Seite 1 von 1

Was kann vom IV gepfändet werden?

Verfasst: 23. Mai 2019, 11:02
von sunny_1978
Hallo liebe Community,

ich bin gerade frisch angemeldet da ich dieses Forum sehr interessant finde und auch schon einige Antworten auf Fragen gefunden habe. Allerdings habe ich doch einige Fragen, die mir hier evtl. jemand beantworten kann.

Mein Freund hat jetzt über einen Schuldnerberater eine PI beantragt, es ist noch keine Eröffnung erfolgt. Die meisten seiner Schulden sind aus einer ehemaligen Selbständigkeit (Fahrschule), hier besaß er auch einen PKW und 3 Motorräder, welche auf die Fahrschule zugelassen waren.
Mittlerweile sind alle Fahrzeuge abgemeldet und wir überlegen, die Motorräder zu verkaufen, allerdings werden wir hier nicht mehr viel bekommen da diese nicht mehr viel wert sind (hohe Laufleistungen, viele Stürze, Schrammen, Beulen, verbogene Teile etc. auf Grund des Einsatzes).
Jetzt fragen wir uns, falls wir überhaupt noch etwas für die Fahrzeuge bekommen, wird dieses Geld dann der Involvenzmasse zufließen?

Eine weitere Frage wäre diese:
Er ist unregelmäßig als Prüfer für eine Behörde tätig und erhält hier eine Aufwandsentschädigung, die ihm unregelmäßig ca. alle 3-4 Monate ausgezahlt wird, je nach Tätigkeitsaufwand in unterschiedlicher Höhe. Er hat schon seit einiger Zeit ein P-Konto, nun würden wir gerne wissen, ob diese Aufwandentschädigung pfändbar ist oder ob wir uns diese auch auf ein separates Konto auszahlen lassen könnten?
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung.

Ich weiß, es sind viele Fragen aber zu manchen Sachen finde ich im Internet leider nichts.

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Zeit.
LG sunny

Re: Was kann vom IV gepfändet werden?

Verfasst: 23. Mai 2019, 11:18
von Ruhrpottmensch
Ich versuchs mal... Aber bitte nicht auf Vollständigkeit hoffen bzw dann noch auf Ergänzung von den Praktikern warten...

Wenn es sich um eine Verbraucherinsolvenz handelt, dann werden Fahrzeuge, die nicht zur Ausübung der Beruf von Nöten sind, mit in die Masse gezogen. Ja. Der Fuhrpark der ehemaligen Fahrschule ist davon dann sehr wahrscheinlich betroffen.

Inwieweit die "Aufwandsentschädigung" pfändbar ist, kann ich nicht genau sagen.
Aber ich kann nur davon abraten, gerade in der Phase der Eröffnung mit Geldern zu "tricksen". Zur Not gibt es auch immer noch die Möglichkeit, sich Gelder im Nachgang "frei geben zu lassen" sollten sie eingezogen worden sein. Aber ich denke erst einmal, dass auch diese Aufwandentschädigung als "Einahmen" zählen und somit im eröffneten Verfahren in die Masse hinzu gezogen werden.

Re: Was kann vom IV gepfändet werden?

Verfasst: 23. Mai 2019, 12:02
von caffery
Dem ist nicht viel hinzuzufügen.

Ich hoffe doch, dass die Fahrzeuge, sowie die - ich sag mal - "Nebentätigkeit" im Insolvenzantrag erwähnt wurden. Falls nicht, sollte dies zügig ergänzt werden.

Die Fahrzeuge zählen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Insolvenzmasse und sollten für die Verwertung bereitgehalten werden.

Die "Aufwandsentschädigung" ist - so wie ich das rauslese - wahrscheinlich keine unpfändbare im Sinne des § 850a Nr. 3 ZPO, auch wenn sie so benannt wird.
Dies bezieht sich nur auf Entschädigungen für wirtschaftlichen Aufwand - wie Kilometerpauschalen, Verpflegungsmehrwand oder Erstattungen für gekaufte Arbeitsmittel etc.
Nicht damit gemeint sind Entschädigungen für Zeit oder die Tätigkeit selbst. Soetwas ist wie Arbeitseinkommen normal pfändbar.

Die vorgenannte - zugegeben sprachlich etwas herausfordernde - Aufdröselung hat der BGH hier mal versucht für die Nachwelt zu erklären.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Leider sind die Autoren aber nunmal alle Juristen - entsprechend fluffig sind die Ausführungen dann für den normalsterblichen Liebhaber verständlicher Sprache.

PS: Aber selbst wenn das Vorgenannte alles in Stein gemeißelt unpfändbar wäre, so wäre die Idee mit dem "seperaten Konto" selbstverständlich dennoch eine ganz ausgesprochen schlechte.
Je nachdem ob es mitgeteilt würde oder nicht wäre es entweder ein Verstoß gegen die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten oder aber im eröffneten Verfahren ein Selbstbedienungsladen für den Verwalter - völlig unabhängig davon, welches Geld dort einträfe.

Re: Was kann vom IV gepfändet werden?

Verfasst: 23. Mai 2019, 13:22
von sunny_1978
Hallo, vielen lieben Dank erst einmal für die schnellen Antworten. :)

Also beim Schuldnerberater hat er das mit der Aufwandsentschädigung gesagt, wir werden das mal umgehend mit dem Schuldnerberater klären, ob er dies auch angegeben hat.

Da wir nicht Gefahr laufen wollen, dass irgendetwas die PI verhindert, werden wir dementsprechend auch alles angeben.

Ich werde bestimmt demnächst noch ein paar Fragen stellen, das alles ist für mich totales Neuland und man möchte sich ja auch bestens auf so etwas vorbereiten :? .

Vielen lieben Dank noch einmal und allen erst einmal noch einen schönen Tag.

LG sunny