Besuch vom „Gerichtsvollzieher“/Selbstständigkeit
Verfasst: 30. Mär 2023, 10:02
Guten Tag,
ich bekomme in ein paar Tagen Besuch vom Vollstrecker einer Geldforderung in meiner Privatwohnung. Der Besuch wurde per Brief angekündigt, angeblich stand die Person vor ca. zwei Wochen unangekündigt vor meiner Wohnung und hat mich nicht angetroffen. Kann das Geld nicht bezahlen, auch eine Ratenzahlung will ich nicht, das Geld reicht eh schon nicht/kaum. Hatte einen Besuch eines Gerichtsvollziehers schon mal vor vielen Jahren, habe auch schon zwei eidesstattliche Versicherungen abgegeben, die letzte vor gefühlt drei Jahren. Viel kann er mir jetzt nicht wegnehmen, maximal ein paar Dinge, Bücher und DVDs zu einem bestimmten Thema, bei dem ich seit Jahrzehnten selbstständig bin und Geld verdiene, wenn auch in den letzten Jahren immer weniger. Lebe überwiegend von Bürgergeld. Der letzte Gerichtsvollzieher hatte mir wegen meiner beruflichen Tätigkeit diese Dinge, Bücher und DVDs nicht weggenommen. Vermute eher, dass es jetzt auch so laufen wird, habe aber etwas die Sorge, dass es anders läuft, und mir im worst case ein großer Teil der Dinge, Bücher und DVDs weggenommen wird. Aber es gibt ja auch das vom Grundgesetz geschützte Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Freiheit der Berufswahl, und ich brauche die Dinge, Bücher und DVDs für meine berufliche Tätigkeit, die ich ja auch ausübe. Weiß jemand, worauf ich daher Anspruch habe? Bin ich ggf. verpflichtet, einen Teil der Dinge selbst zu verkaufen und das Geld dem Gerichtsvollzieher zu geben? Oder muss er den Verkauf ggf. selber machen? Ich bin gegenwärtig krank geschrieben und könnte argumentieren, dass ich aus Gesundheitsgründen diese Verkaufsaktion nicht machten kann. Muss ich am Besuchstag direkt Dinge unterschreiben oder kann ich mir immer Bedenkzeit auserbitten? Gibt es sonst noch wichtige Dinge, die man bei einem Besuch (toller Besuch) beachten sollte? Dass ich keine Dinge beiseite schaffen darf, weiß ich. Vielen Dank für jede Hilfe!
Und allen einen superschönen Tag
ich bekomme in ein paar Tagen Besuch vom Vollstrecker einer Geldforderung in meiner Privatwohnung. Der Besuch wurde per Brief angekündigt, angeblich stand die Person vor ca. zwei Wochen unangekündigt vor meiner Wohnung und hat mich nicht angetroffen. Kann das Geld nicht bezahlen, auch eine Ratenzahlung will ich nicht, das Geld reicht eh schon nicht/kaum. Hatte einen Besuch eines Gerichtsvollziehers schon mal vor vielen Jahren, habe auch schon zwei eidesstattliche Versicherungen abgegeben, die letzte vor gefühlt drei Jahren. Viel kann er mir jetzt nicht wegnehmen, maximal ein paar Dinge, Bücher und DVDs zu einem bestimmten Thema, bei dem ich seit Jahrzehnten selbstständig bin und Geld verdiene, wenn auch in den letzten Jahren immer weniger. Lebe überwiegend von Bürgergeld. Der letzte Gerichtsvollzieher hatte mir wegen meiner beruflichen Tätigkeit diese Dinge, Bücher und DVDs nicht weggenommen. Vermute eher, dass es jetzt auch so laufen wird, habe aber etwas die Sorge, dass es anders läuft, und mir im worst case ein großer Teil der Dinge, Bücher und DVDs weggenommen wird. Aber es gibt ja auch das vom Grundgesetz geschützte Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Freiheit der Berufswahl, und ich brauche die Dinge, Bücher und DVDs für meine berufliche Tätigkeit, die ich ja auch ausübe. Weiß jemand, worauf ich daher Anspruch habe? Bin ich ggf. verpflichtet, einen Teil der Dinge selbst zu verkaufen und das Geld dem Gerichtsvollzieher zu geben? Oder muss er den Verkauf ggf. selber machen? Ich bin gegenwärtig krank geschrieben und könnte argumentieren, dass ich aus Gesundheitsgründen diese Verkaufsaktion nicht machten kann. Muss ich am Besuchstag direkt Dinge unterschreiben oder kann ich mir immer Bedenkzeit auserbitten? Gibt es sonst noch wichtige Dinge, die man bei einem Besuch (toller Besuch) beachten sollte? Dass ich keine Dinge beiseite schaffen darf, weiß ich. Vielen Dank für jede Hilfe!
Und allen einen superschönen Tag