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Corona Soforthilfe

Verfasst: 20. Feb 2023, 22:15
von El Torro
Hallo....
Kann man ausgezahlte Corona Soforthilfe, die waehrend des Lockdowns ausgezahlt wurde, und nun zurückgezahlt werden muss, mit in Die Regelinsolvenz nehmen? oder kann sowas als Vbuh gekennzeichnet werden?

Gruss El Torro

Re: Corona Soforthilfe

Verfasst: 20. Feb 2023, 22:42
von Witwe Bolte
Wenn Du vorher schon gewußt hast (oder hättest wissen können),
dass Du die Corona-Hilfe nachher zurückzahlen mußt (und das nicht kannst),
dann könnte "der Gläubiger" (Vater Staat) es mit dem 'vbuH'-Zusatz versuchen.
Aber dagegen kannst Du Dich dann zu gegebener Zeit auch wehren!

Kommt eben darauf an, wann Du wieviel zu welchen Bedingungen erhalten hast.

Ich weiß von einem Freund, der als Selbständiger 12.000,- EUR bekommen hat, weil die gesamten betrieblichen Einnahmen dank Corona (-Maßnahmen) weggebrochen sind, ohne dass es irgendwo stand oder irgendwer ihm gesagt hätte, dass das nur für Betriebskosten ist (wie zB Personal- oder Raumkosten) und eben nicht für den persönlichen Lebensunterhalt und eben auch nicht für die private Wohnungsmiete.

Erst sehr viel später wurden diese Bedingungen im Rückforderungsbescheid genannt
(für seinen Lebensunterhalt hätte er im Fall des Falles ALGII beantragen sollen - das gibt es dann aber nachträglich nicht).