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nebenberuflich freiberuflich
Verfasst: 25. Nov 2022, 15:16
von Olliju74
Ich habe nun die Möglichkeit als Freiberufler neben meinem Hauptberuf zu arbeiten.
Für Dezember habe ich auch bereits 2- 3 Aufträge, die ich abarbeiten könnte, muss ich mir die mir die nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit nun freigeben lassen oder einen Antrag auf Freigabe stellen ?
Wieviel muss ich dann abführen ?
Re: nebenberuflich freiberuflich
Verfasst: 25. Nov 2022, 16:11
von tidus82
Wenn du deiner Erwerbsobliegenheit nachkommst, dann musst du nichts abführen. Freigeben lassen musst du dir die Selbständigkeit aber trotzdem.
Re: nebenberuflich freiberuflich
Verfasst: 25. Nov 2022, 17:16
von Witwe Bolte
Dein Inso-Verfahren wurde ja gerade erst eröffnet, richtig ?
Und Du hast zZt einen sv-pflichtigen Arbeitsvertrag mit 100% Arbeitszeit ?
Dann würde ich, bevor ich einen Handschlag täte, den IV von Deiner Absicht (" ... nebenberuflich ... ein wenig ...") informieren, der IV muss dann (spätestens nach einem Monat) sich dazu äussern, ob er Deine selbständige Tätigkeit gem. § 35 (2) Inso "freigibt".
Tut er das nicht, dann darf er über Deine gesamten Einnahmen verfügen und Du kannst für jede Betriebsausgabe bei ihm anfragen, ob er damit einverstanden ist.
Also Vorsicht.
Re: nebenberuflich freiberuflich
Verfasst: 26. Nov 2022, 13:19
von Nie_mehr_Schulden
Gibt es einen Unterschied, wenn man sich in der Wohlverhaltensphase befindet?
Also 100 Prozent Arbeitsstelle und man eröffnet ein Nebengewerbe.
Re: nebenberuflich freiberuflich
Verfasst: 26. Nov 2022, 13:32
von tidus82
Ja, in der Wohlverhaltensphase muss man das nicht mehr freigeben lassen.