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Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 18. Aug 2023, 12:44
von jenny89
Hallo ihr,

Mal wieder ich die kein plan von nix hat 🤣 mein Mann soll eine einmalige Einmalzahlung bekommen, weil der Betrieb einen riesen Auftrag hatte. Wieviel das sein wird weiß er nicht, wenn er die Zahlung bekommen würde dann würde diese ja gepfändet werden oder? Wir bekommen aber wohngeld und Kinderzuschlag. Würde er eine prämie von 1000 Euro bekommen dann stände uns beim nächsten Antrag weniger bis garkein wohngeld/ kinderzuschlag zu. Für uns wäre es am besten wenn er auf diese Prämie verzichten würde, weil wir einfach doppelt geld verlieren würden ist sowas überhaupt möglich? Viele Grüße Jenny

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 05:51
von robo
jenny89 hat geschrieben: 18. Aug 2023, 12:44 ...
wenn er die Zahlung bekommen würde dann würde diese ja gepfändet werden oder?
...
Vermutlich nicht alles, denn wer mehr verdient, soll davon ja auch was behalten dürfen.
Die Prämie wird vermutlich zum normalen Lohn einfach dazugerechnet und dann wird davon 'nach Tabelle' gepfändet. Hier findest Du einen Pfändungsrechner:
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfa ... hner-2023/
jenny89 hat geschrieben: 18. Aug 2023, 12:44 ...
am besten wenn er auf diese Prämie verzichten würde, weil wir einfach doppelt geld verlieren würden ist sowas überhaupt möglich?
...
Das ist ja ne einfache Rechenaufgabe: Wenn Ihr wisst, wie hoch die Prämie ist, dann kann man mit dem Pfändungsrechner ausrechnen, wieviel ihr davon behalten dürft. Und wenn das dann "schädlich" für die anderen Leistungen ist, dann würde ich mal mit dem Arbeitgeber reden, ob "Prämie" vielleicht in "Urlaub" (oder "Freistunden") zB umgerechnet werden könnte ?
Das ist ja eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und geht den IV/TH ja eigentlich nichts an.

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 07:26
von jenny89
Danke für deine Antwort. Aber wenn er sagen wir mal 2500 Euro Prämie bekommt, davon darf er dann 500 behalten alles andere wird gepfändet dann rechnet das wohngeldamt und die kindergeldstelle die vollen 2500 Euro an oder nicht?

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 08:09
von imker
warum sollten die das "anrechnen" wenn es gepfändet worden ist .... mit welchem Netto-Betrag wird denn bei den Leistungen jetzt gerechnet und gearbeitet? ME geht es um sog. liquide Mittel, und die stehen auf der Abrechchnnung doch als Auszahlungsbetrag.

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 08:11
von jenny89
Gerechnet wird aber immer in brutto und danach wird dann ausgerechnet wie hoch das wohngeld usw. Ist.

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 08:15
von imker

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 08:19
von imker
Wenn Du schon alles (besser) weisst, streich meine Antworten aus Deinen Erfahrungen.

Wird denn jetzt in der Insolvenz Geld beim Arbeitgeber gepfändet und an den IV abgeführt??

Ich halte es für "blauäugig" auf Einkommen zu verzichten undd amit die Verfahrenskosten und Gläubiger schlechter darstehen zu lassen als mit dem pfändbaren Betrag.

Deine Äußerungen verstehe ich im Ergebnis so, dass Du eine blöde Auseinandersetzung mit dem Amt vermeiden möchtest.

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 09:17
von jenny89
Ich weiß nicht alles besser meine Antwort kam wohl falsch rüber sorry dafür. Ich bin über jede Hilfe dankbar. Ja der AG pfändet den Lohn.

Eben darum geht es ja. Ich weiß nicht ob mein Mann sich strafbar macht sollte er auf das Geld verzichten. Verzichtet er nicht stehen wir schlechter dar als jetzt, wenn die komplette einmalzahlung angerechnet wird. Ich frage aber Montag mal bei der Wohngelstelle nach ob nur der Teil angerechnet wird der nach der pfändung über bleibt oder die komplette Prämie

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 09:32
von robo
tztztz ... nicht gleich pampig werden, Imker.
Dein Link führt zu 'anrechenbarem Einkommen' bei ALG2 (SGB II), hier geht es aber um Wohngeld (WoGG).
Ja, man möchte glauben, es gilt immer das gleiche beim Bezug von Transferleistungen ... ist wohl aber nicht so, s. https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Verfasst: 19. Aug 2023, 09:38
von robo
Wie ist es denn zB mit Überstunden, Imker, sollte ein Insulaner immer auf Geld (statt Freizeit) bestehen, um nicht Gefahr zu laufen, dem IV usw. 'schlechter dastehen' zu lassen ?

@Jenny: Dein Mann ist noch im Status 'eröffnetes Verfahren' - richtig ?
Es gab noch keinen Beschluss vom Gericht, dass das Verfahren aufgehoben ist
(und damit die 'Wohlverhaltensphase' beginnt) - richtig ?