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KIndesunterhalt

Verfasst: 20. Feb 2023, 19:22
von ridelikethewind
Hallo zusammen, ich bin mir nicht ganz sicher ob ich mit diesem Thema hier überhaupt richtig bin, möchte es aber dennoch einmal versuchen.

Ich bin für meinen Sohn der inzwischen 22 ist noch immer Unterhaltspflichtig da er zwar eine Ausbildung macht, diese aber auf einem Berufskolleg ohne Entlohnung. Immer wieder kommt es zwischen mir und der Kindesmutter zu Situationen die einen Kontakt zu dem Kind nicht mehr zulassen meinerseits. Ist eine Endlose Geschichte...

Kurzum...Ich zahle jeden Monat pünktlich, möchte aber da ich jetzt die Möglichkeit habe den Unterhalt komplett auszahlen bis zu dem Tag wo der Sohn die Ausbildung beendet. Wäre 07.2024.

Ist das Rechtlich möglich? Kann der Sohn falls er meint den Betrag auf den Kopf hauen zu müssen wieder an mich herantreten und weiter Unterhalt von mir verlangen? Im Netz kursieren darüber die verschiedensten Antworten daher meine Frage hier im Forum ob eventuell schon jemand damit Erfahrung gemacht hat.

Ich möchte wegen der Vergangenheit und auch Gegenwart wo ich ständig belogen wurde von KIndesmutter und dem Sohn absolut keinen Kontakt mehr und dies wäre für mich ganz einfach ein Abschluss mit diesem Thema.

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 20. Feb 2023, 20:01
von tidus82
Ai ai ai, ich Versuch mal ganz pragmatisch und ohne Emotionen zu antworten (was ich mit dem Ai ai ai schon vermasselt habe):

Leg ein Konto an, zahl den Gesamtbetrag (ggf. plus Kontoführungsgebühren) dort ein, mach einen Dauerauftrag und kündige das Konto zum entsprechenden Datum (kannst du auch jetzt schon machen - die Kündigung für den 01.08.2024 auszusprechen) und dann vergisst du das Konto einfach.

Wäre aus meiner Sicht die einfachste und unproblematischste Lösung.

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 20. Feb 2023, 20:09
von ridelikethewind
@Tidus, ja das hatte ich auch schon im Kopf. Aber im Prinzip nichts anderes als jetzt der Dauerauftrag jeden Monat.

Ist halt eine LANGE und Schmerzhafte Geschichte gewesen mit Lügen Intrigen und so weiter.

Im Prinzip wüsste ich jetzt schon das das Geld falls ich es so machen würde nach spätestens 4 Wochen sich in Luft aufgelöst hätte weil die Kindesmutter ihre Hand darauf legen würde. Und das so böse es jetzt auch klingen mag ist auch meine eigentliche Motivation zu diesem Schritt.

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 20. Feb 2023, 22:53
von Shopgirl
Und das so böse es jetzt auch klingen mag ist auch meine eigentliche Motivation zu diesem Schritt.
Jup, das klingt sehr böse, wenn es um das eigene Kind (das vermutlich das größte Opfer bei dieser Schlacht zwischen den Eltern ist) geht.
Was willst du damit erreichen? Deinem Sohn zeigen, wie böse doch die Mutter ist?

Was machst du, wenn Sohnemann den Abschluss nicht im 1. Anlauf schafft? Dann zahlst du weiter. Oder noch schöner: Was ist, wenn er nach dem Berufskolleg noch studieren möchte?

Auch wenn die Situation mit der Ex unschön ist, man sollte so was niemals am Kind auslassen ... oder es für solche Spielchen nutzen.

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 21. Feb 2023, 07:47
von paddy000
ridelikethewind hat geschrieben: 20. Feb 2023, 20:09 weil die Kindesmutter ihre Hand darauf legen würde.
Moin, überweist du den Unterhalt noch an die Mutter? Beim Volljährigenunterhalt läuft das ja etwas anders: beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig und der Unterhalt geht direkt an deinen Sohn. Was er dann damit macht ist seine Sache, er ist schließlich volljährig.

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 12. Mär 2023, 14:55
von Opan
Von einer Einmalzahlung ist unbedingt abzuraten. Wenn der Sohn sich „entreichert“, kannst Du zur Zahlung monatlich fälligen Unterhalts wieder heran gezogen werden.

Es ist zu vermuten, dass Du den Kindesunterhalt aufgrund einer „titulierten Urkunde“ zahlen musst. Und hier kommt der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt und die Frage, ob der Unterhalt tatsächlich (?) zum 18. Geburtstag neu berechnet wurde?

Besteht kein Einvernehmen, muss man als Unterhaltsverpflichteter eine Unterhaltsabänderungsklage führen. Sodann wird das Einkommen der Mutter (sofern vorhanden) und das des Vaters gequotelt. Der Bedarf des Kindes wird abzügl. BaföG und Kindergeld ermittelt und dann ergibt sich der neue Unterhaltsbedarf.

Soweit im Groben. Da diese Situationen sehr individuell sind, wird der Gang zu einem Rechtsanwalt, der das Ganze prüfen sollte, wohl notwendig werden.

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 13. Mär 2023, 13:26
von AdiDana
Für mich ergeben sich hier noch Fragen:
Hat der Sohn nach seinem 18. Geburtstag den Unterhalt aktiv eingeklagt?
Geht das Geld auf das Konto des Sohnes?

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 17. Mär 2023, 00:13
von ridelikethewind
Hallo

Aktiv eingeklagt hat er mit seiner Volljährigkeit nichts, nur eine neue Berechnung durchführen lassen.

Das Geld geht seitdem auf sein Konto.

Es ist halt immer wieder ärgerlich alles und jeden bei ihm hinterher zu laufen.

Bekomme Nachweise über Schulbesuch nur über den Anwalt, Zeugnisse überhaupt nicht … es wurden im Oktober 2022 Zeugnisse angefordert über den Anwalt und jetzt Mitte März 2023 wurden welche vorgelegt, aber nur weil seit 01.2023 der Unterhalt ruhend ist um etwas Druck aufzubauen.

Die Zeugnisse, naja… im Schnitt 300 Fehlstunden pro Jahr…..

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 18. Mär 2023, 20:46
von Opan
Das Kind ist volljährig. Es ist verpflichtet daran mit zu wirken, dass entsprechende Nachweise kommen. Dazu zählen )Abschluss) -zeugnisse u.w. , also all das was relevant ist, einen Schul- oder Unibesuch zu belegen und den Fortgang ebenso nachzuweisen. Mal ganz im Groben ausgedrückt. Ansonsten kann der Unterhaltsanspruch erlöschen. Dein Anwalt sollte dich da beraten können.

Es ist immer noch unklar, ob ein Titel besteht. wenn immer noch einer besteht, solltest Du das Geld - welches ab Januar nicht gezahlt wurde - zurück legen. Das Ganze scheint ja derzeit ungeklärt zu sein. Wenn ein Titel besteht, und sich die Pflicht zur Zahlung des Unterhaltes weiterhin ergibt, kann der Unterhaltsgläubiger aus dem Titel heraus jederzeit vollstrecken. Da wäre es dann gut, wenn das Geld da ist.

Wie wurde denn die "Berechnung" vorgenommen? Nochmal: Wurde Auskunft über das einkommen der Mutter erteilt? Wurde Kindergeld abgezogen? Wird BaföG bezogen?

Re: KIndesunterhalt

Verfasst: 21. Mär 2023, 17:12
von ridelikethewind
Hallo Opan,

ein Titel besteht nicht. Aber das Geld habe ich auf die Seite gelegt bis zur Endgültigen Klärung, beim Anwalt habe ich am 23.03. einen Termin. Bin mal gespannt was er jetzt zu dem ganzen sagt. Die Zeugnisse mit den Fehlstunden sagen für mich ja schon einiges aus, zumal der kurze im ersten Jahr Corona im Homeuntericht "Bedauerlicherweise" schon sitzen geblieben war...Bedauerlich waren sie worte seines Anwaltes.