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§309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 10. Mai 2023, 09:03
von Rene79
Hallo liebe Community

Ich bin der René und neu hier.
Ich versuche es kurz zu machen und komme direkt zu meiner Frage bzw zum Problem.
Nachdem ein Außergerichtlicher Vergleich gescheitert ist, habe ich (ohne Anwalt da zu teuer) ein Insolvenzantrag mit Gerichtlichen Vergleich gestellt. Der Gedanke war, alle bis auf einen (8 von 9) Gläubigern waren dafür und der eine der sich weigerte würde vielleicht unter „Druck“ des Gerichts nachgeben.
Nun gut, war leider nicht so…. und das Gericht hat mir ein Schreiben geschickt, das zwar eine Mehrheit besteht, aber kein Antrag vorhanden ist wo eine Zustimmungersetzung beantragen worden ist.
Diesen könnte ich innerhalb von 10 Tagen nachreichen ansonsten würde das Verfahren eingestellt und die Insolvenz eröffnet.
Nun, wie schreibe ich diesen Antrag §309 ? Hab schon seit gegoogelt aber finde keinen Antrag auf §309 Inso.
Wie schreibe bzw verfasse ich sowas ?

Besten Dank im Voraus

René

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 10. Mai 2023, 10:00
von caffery
"Hiermit beantrage ich, Einwendungen einzelner Gläubiger gegen den Schuldenbereinigungsplan durch die Zustimmung des Insolvenzgerichts zu ersetzen."

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 10. Mai 2023, 10:33
von Rene79
caffery hat geschrieben: 10. Mai 2023, 10:00 "Hiermit beantrage ich, Einwendungen einzelner Gläubiger gegen den Schuldenbereinigungsplan durch die Zustimmung des Insolvenzgerichts zu ersetzen."
Hallo caffery,
Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es also kein Antrag in dem Sinne, sondern ist das Schreiben frei wählbar?

Danke

René

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 10. Mai 2023, 10:59
von caffery
Ne, der Antrag ist formlos.

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 10. Mai 2023, 12:31
von Rene79
Alles klar, vielen Dank!!

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 15. Mai 2023, 12:33
von Rene79
@caffery

Sorry das ich dich nochmals anspreche, aber könnte ich das so wie im Text unten abschicken ?

Xxxx xxxx
Xxxx xxxx mein Name

Xxx xxxx



Amtsgericht Köln
Luxemburger Straße 101

50939 Köln

Aktenzeichen: 70C xxx/xxx






Zustimmungsersetzung §309 InsO






Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Hinblick auf Ihr Schreiben vom 09.05.2023 beantrage ich hiermit, die Einwendungen ablehnender Gläubiger gegen den Schuldenbereinigungsplan durch die Zustimmung des Insolvenzgerichts zu ersetzen (§309 InsO).







Vielen Dank



Mit freundlichen Grüßen


Xxx xxx


Würde man das akzeptieren?

Vielen Dank

René

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 19. Mai 2023, 16:14
von caffery
Rene79 hat geschrieben: 15. Mai 2023, 12:33 könnte ich das so wie im Text unten abschicken ?
Ja

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 29. Jun 2023, 17:17
von Rene79
So, gebe mal eine Rückmeldung. Heute Post vom Amtsgericht erhalten, dass die Einwendungen der Zustimmungen der Gläubiger ersetzt werden.
Bedeutet also, dass der Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erfolgreich war.
Wie geht es aber jetzt weiter?
Das war ja nur ein Schreiben zur Kenntnis, das die Gläubiger überstimmt worden sind und Kopf und Summe Mehrheit besteht.
Bekomme ich noch ein Schreiben, mit den Beschluss, dass der Gerichtliche Vergleich erfolgreich war ?
Wann sind die ersten Zahlungen fällig ?
Mein Problem ist, kurz nach den Insolvenzeröffnungsverfahren hat mein „Lieblings Gläubiger“ Pfändung betrieben (lohn und Konto).konnte es aber etwas abmildern, indem ich das Gericht angeschrieben habe und die haben dann Vollstreckungsverbot zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. So sind nur das Minimum auf ein Treuhandkonto gelandet (vom Arbeitgeber).
Würde es also zum nächsten Lohn mit ausbezahlt.
Bedeutet also ich könnte erst am 15.08 die ersten Zahlungen Leisten.
Am 15.07 könnte ich definitiv keine Zahlungen beginnen, weil mir die finanziellen Mitteln fehlen.
Weiß jemand wann die ersten Zahlungen fällig sind, nach dem Beschluss ?
Im Brief steht auch was, das man Beschwerde einlegen kann (Schuldner bzw Gläubiger) und man 14 Tage Zeit hat.
Gilt das noch als „Puffer“ ?
Vielen dank im Voraus
René

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 30. Jun 2023, 13:08
von caffery
Das ist erst die Mitteilung über die Zustimmungsersetzung der einwendenden Gläubiger. Dies führt zu einer weiteren Rechtsmittelfrist und erst wenn auch diese verstrichen ist, wird das Gericht (wenn es die Zeit dafür findet) den Beschluss über die erfolgte Zustimmungsersetzung in die Welt setzen.
Bei "meinen Gerichten" vergehen da ab dem jetzigen Stadium gerechnet in der Regel nochmal 2-3 Monate.
Dann erst tritt der Plan in Kraft. Wann dann die Zahlungen dann fällig werden weiß ich nicht - da musst Du in den Plan gucken. Dort sollte die Fälligkeit sehr eindeutig geregelt werden - sonst wäre der Plan "nicht gut".

Re: §309 Zustimmungsersetzung

Verfasst: 30. Jun 2023, 21:03
von Rene79
@caffery vielen Dank für deine Antwort!
Hätte nicht gedacht, dass das sich so hinzieht… Hatte schon sowas im Hinterkopf, mit der Beschwerde und die Frist von 2 Wochen, aber noch paar Monate 🙄 oh man.
Im Plan steht, die Fälligkeiten sind am 15 jeden Monat fällig. Hoffe nur, das der Beschluss direkt mit der Aufhebung der Pfändung kommt. So kann mein Arbeitgeber die Treuhand rechtzeitig informieren und mein „Gesparte Pfändung“ mit den nächsten Lohn auszahlen.