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Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 18:49
von bonfire
Hallo,

ich hab ja glücklicherweise schon seit ca. 20 Monaten die Restschuldbefreiung. Jetzt könnte ich einen neuen Job bekommen, allerdings muss ich da eine Sicherheitsüberprüfung machen.
Werde ich die mit einer Insolvenz bekommen? Das Verfahren wurde Juli 2019 aufgehoben.

Wäre cool, wenn sich da jemand auskennen würde.

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 19:28
von imker
google mal mit

insolvenzverfahren und sicherheitsüberprüfung

wäre auch cool

(mit Deinen Angaben: Tombola)

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 19:43
von bonfire
Tja, dann bekomm ich nur immer, daß nach laufenden oder in den letzten 5 Jahre abgeschlossenen Insolvenzverfahren gefragt wird.
Aber nirgends steht, ob so ein abgeschlossenes Verfahren auch ein Ablehnungsgrund ist. :?

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 21:03
von imker
dann schau Dir doch mal die Entscheidungen an, die man da findet

man muss wissen, welche Sicherheitsstufe angefragt wird

in Hamburg am Flughafen arbeiteten Personen mit laufendem Verfahren

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 21:14
von tidus82
Wenn ist denn dein Insolvenzverfahren abgeschlossen worden? ;) das ist doch mit Aufhebung nach 200 InsO aufgehoben und entsprechend abgeschlossen - ist das nicht eventuell schon länger als 5 Jahre her? :)

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 21:15
von tidus82
Ach entschuldige - ich dummerchen habe nicht richtig gelesen :/

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 22:12
von imker
:idea: :cry: @tidus82: na ja - was Dich umtreibt ist doch die Frage, was damit gemeint ist, denn hin und wieder wird Verfahren aufgehoben etwas ungenau eingesetzt - was mE die Glaskugel in dieser Frage glimmen lassen könnte ist eine Info zur RSB - wann soll die kommen?? Oder ist die schon da und Verfahren aufgehoben ist etwas ungenau eingesetzt worden - ängstliche Gedanken von mir :roll: :roll:

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 23:17
von bonfire
Also vielleicht nochmal zum Verständnis:
- Insoantrag Mai 2018
- Verfahren aufgehoben Juli 2019
- RSB Mai 2021 (bin damals mit der 35%-Regelung in 3 Jahren fertig gewesen)

Laut https://www.juraforum.de/lexikon/sicher ... erpruefung wird unter Punkt 13 für die persönlichen Angaben gefragt:
13. laufende oder in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossene Insolvenzverfahren, in den vergangenen fünf Jahren gegen sie durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ob zurzeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können,
Also müsste ich angeben, daß ich im Juli 2019 ein Insolvenzverfahren abgeschlossen habe mit RSB 2021. Meine finanziellen Verpflichtungen kann ich natürlich wieder voll und ganz erfüllen. Natürlich auch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr. Hab mir ja auch mittlerweile auch einige zehntausen Euro auf die hohe Kante legen können.

Aber die Frage ist, ob ich dann ein Sicherheitsrisiko darstelle.
Die angefragte Sicherheitsstufe wird wohl vermutlich die Ü1 sein. Genau steht das allerdings auch nicht drinnen. Sollte die Sicherheitsüberprüfung allerdings negativ ausfallen, dann wäre ich den Job wieder los. :roll:
Oder werde ich da evtl. zumindest nochmal zu einer Stellungnahme aufgefordert?

Zefix, dachte eigentlich dass ich nach der RSB da wieder eine reine Weste habe.

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 15. Dez 2022, 23:26
von imker
nach meinen Erfahrungen würde ich da ein Risiko von 10% bis 30% vermuten. RSB erhalten in 2021 - die Entscheidung des BVwerwG zu dem Feldwebel (?) im med. Dienst der Bundeswehr zeigt auf, dass der Einzelfall zu beurteilen ist und nicht formal an Inso oder keine Inso eine Entscheidung getroffen werden darf.

Re: Sicherheitsüberprüfung für Job

Verfasst: 19. Dez 2022, 18:10
von bonfire
Das Urteil zum Feldwebel hab ich auch gefunden. Der Unterschied zu meinem Fall ist aber eben, daß er im gerade eröffneten Verfahren stand. Zu einem Fall mit abgeschlossener Insolvenz kann ich einach gar nichts finden. Kann mir aber auch nicht vorstellen, daß ich hier der allereinzigste in ganz Deutschland bin. ;) Vielleicht deutet das auch dahin, daß ein abgeschlossenes Verfahren in der Regel kein Problem darstellt.

Nachdem man ja bei einer Ablehnung auch angehört werden muss, denke ich mal, daß ich das riskieren kann.