Stundenkonto
Verfasst: 24. Mai 2019, 22:19
Hallo zusammen!
In der Firma in der ich beschäftigt bin wird für die Arbeitnehmer ein Stundenkonto geführt. Die Firma zieht sporadisch Stunden ab, damit man auf einen Kontostand von 100 bis 120 Stunden kommt, diese werden dann in den Zeiten, in denen man etwas weniger Stunden hat, zum ausgleich des Lohns genommen.
Das war jetzt nur mal das Prinzip, wie es bei uns gehandhabt wird.
Heute hatte ich ein Gespräch mit einem Kollege, der seit kurzem auch in der Inso ist. dieser hat den Chef veranlasst, seine kompletten Überstunden in diese Konto zu schreiben.
Er ist der Auffassung, lieber Frei zu machen und dafür die Stunden zu verwenden, als das Geld in die Masse fließen zu lassen.
Ich bin der Meinung, dass dieser Umstand schon einen erheblich Verstoß darstellt und die RSB versagt werden könnte.
Aber mal einfach angenommen, das Ganze wäre so in Ordnung, wie würde es bei einer Auszahlung aussehen.
Wenn man sich einen ganzen Monat frei nimmt, und der Verdienst für diesen Monat aus dem Stundenkonto bezahlt würde, kann dann auch nur die Hälfte für die Berechnung der Pfändung herangezogen werden, weil es sich ja ursprünglich um Überstunden handelt?
In der Firma in der ich beschäftigt bin wird für die Arbeitnehmer ein Stundenkonto geführt. Die Firma zieht sporadisch Stunden ab, damit man auf einen Kontostand von 100 bis 120 Stunden kommt, diese werden dann in den Zeiten, in denen man etwas weniger Stunden hat, zum ausgleich des Lohns genommen.
Das war jetzt nur mal das Prinzip, wie es bei uns gehandhabt wird.
Heute hatte ich ein Gespräch mit einem Kollege, der seit kurzem auch in der Inso ist. dieser hat den Chef veranlasst, seine kompletten Überstunden in diese Konto zu schreiben.
Er ist der Auffassung, lieber Frei zu machen und dafür die Stunden zu verwenden, als das Geld in die Masse fließen zu lassen.
Ich bin der Meinung, dass dieser Umstand schon einen erheblich Verstoß darstellt und die RSB versagt werden könnte.
Aber mal einfach angenommen, das Ganze wäre so in Ordnung, wie würde es bei einer Auszahlung aussehen.
Wenn man sich einen ganzen Monat frei nimmt, und der Verdienst für diesen Monat aus dem Stundenkonto bezahlt würde, kann dann auch nur die Hälfte für die Berechnung der Pfändung herangezogen werden, weil es sich ja ursprünglich um Überstunden handelt?