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Pfändungsbeträge nicht abgeführt

Verfasst: 6. Jul 2023, 14:12
von Olliju74
Ich stehe vor einer komplexen rechtlichen Situation und hoffe, dass ihr mir mit eurem Wissen weiterhelfen könnt. Seit nunmehr zwei Jahren befindet sich meine Ex-Frau in der Regelinsolvenz die eigentliche Insolvenz ist noch nicht Abgeschlossen . In dieser Zeit hat der Arbeitgeber jedoch keine Zahlungen an den Insolvenzverwalter geleistet, obwohl meine Ex-Frau ihn mehrfach darauf hingewiesen hat. Sogar der Insolvenzverwalter wurde informiert, aber es gab keine Reaktion.

Kürzlich hat meine Ex-Frau dem Gericht eine Mitteilung zugesandt, dass ihr Arbeitgeber versäumt hat, den Pfändungsfreibetrag zu überweisen. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie den zu viel erhaltenen Lohn an ihren Arbeitgeber zurückzahlen muss. Diese Situation verwirrt uns sehr, da der Insolvenzverwalter keinerlei Maßnahmen ergriffen hat. fast 24 Monate lang

Meine Frage an euch lautet: Was kann meine Ex-Frau in dieser Situation tun? Ist es rechtens, dass sie den zu viel erhaltenen Lohn sofort und komplett an den Arbeitgeber zurückführen muss, obwohl der Insolvenzverwalter bisher nichts unternommen hat? Liegt da die Haftung nicht auch bei dem IV ?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und eure wertvollen Ratschläge!

Re: Pfändungsbeträge nicht abgeführt

Verfasst: 20. Jul 2023, 13:06
von AdiDana
Hallo,
deine (Ex) Frau macht eine Regelinsolvenz aufgrund einer gescheiterten Selbständigkeit?

Normalerweise bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter, dieser führt ein kurzes Gespräch mit dem Schuldner, notiert sich dabei den AG und schreibt diesen an und fordert die Pfändung auf ein Treuhänderkonto. Ist das den in diesen Fall nicht so gelaufen?
Und um wie viel Geld (monatlich) handelt es sich denn? Ich hatte zwei AG, mein Insolvenzverwalter hat einen davon angeschrieben und um Pfändung von xx gebeten. Der AG hat das ignoriert und ich musste das auch nachzahlen. Da ging es aber nur um 6 Monate a 12,50 Euro oder so.

Viele Güße
AdiDana

Re: Pfändungsbeträge nicht abgeführt

Verfasst: 20. Jul 2023, 17:21
von imker
1. Deine Frau hat mE rechtlich keine Chance, sich hinter dem Nivchtstun des IV zu verstecken.
2. Deine Frau hat vom Arbeitgeber zuviel Geld erhalten, wenn da was pfändbar war und nichts einbehalten wurde.
3. Das wird Sie zurückzuzahlen haben, wenn der AG das fordert.
4. Dem Gericht schuldet sie "eigentlich" nichts.
5. Aber nur eigentlich, denn sollten die Verfahrenskosten gestundet worden sein, hat sie als Folge der Nichtabführung durch den AG mehr erhalten, als bei der Berechnung der Stundung zu erwarten war und dieses MEHR hat sie dem Gericht für die Verfahrenskostenstundung nicht angezeigt.
6. Ich würd da mal besonders kleine Brötchen backen und sehen, wie das finanziell zu regeln ist.
7. Es wird wenige auf dem Insolvenzgericht geben, die ihr den Rücken stärken, wenn sie die zu hohe Zahlung an sich selbst bemerkt hat und auf andere zeigt.

Re: Pfändungsbeträge nicht abgeführt

Verfasst: 20. Jul 2023, 18:26
von tidus82
In erster Linie würde ich aber sagen, ist der Arbeitgeber verantwortlich das korrekt abzuführen.
Im Innenverhältnis kommt dann natürlich der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu und fordert das Geld zurück, aber zuersteinmal müsste m.E. der AG hier in der Bringschuld gegenüber dem IV sein.

Re: Pfändungsbeträge nicht abgeführt

Verfasst: 20. Jul 2023, 20:05
von imker
Olliju74 hat geschrieben: 6. Jul 2023, 14:12 ...
Nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie den zu viel erhaltenen Lohn an ihren Arbeitgeber zurückzahlen muss.

...
@tidus - aber vielleicht antwortet ja auch Olliju74 :::

Vom Gericht so eine Mitteilung, vom Arbeitgeber oder nun vom Insolvenzverwalter???

Ich vermute, dass nun der Arbeitgeber Stress erkannt hat oder aber, dass beim Verwalter jemand wach geworden ist.

Mit "zuerst" die anderen und erst dann "ich" lässt sich das nicht lösen. Beide haben sofort zu zahlen und mit Entreicherung ist da wohl auch nicht viel zu gestalten, denn die Fehlzahlung wurde ja erkannt.

Re: Pfändungsbeträge nicht abgeführt

Verfasst: 26. Jul 2023, 15:16
von Opan
Also m.E. - und das ergibt auch mein Nachlesen - wirkt die Pfändung beim Arbeitgeber, wie eine Abtretung. Der AG ist als Drittschuldner in der Pflicht und kann einen eigenen Irrtum, nicht auf den An transportieren. Tatsächlich wäre der AG hier haftbar und der kann dann die Doppelzahlung, die sich durch die Haftung ergibt, nicht vom AN zurück verlangen.

Am Ende bedeutet das für den AN natürlich eine Menge Ärger im Verhältnis zum AG....