Gläubiger nicht zustimmt, habe ich Pech?
Mich verwundert es auch etwas, das die Einträge immer noch 3 Jahre gespeichert werden dürfen, obwohl Personen nach einer Privatinsolvenz bereits nach 6 Monaten aus der Schufa gelöscht werden. Nicht ganz Fair wie ich finde....
Danke für eure Zeit!