EV
Verfasst: 14. Mai 2023, 04:19
Hallo...
habe mal eine Frage für einen Bekannten zur Eidesstattliche Versicherung...
Bei Abgabe muss er ja auch das Konto angeben , das er hat...wie lange kann der Gerichtsvollzieher bei Abgabe der EV zurückliegende Kontoauszuege verlangen... und hat er Zugriffsrechte aehnlich wie ein Insolvenzverwalter auf vorherige Kontobuchungen....oder kann er Kontobuchungen anzweifeln oder etwas dagegen unternehmen...ist nur ne reine Infofrage...
Gruss El Torro
habe mal eine Frage für einen Bekannten zur Eidesstattliche Versicherung...
Bei Abgabe muss er ja auch das Konto angeben , das er hat...wie lange kann der Gerichtsvollzieher bei Abgabe der EV zurückliegende Kontoauszuege verlangen... und hat er Zugriffsrechte aehnlich wie ein Insolvenzverwalter auf vorherige Kontobuchungen....oder kann er Kontobuchungen anzweifeln oder etwas dagegen unternehmen...ist nur ne reine Infofrage...
Gruss El Torro