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Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 12. Mai 2023, 10:24
von Majulan
Hallo,

nachdem ich meine Schuldnerzeit schon vor längerem erfolgreich abgeschlossen habe und alle damals in meiner Schufa stehenden Gläubiger befriedigt habe, wollte ich mein Konto bei meiner Bank ändern lassen.
Meine Bank teilte mir mit, dass dies aufgrund eines negatiben Schufaeintrages nicht möglich sei.
Daraufhin holte ich eine aktuelle Selbstauskunft ein - und siehe da, ein Eintrag eines Inkassobüros über Zahlungsauffälligkeiten aus 2020, Saldo über 2500 Euro :o und ein weiterer Eintrag, dass der Vorgang 2021 an den Gläubiger zurück gegeben wurde.
Da ich in den letzten 5 Jahren keinerlei neue Schulden gemacht habe und alle offenen Posten abgezahlt habe, habe ich keine Ahnung, wer oder was das sein soll. Auch in meinen alten Unterlagen taucht das Inkassobüro oder eine derartige Summe nicht auf.
Ich habe das im Eintrag benannte Inkassobüro angeschrieben - mit Fristsetzung - und keine Rückmeldung erhalten.
Die Schufa löscht nur, wenn ich nachweise, dass der Eintrag unberechtigt ist - aber das kann nicht nicht, da ich ja noch nicht mal weiß. um was es gehen soll.
Bleibt mir noch etwas außer der Gang zum Anwalt?

Vielen Dank und viele Grüße,

Majulan

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 12. Mai 2023, 11:09
von caffery
Majulan hat geschrieben: 12. Mai 2023, 10:24 Ich habe das im Eintrag benannte Inkassobüro angeschrieben - mit Fristsetzung - und keine Rückmeldung erhalten.
Welchen Inhalts hast Du die denn "angeschrieben"?
Du solltest die Forderung nachweislich schriftlich beim eintragenden Gläubiger, bzw. dessen Vertreter bestreiten. Als Fristsetzung würde ich drei Wochen empfehlen.

Wenn das zu nichts führt, kannst Du versuchen der Schufa den Zusammenhang der bestrittenen Forderung mitzuteilen.

Wenn das zu nichts führt, kannst Du nur noch klagen - inkl. Schadensersatz natürlich.

Wie heißt denn das Inkassoinstitut wenn ich fragen darf?

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 12. Mai 2023, 11:39
von Majulan
caffery hat geschrieben: 12. Mai 2023, 11:09

Welchen Inhalts hast Du die denn "angeschrieben"?
Ich habe mitgeteilt, dass mir keine Forderung bekannt ist und ich Vorlage etwaiger Nachweise bitte aber trotzdem vorsorglich die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreite.
Edit: Und ich habe zur Löschung des m.E.n. unberechtigten Schufaeintrages aufgefordert.
caffery hat geschrieben: 12. Mai 2023, 11:09


Wie heißt denn das Inkassoinstitut wenn ich fragen darf?
Der Eintrag wurde von Zyklop-Inkasso vorgenommen.

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 12. Mai 2023, 13:02
von Wayne1337
Moin,

ich sage jetzt schonmal nein. Die SCHUFA wird den Eintrag nicht löschen.

Die SCHUFA erhält von den Inkassounternehmen die Daten übermittelt, anschließend wird es eingetragen, und um alles andere Kümmert sich das Inkassounternehmen. Der § in der DSGVO bezüglich widerruf existiert auch nur auf dem Papier. Erst mit Hilfe eines Anwaltes kann man auf diesen mit fundierten Fachwissen zurückgreifen.

"Ist mir nicht bekannt" "Hab keine Schulden" sieht die SCHUFA eher als billigen Trick an, um die Löschung zu erzwingen. Hier must DU Nachweise liefern.

Also was tust Du als nächstes? Du suchst dir einen Anwalt, dieser kontaktiert Zyklop Inkasso und fordert die Löschung, zeitgleich schreibt dein Anwalt an die SCHUFA und fordert die Sperrung / Löschung des Eintrages.

Am Ende läuft alles auf eine Verfügung hin, die dein Anwalt gegen Zyklop erwirkt zwecks der negativen Beauskunftung in der SCHUFA.

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 12. Mai 2023, 13:53
von robo
ich würde empfehlen, nicht vorschnell einen kostenträchtigen Anwalt zu beauftragen.
Den muss Du in jedem Fall bezahlen, selbst dann, wenn der nicht erfolgreich war.

In diesem Fall würde ich empfehlen, die Inkasso-Bude anzurufen, vielleicht bekommst Du im Gespräch heraus, wer der (angebliche) Gläubiger ist/war/sein soll.

Viel Glück !

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 14. Mai 2023, 07:06
von Inso?
robo hat geschrieben: 12. Mai 2023, 13:53 ich würde empfehlen, nicht vorschnell einen kostenträchtigen Anwalt zu beauftragen.
Den muss Du in jedem Fall bezahlen, selbst dann, wenn der nicht erfolgreich war.

In diesem Fall würde ich empfehlen, die Inkasso-Bude anzurufen, vielleicht bekommst Du im Gespräch heraus, wer der (angebliche) Gläubiger ist/war/sein soll.

Viel Glück !
Nein den Anwalt musst du nicht auf jeden Fall bezahlen.

Inkassobude anschreiben um Löschung bzw. Auskunft bitten mit Fristsetzung und der Mitteilung das du andernfalls einen Anwalt einschaltest. Schreiben per Fax, eMail (cc an einen Freund) und Einschreiben (Einwurf reicht).

Wenn die Frist verstrichen ist, Anwalt einschalten, dann sollten die Kosten bei der Inkassobude landen wenn man im Recht ist.

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 14. Mai 2023, 07:13
von robo
Und wer bezahlt den Anwalt dann ?
Hier gilt immer noch das Prinzip: Wer die Musik bestellt ...

Zeig mir mal EINEN Anwalt, der auch nur EINEN Finger rührt, wenn Du ihm sagst:
Ihr Geld holen Sie sich dann bitte von der Inkassobude.

Ich bleibe dabei: Vorsicht bei einer vorschnellen Beauftragung eines Anwalts (der möglicherweise von dem speziellen Sachgebiet auch noch zu wenig bis gar keine Ahnung hat).

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 14. Mai 2023, 08:39
von Inso?
robo hat geschrieben: 14. Mai 2023, 07:13 Und wer bezahlt den Anwalt dann ?
Hier gilt immer noch das Prinzip: Wer die Musik bestellt ...

Zeig mir mal EINEN Anwalt, der auch nur EINEN Finger rührt, wenn Du ihm sagst:
Ihr Geld holen Sie sich dann bitte von der Inkassobude.

Ich bleibe dabei: Vorsicht bei einer vorschnellen Beauftragung eines Anwalts (der möglicherweise von dem speziellen Sachgebiet auch noch zu wenig bis gar keine Ahnung hat).
Du musst das Geld auslegen und jetzt? Das wären ca. 690€, die die Inkassobude erstatten muss wenn du gewinnst. Zudem kannst du PKH beantragen, gerade in einem Fall den du höchstwahrscheinlich gewinnst bekommst du die auch gewährt. Bei der Beantragung hilft der Anwalt gerne.

Mein Vorgehen wäre keine vorschnelle Beauftragung, sondern eine Beauftragung nachdem das eigene Bemühen nicht fruchtbar ist. Einen Fachanwalt zu finden ist auch nicht so schwer, das man da nicht zu einem Verkehrsrechtler beauftragt ist doch klar.

Darauf hoffen das ein Inkasso auf ein böses Schreiben eines Gläubigers reagiert und einknickt ist schon sehr naiv. Wer keinen Anwalt einschalten will kann auch selber klagen, auch das ist möglich und kein Hexenwerk.

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 14. Mai 2023, 21:15
von Wayne1337
robo hat geschrieben: 14. Mai 2023, 07:13 Und wer bezahlt den Anwalt dann ?
Hier gilt immer noch das Prinzip: Wer die Musik bestellt ...

Zeig mir mal EINEN Anwalt, der auch nur EINEN Finger rührt, wenn Du ihm sagst:
Ihr Geld holen Sie sich dann bitte von der Inkassobude.

Ich bleibe dabei: Vorsicht bei einer vorschnellen Beauftragung eines Anwalts (der möglicherweise von dem speziellen Sachgebiet auch noch zu wenig bis gar keine Ahnung hat).
Moin,

ich kann Dir mindestens zwei Anwälte bzw. Kanzleien nennen, die vor dem EUGH verhandelt haben bzw. noch am verhandeln sind. So viel Ahnung hatten die dann schon.
Auch wenn es vielleicht nicht das Fachgebiet eines Anwaltes ist, die DSGVO können sie schon lesen und verstehen.
Unrechtmäßige Verarbeitung der Daten etc..

Re: Unbekannter Schufaeintrag - Gläubiger meldet sich nicht

Verfasst: 15. Mai 2023, 11:17
von robo
@Wayne1337 - und diese beiden Anwälte haben den Weg bis zum EUGH für Ihren 'Kunden' tatsächlich kostenlos gemacht ?
*staun*
*doppelstaun*

Ja, dann muss ich mein Weltbild in diesem Punkt wohl korrigieren.