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Stundenkonto

Verfasst: 24. Mai 2019, 22:19
von arreis
Hallo zusammen!

In der Firma in der ich beschäftigt bin wird für die Arbeitnehmer ein Stundenkonto geführt. Die Firma zieht sporadisch Stunden ab, damit man auf einen Kontostand von 100 bis 120 Stunden kommt, diese werden dann in den Zeiten, in denen man etwas weniger Stunden hat, zum ausgleich des Lohns genommen.
Das war jetzt nur mal das Prinzip, wie es bei uns gehandhabt wird.

Heute hatte ich ein Gespräch mit einem Kollege, der seit kurzem auch in der Inso ist. dieser hat den Chef veranlasst, seine kompletten Überstunden in diese Konto zu schreiben.
Er ist der Auffassung, lieber Frei zu machen und dafür die Stunden zu verwenden, als das Geld in die Masse fließen zu lassen.

Ich bin der Meinung, dass dieser Umstand schon einen erheblich Verstoß darstellt und die RSB versagt werden könnte.

Aber mal einfach angenommen, das Ganze wäre so in Ordnung, wie würde es bei einer Auszahlung aussehen.

Wenn man sich einen ganzen Monat frei nimmt, und der Verdienst für diesen Monat aus dem Stundenkonto bezahlt würde, kann dann auch nur die Hälfte für die Berechnung der Pfändung herangezogen werden, weil es sich ja ursprünglich um Überstunden handelt?

Re: Stundenkonto

Verfasst: 25. Mai 2019, 09:04
von caffery
arreis hat geschrieben: 24. Mai 2019, 22:19 Ich bin der Meinung, dass dieser Umstand schon einen erheblich Verstoß darstellt und die RSB versagt werden könnte.
Was bringt Dich denn zu dieser Meinung? Zu mehr als einer Vollzeitstelle ist niemand verpflichtet.
arreis hat geschrieben: 24. Mai 2019, 22:19 Wenn man sich einen ganzen Monat frei nimmt, und der Verdienst für diesen Monat aus dem Stundenkonto bezahlt würde, kann dann auch nur die Hälfte für die Berechnung der Pfändung herangezogen werden, weil es sich ja ursprünglich um Überstunden handelt?
Nein - Nur Mehrarbeitsvergütungen die zusätzlich zum Lohn (einer Vollzeitstelle) gezahlt werden sind gem. § 850a Abs. 1 ZPO zur Hälfte vor Pfändungen geschützt.

Re: Stundenkonto

Verfasst: 25. Mai 2019, 10:32
von arreis
caffery hat geschrieben: 25. Mai 2019, 09:04 Was bringt Dich denn zu dieser Meinung? Zu mehr als einer Vollzeitstelle ist niemand verpflichtet.
Ich habe bislang gelernt und dies wurde auch hier weitgehend kommuniziert, dass sich der Pfändbare Betrag aus allen Einkünften, unter Berücksichtigung der Freigrenzen, eines Arbeitsverhältnisses ergibt und in die Masse abzuführen ist.

Wenn ich Deine Ausführung jetzt richtig interpretiere, müsste man lediglich Arbeitstage mal X Stunden mal X Stundenlohn berechen und den sich daraus ergebenden pfändbaren Betrag abführen, alle anderen Bezüge könnte man z.B. auf einem Zeitkonto parken.

Dann könnte man ja sechs Jahre lang seine Überstunden parken und sie sich dann auszahlen lassen oder eher nicht?

Wenn sich das Ganze in einem üblichen Rahmen abspielt, stimme ich Dir sogar zu,bin mir aber nicht sicher ob man das allgemein betrachten kann oder der Einzelfall zu bewerten ist.

Bei uns ist es so,dass in der Regel ein Ausgleich durch Freizeit nicht möglich ist, wir reden hier nicht von 2 bis 3 Stunden im Monat, sondern von Minimum 50 Stunden.

Merkwürdig ist für aber auch, dass die Überstunden des Kollegen nicht in seiner Abrechnung auftauchen. Normal ist es so, dass alle Stunden aufgeführt sind und dann 10 Stunden abgezogen werden. Ich gehe davon aus, dass dem Arbeitgeber bewusst ist, dass die Angelegenheit nicht ganz OK ist.

Für mich stellt das Ganze, im Sinne der Versagungsgründe, die Benachteiligung der Gläubiger dar, wenn dem nicht so ist, dann ist es eben nicht so.

Durch die Maßnahme des Kollegen ließt kein Geld in die Masse, ist es denn nicht so, dass auch dies ein Versagungsgrund ist, wenn keine Stundung der Verfahrenskosten vorliegt?

Re: Stundenkonto

Verfasst: 25. Mai 2019, 10:40
von caffery
Für mich klingt das eher nach einem arbeitsrechtlichen Problem.

Unterm Strich ist es doch ganz einfach. Der Insolvenzschuldner muss gemäß Erwerbsobliegenheit eine angemessene Vollzeitstelle ausüben. Wenn er das tut ist alls gut.

Der Arbeitgeber ist für die korrekte Abführung der pfändbaren Beträge zuständig. Wenn er sich dabei nicht an geltendes Recht hält ist er (zu beiden Seiten) haftbar. Ein Versagungsgrund für den Schuldner lässt sich daraus dann m.E. nicht ableiten.

Was der Zusammenhang mit einer Verfahrenskostenstundung zu tun haben soll erschließt sich mir grad nicht.

Re: Stundenkonto

Verfasst: 25. Mai 2019, 21:22
von Käsebrot
Hm, wir führen bei uns auch Stundenkonten, die aufgrund der angespannten Personalsituation im Gesundheitswesen bei den meisten Kollegen meistens im gelben Bereich sind. Aber wenn mein AG mir die Möglichkeit gibt, diese mit Freizeit auszugleichen, würde ich nen Teufel tun und das ausschlagen. Freizeit ist unbezahlbar!

Dass Überstunden ausbezahlt werden müssen, ist mir so jetzt auch nicht bekannt. Ich denke da so wie caffery, so lange angemessen pfändbares Einkommen erwirtschaftet wird, spielt die Zahl der Stunden auf dem Arbeitszeitkonto keine Rolle.

Wenn man nun einen ganzen Monat überstundenfrei nimmt, bekommt man ja (hoffentlich) sein normales Gehalt in der Zeit und nur die Zahl der Stunden auf dem Stundenkonto reduziert sich entsprechend.