Prozess oder Verfahrenskostenhilfe
Verfasst: 19. Apr 2023, 12:59
Moin,
ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen. Dort heißt es, dass bis jetzt keine Anträge auf Versagen der Restschuldbefreiung vorliegen und das allen beteiligten bis zum 26.5 Zeit gegeben wird Anträge darauf schriftlich einzureichen. So weit so gut.
Dann ist eine Kostenaufstellung des Verfahrens drin und am Ende steht die Info, dass noch etwa 250€ offen sind. Dann die Info das die Möglichkeit besteht auf Ratenzahlung oder Stundung und dann ein Antrag auf Prozess oder Verfahrenskostenhilfe.
Und genau um diesen Antrag geht es nun. Ich bin dabei diesen auszufüllen und bin mir unsicher bei der Sterbegeldversicherung. So wie ich das sehe, muss die nicht angegeben werden. Ich habe den Antrag jetzt dreimal durchgelesen, nirgends wird nach einer Sterbegeldversicherung gefragt. Es gibt nur Lebens oder Rentenversicherung. Dann Wertpapiere etc.
Auch das Hinweisblatt zur Verfahrenskostenhilfe habe ich nun dreimal durchgelesen und nichts zur Sterbegeldversicherung gefunden. Aber um sicher zu gehen, muss die nun angegeben werden oder nicht? Wobei wenn sie angegeben werden muss. Ich wüsste keinen Rückkaufswert...
Und noch eine letzte Frage, sofern niemand einen Antrag auf Versagen stellt. Ab wann gilt die Restschuldbefreiung? Ab den 30.4, wo das Verfahren beendet war. Oder erst ab den 26.5, weil bis dahin noch Versagensanträge gestellt werden können? Nur eine Frage aus Neugier, ab wann ich wieder eine kostenlose Schufaauskunft holen kann. Die vom letzten Jahr hatte ein Score von unter 5, wenn ich mich richtig erinnere
ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen. Dort heißt es, dass bis jetzt keine Anträge auf Versagen der Restschuldbefreiung vorliegen und das allen beteiligten bis zum 26.5 Zeit gegeben wird Anträge darauf schriftlich einzureichen. So weit so gut.
Dann ist eine Kostenaufstellung des Verfahrens drin und am Ende steht die Info, dass noch etwa 250€ offen sind. Dann die Info das die Möglichkeit besteht auf Ratenzahlung oder Stundung und dann ein Antrag auf Prozess oder Verfahrenskostenhilfe.
Und genau um diesen Antrag geht es nun. Ich bin dabei diesen auszufüllen und bin mir unsicher bei der Sterbegeldversicherung. So wie ich das sehe, muss die nicht angegeben werden. Ich habe den Antrag jetzt dreimal durchgelesen, nirgends wird nach einer Sterbegeldversicherung gefragt. Es gibt nur Lebens oder Rentenversicherung. Dann Wertpapiere etc.
Auch das Hinweisblatt zur Verfahrenskostenhilfe habe ich nun dreimal durchgelesen und nichts zur Sterbegeldversicherung gefunden. Aber um sicher zu gehen, muss die nun angegeben werden oder nicht? Wobei wenn sie angegeben werden muss. Ich wüsste keinen Rückkaufswert...
Und noch eine letzte Frage, sofern niemand einen Antrag auf Versagen stellt. Ab wann gilt die Restschuldbefreiung? Ab den 30.4, wo das Verfahren beendet war. Oder erst ab den 26.5, weil bis dahin noch Versagensanträge gestellt werden können? Nur eine Frage aus Neugier, ab wann ich wieder eine kostenlose Schufaauskunft holen kann. Die vom letzten Jahr hatte ein Score von unter 5, wenn ich mich richtig erinnere