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P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 12:58
von Florida
Hallo zusammen
habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand ein Tipp geben was ich machen kann.
Habe in einer Sparkasse einen P-Konto, da ich eine Pfändung habe, mit einen Monatlichen Freibetrag von 2557 Euro
War bis jetzt immer Berufstätig und auf mein Konto kamen immer Kindergeld und Lohn.
Ende September wurde mein Vertrag aufgelöst, somit habe ich sofort ALG1 beantragt
Nach lange hin und her, wurde mein ALG1 Anfang November bewilligt und habe 11.11 ALG1 auf mein Konto überwiesen bekommen in Höhe von 1072,56 Euro
Am 1.11 habe ich eine neue Arbeit angefangen und obwohl im Vertrag steht, dass erst am ersten des Monates bezahlt wird, habe ich heute auf das Konto mein Lohn bekommen in Höhe von 1554,59 Euro
Habe auf das Konto im Monat November noch Kindergeld bekommen und einige Erstattungen von Amazon
Nun sehe ich auf das Konto der Sparkasse, dass ich einen Verfügbares Betrag von nur 497,15 Euro habe, obwohl der Kontostand über 1700 Euro ist
Kann ich was machen?
Wird der Betrag nächsten Monat wieder zur Verfügung gestellt?
Danke

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 13:09
von Witwe Bolte
Ja, ab Donnerstag ( = 1.12. = neuer Monat = neuer Freibetrag) kannst Du dann über den Rest verfügen.

Und wenn Dein Freibetrag 2.557,- EUR/Monat beträgt
und Dein Lohn jetzt 1.554,59 EUR / Monat,
dann hast Du ja einen guten Tausender "Luft"
für andere Einkünfte auf diesem Konto.

Trotzdem empfiehlt es sich, insbesondere die Eingänge immer gut im Auge zu behalten,
auch, wenn höhere Beträge erstmal in den Folgemonat zu übertragen sind (per Gesetz, von der Bank).
Es gilt das Prinzip: "First in - first out!"

Viel Glück!

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 13:29
von Florida
Danke
dies Beruhigt mich
Habe normalerweise ein Konto bei *** und da ich bei der Sparkassen, sehr viele Gebühren zahle (35 cent pro Buchung), überweise ich immer alles dort
Leider akzeptieren Deutsche Behörden (Kindergeld Kasse) oder mein neuer Arbeitgeber keine Ausländische IBANs

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 13:47
von Witwe Bolte
Hab Deinen Beitrag mal gemeldet, damit der admin die "Werbung" rausnimmt.

Bitte keine Werbung hier, schon gar nicht für Banken,
denn auch die - und gerade die! - wollen nur Dein Bestes
(und sie denken, das wäre Dein Geld).

Und pass auf, dass kein Gläubiger mitbekommt, dass Du noch andere Bankkonten hast.
Pfändungsschutz gibt es in D nur 1x, nur auf einem P-Konto,
alles andere ist ungeschützt - und damit, wie frau weiss, gefährlich!

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 14:05
von Florida
Sorry, wusste ich nicht, war nicht meine Absicht Werbung zu machen, schreibe auch einfach "SPARKASSE", ist ja auch eine Werbung
Das Konto ist ja im Ausland und kann in Theorie nicht gepfändet werden, übrigens, der Gläubiger wird ja regelmäßig bedient mit 50 Euro pro Monat und soweit mir bekannt ist, haben die noch keine Bank Pfändung gemacht, nur Lohnpfändung letztes Jahr und am Ende hat sich herausgestellt, dass es einen Offenen Betrag von etwas mehr als 2000 Euro waren und die werden jetzt mit 50 Euro pro Monat bezahlt

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 16:21
von Nie_mehr_Schulden
Witwe Bolte hat geschrieben: 29. Nov 2022, 13:09 Ja, ab Donnerstag ( = 1.12. = neuer Monat = neuer Freibetrag) kannst Du dann über den Rest verfügen.

Und wenn Dein Freibetrag 2.557,- EUR/Monat beträgt
und Dein Lohn jetzt 1.554,59 EUR / Monat,
dann hast Du ja einen guten Tausender "Luft"
für andere Einkünfte auf diesem Konto.


Trotzdem empfiehlt es sich, insbesondere die Eingänge immer gut im Auge zu behalten,
auch, wenn höhere Beträge erstmal in den Folgemonat zu übertragen sind (per Gesetz, von der Bank).
Es gilt das Prinzip: "First in - first out!"

Viel Glück!
Der fett markierte Text entspricht nicht den Erfahrungen in meiner Privatinsolvenz.
Es wird der Geldeingang vom Absender der Überweisung freigegeben und nicht der genaue Geldbetrag. Zum Beispiel im Falle vom Gehaltseingang von meinem Arbeitgeber. Wenn ich in einem Monat weniger Geld bekommen würde, dann habe ich nicht "Luft" für andere Geldeingänge.

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 16:31
von Witwe Bolte
Hat 'Florida' im Inso-Forum geschrieben ? Nein.
Steht im Beitrag irgendwo irgendwas von "bin im Inso-Verfahren" ? Nein.

Aber selbst WENN, dann müsste er / sie IV / TH nach meinem Kenntnisstand
(nach Aufhebung des Verfahrens, versteht sich) nur den pfändbaren Teil des Einkommens abgeben.

Und das war bei Dir anders ?
Wirklich ?

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 16:51
von Witwe Bolte
Was Du beschreibst, 'Nie-mehr-Schulden', ist meines Wissens der Weg, den man als "Mensch im Inso-Verfahren" gehen kann, um Doppelpfändung beim AG UND Konto zu vermeiden, wenn der Arbeitgeber schon den pfändbaren Teil des Lohns an den IV / TH überweist und der nach der Tabelle unpfändbare Teil des Lohns aber höher ist als der Freibetrag auf dem P-Konto.

Dann behalten die Banken ja den übersteigenden Teil ein (obwohl ja schon beim AG gepfändet wurde) eben bis ihnen der Beschluss vom Gericht über die "Quellenfreigabe" vorliegt.

Es war ja die Intention des Gesetzgebers, Gutverdienern auch etwas mehr von ihrem guten Verdienst zu belassen, damit sie nicht plötzlich zu Schlechtverdienern werden, weil ja eh alles über ... gepfändet wird.

Hab ich das hier verständlich erklärt ?
Oder ist noch was unklar ?

Offensichtlich hat 'Florida' einige Unterhaltsberechtigte, wenn er / sie so einen hohen 'persönlichen Freibetrag' hat, das sieht nach Ehepartner plus drei Kinder oder so aus.

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 18:02
von Nie_mehr_Schulden
Witwe Bolte hat geschrieben: 29. Nov 2022, 16:51
Oder ist noch was unklar ?

Es ist alles klar.

Re: P-Konto und 2. Zahlungen in ein Monat

Verfasst: 29. Nov 2022, 18:17
von Nie_mehr_Schulden
Ich hatte etwas falsch verstanden. Es war mein Fehler. Ich wollte keine Verwirrung beim TE stiften.