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EV

Verfasst: 14. Mai 2023, 04:19
von El Torro
Hallo...
habe mal eine Frage für einen Bekannten zur Eidesstattliche Versicherung...
Bei Abgabe muss er ja auch das Konto angeben , das er hat...wie lange kann der Gerichtsvollzieher bei Abgabe der EV zurückliegende Kontoauszuege verlangen... und hat er Zugriffsrechte aehnlich wie ein Insolvenzverwalter auf vorherige Kontobuchungen....oder kann er Kontobuchungen anzweifeln oder etwas dagegen unternehmen...ist nur ne reine Infofrage...

Gruss El Torro

Re: EV

Verfasst: 14. Mai 2023, 07:06
von robo
Vorab: Früher hiess das "EV", inzwischen "Vermögensverzeichnis".

Inzwischen darf zwar auch ein Gerichtsvollzieher eine 'Kontenabfrage' (bei der BaFin) machen, wenn er das macht, erfährt er aber nur, WO der Gläubiger ggf. überall ein Konto hat. Er erfährt da nichts über den Kontostand oder über Kontobewegungen.

Nein, Kontoauszüge verlangt der GV nicht, ihn interessiert nur das Vermögen zum Abgabetag (Datum, Uhrzeit) - wenn die VA zB am Freitag abgegeben wird und der Schuldner gewinnt am Samstag eine Million im Lotto, braucht er den GV nicht am Montag anzurufen ... (kann er aber natürlich machen, wenn er seine Schulden dann bezahlen kann und will).

Gerichtsvollzieher sind, anders als Insolvenzverwalter, quasi nur 'Erfüllungsgehilfen'. Sie machen nur ihren Job, den sie vom Gericht, vom Gläubiger erhalten - und sie wollen natürlich auch nicht verarscht werden.
Deswegen, sag Deinem Kumpel, er soll freundlich zum GV sein, ihm Kaffee oder Wasser anbieten, und seine Fragen korrekt beantworten.

(Ein Insolvenzverwalter hat dagegen ja auch eigene finanzielle Interessen, er bekommt 'vom Kuchen' ja auch ein gutes Stück ab - WENN da noch Kuchen ist ... und ein IV sucht natürlich gern nach Kuchenresten ...)

Hier zB ein Formular, wie das 'Vermögensverzeichnis' aussieht:
https://gvz-stoll.de/informationen/vordrucke.html
bisschen runterscrollen, und noch weiter unten gibt es auch 'Merkblätter' dazu

Viel Glück!