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Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig

Verfasst: 15. Jun 2023, 18:49
von Shadow
Moin,
vielleicht für den ein oder anderen Interessant. Ich bin grade beim Querlesen drüber gestolpert und so wie ich das sehe, hat die Meldung hier noch niemand gepostet.

Link: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... skbar&ei=7

Re: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig

Verfasst: 15. Jun 2023, 19:11
von Itak65
Otto finanziert über die Hanseatic Bank glaube.
Itak65

Re: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig

Verfasst: 15. Jun 2023, 19:54
von caffery
Hier gehts um das sogenannte Konzerninkasso - also vereinfacht gesagt darum, ob ein Konzern eine Tochterfirma A als Forderungsinhaber und eine andere als Rechtsdienstleister B für Inkasso betreiben darf der für A tätig wird(was unstrittig kein Problem ist) und B daraus dann Verzugsschaden in Form von Inkassokosten analog RDG "generieren" darf. (wo das Problem liegt)

Das OLG Hamburg hat - wie die Vorstinstanz auch - "Nope" gesagt.

Das Thema betrifft nicht nur die hier gegenständige EOS Gruppe - sondern im Endeffekt dann auch das gesamte Inkassonetzwerk wie es aktuell konstruiert ist, da es etliches derartiges Firmengezumpel in der Inkassowelt gibt und die ganze Branche im Prinzip in weiten Teilen auf dem hier verhandelten Prinzip aufbaut.

Das Urteil war so zu erwarten. Die EOS-Gruppe wird ohnehin vor den BGH ziehen und dann erst die komplette Phalanx auffahren. Erst dann wirds richtig interessant. Leider hat der BGH in den letzten Jahren einige ähnlicher Entscheidungen - entgegen sämtlicher Vorinstanzen - zu Gunsten "der Branche" entschieden. Von daher darf sich hier leider zunächst nur verhalten gefreut werden.

Re: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig

Verfasst: 15. Jun 2023, 21:03
von Schuldine
Entscheidungen zugunsten der "Branche" kommen wahrscheinlich nicht von ungefähr.

Ich zitiere mal aus der Tagung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz .... von 2017

Nur 20 % aller an Inkassodienstleister zum Einzug übertragenen Forderungen sind Gegenstand eines
gerichtlichen Verfahrens. Die deutliche Mehrheit von diesen Inkassofällen, nämlich 92 %, werden über
das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO tituliert. Lediglich die 8 % der gericht-
lich verfolgten Forderungen sind Gegenstand eines Klageverfahrens. Bezogen auf die Gesamtanzahl aller
Inkassoverfahren werden also weniger als 2 % per Gerichtsurteil tituliert.
Damit erweist sich die Inkassowirtschaft als hocheffizient und entlastet die Justiz deutlich und
nachhaltig.


nachzulesen unter folgendem Link auf Seite 120

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=1

Re: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig

Verfasst: 15. Jun 2023, 22:56
von Inso?
Interessanter Artikel zum Thema, Otto/EOS treibt EU weit sein Unwesen:

https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/ ... n-koennen/