Was kann vom IV gepfändet werden?
Verfasst: 23. Mai 2019, 11:02
Hallo liebe Community,
ich bin gerade frisch angemeldet da ich dieses Forum sehr interessant finde und auch schon einige Antworten auf Fragen gefunden habe. Allerdings habe ich doch einige Fragen, die mir hier evtl. jemand beantworten kann.
Mein Freund hat jetzt über einen Schuldnerberater eine PI beantragt, es ist noch keine Eröffnung erfolgt. Die meisten seiner Schulden sind aus einer ehemaligen Selbständigkeit (Fahrschule), hier besaß er auch einen PKW und 3 Motorräder, welche auf die Fahrschule zugelassen waren.
Mittlerweile sind alle Fahrzeuge abgemeldet und wir überlegen, die Motorräder zu verkaufen, allerdings werden wir hier nicht mehr viel bekommen da diese nicht mehr viel wert sind (hohe Laufleistungen, viele Stürze, Schrammen, Beulen, verbogene Teile etc. auf Grund des Einsatzes).
Jetzt fragen wir uns, falls wir überhaupt noch etwas für die Fahrzeuge bekommen, wird dieses Geld dann der Involvenzmasse zufließen?
Eine weitere Frage wäre diese:
Er ist unregelmäßig als Prüfer für eine Behörde tätig und erhält hier eine Aufwandsentschädigung, die ihm unregelmäßig ca. alle 3-4 Monate ausgezahlt wird, je nach Tätigkeitsaufwand in unterschiedlicher Höhe. Er hat schon seit einiger Zeit ein P-Konto, nun würden wir gerne wissen, ob diese Aufwandentschädigung pfändbar ist oder ob wir uns diese auch auf ein separates Konto auszahlen lassen könnten?
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung.
Ich weiß, es sind viele Fragen aber zu manchen Sachen finde ich im Internet leider nichts.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Zeit.
LG sunny
ich bin gerade frisch angemeldet da ich dieses Forum sehr interessant finde und auch schon einige Antworten auf Fragen gefunden habe. Allerdings habe ich doch einige Fragen, die mir hier evtl. jemand beantworten kann.
Mein Freund hat jetzt über einen Schuldnerberater eine PI beantragt, es ist noch keine Eröffnung erfolgt. Die meisten seiner Schulden sind aus einer ehemaligen Selbständigkeit (Fahrschule), hier besaß er auch einen PKW und 3 Motorräder, welche auf die Fahrschule zugelassen waren.
Mittlerweile sind alle Fahrzeuge abgemeldet und wir überlegen, die Motorräder zu verkaufen, allerdings werden wir hier nicht mehr viel bekommen da diese nicht mehr viel wert sind (hohe Laufleistungen, viele Stürze, Schrammen, Beulen, verbogene Teile etc. auf Grund des Einsatzes).
Jetzt fragen wir uns, falls wir überhaupt noch etwas für die Fahrzeuge bekommen, wird dieses Geld dann der Involvenzmasse zufließen?
Eine weitere Frage wäre diese:
Er ist unregelmäßig als Prüfer für eine Behörde tätig und erhält hier eine Aufwandsentschädigung, die ihm unregelmäßig ca. alle 3-4 Monate ausgezahlt wird, je nach Tätigkeitsaufwand in unterschiedlicher Höhe. Er hat schon seit einiger Zeit ein P-Konto, nun würden wir gerne wissen, ob diese Aufwandentschädigung pfändbar ist oder ob wir uns diese auch auf ein separates Konto auszahlen lassen könnten?
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung.
Ich weiß, es sind viele Fragen aber zu manchen Sachen finde ich im Internet leider nichts.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für Eure Zeit.
LG sunny