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Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 20. Nov 2022, 13:27
von Karli*
Hallo,

ich bin hier ganz neu und hab gleich zu Beginn eine ganz banale Frage:

Man erhält nach Trennung vom (Noch)Ehepartner Trennungsunterhalt, bezieht aber auch Einkommen aus nichtselbsständiger sozialversicherungspflichtiger Versicherung.

Fällt der vom (Noch)Ehepartner erhaltene Trennungsunterhalt in die Insolvenzmasse? Wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt?

Was kann man vom Trennungsunterhalt selbst behalten?

Gelten hier die normalen Pfändungsfreigrenzen der Düsseldorfer Tabelle?

Beste Grüße

Karli*

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 20. Nov 2022, 19:49
von Witwe Bolte

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 21. Nov 2022, 08:20
von imker
§ 850 a ZPO denke ich hilft
Düsseldorfer Tabelle zeigt keine Pfändungsfreibeträge, sondern Selbstbehalte, das ist was anderes

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 21. Nov 2022, 10:03
von Witwe Bolte
Meinst Du, imker, der §850a der ZPO hilft Karli*, weil dort nichts davon steht, dass auch "Trennungsunterhalt" unpfändbar wäre ?

Und dann würde wieder §35 InsO greifen, dass "sämtliches Vemögen ... "(usw) zur Inso-Masse gehört ?

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 21. Nov 2022, 10:42
von INTI
Sind wir hier nicht eher bei § 850b ZPO, der zwar nicht in § 36 InsO aufgeführt wird, aber vom BGH für anwendbar erklärt wird?

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 21. Nov 2022, 10:48
von Witwe Bolte
.. und was würde das für den Fragesteller hier bedeuten, INTI ?

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 21. Nov 2022, 12:14
von Karli*
INTI hat geschrieben: 21. Nov 2022, 10:42 Sind wir hier nicht eher bei § 850b ZPO, der zwar nicht in § 36 InsO aufgeführt wird, aber vom BGH für anwendbar erklärt wird?
Ist Trennungsunterhalt, den man vom Ehepartner bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss erhält eine "Rente"? Das ist echt ne gute Frage. Man findet hunderte Quellen im www wo es um den Unterhaltschuldner geht - aber so gut wie nichts über Fragestellungen zum Unterhaltsgläubiger

Hilft hier ggf. der Eintrag unter III a) der P-Kontobescheinigung weiter, oder gilt das nur für den Unterhaltsschuldner. Aber dort steht ja :

"...Erhöhungsbetrag für die erste Person derzeit in Höhe von 500,62 €

a) der aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt wird."



siehe:

https://www.agsbv.de/wp-content/uploads ... al_pdf.pdf


Das Wort "gewährt" ist hier schon mehr als verwirrend. "Gewährt" hier der Unterhaltschuldner dem Unterhaltsgläubiger den Unterhalt oder ist damit gemeint, dass dem Unterhaltsschuldner ein Freibetrag in Höhe von derzeit 502,62 EUR "gewährt" wird. Dies ist wirklcih eine sehr seltsame Formulierung :?:

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 21. Nov 2022, 15:57
von imker
ganz PLATT zurückgefragt:

Bekommst Du Unterhalt (=Rente iSd § 850 b(!!) ZPO?
Ist das Deine Bescheidnigung für das P-Konto?

Oder sauber gefragt: Bist Du Unterhaltsgläubiger und willst in die Insolvenz und wissen, ob das was zusammengerechnet werden kann??

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 21. Nov 2022, 16:09
von imker
Für das Zusammenrechnen und das Abweheren des Zusammenrechnens kann es ein Argument sein, wenn das eigene Einkommen bei der Ermittlung des Trennungs-Unterhaltes dem Gericht (?) bekjannt war und dann berücksichtigt wurde. "Mau" wird es aussehen, wennder Trennungsunterhalt verlangt und bewilligt wurde, und man danach eine bezahlte Arbeit gefunden hat. Aber beide Konstellationen sind kein Alltagsgeschäft, da sind Prognosen auf der Grundlage ergangener Entscheidungen sehr wackelig.

Re: Trennungsunterhalt erhalten während Privatinsolvenz

Verfasst: 22. Nov 2022, 11:14
von Karli*
Schlicht und ergreifend:

A ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, derzeit AU krankgeschrieben und beziehe Krankengeld.

Gleichzeitig ist seit Mai 2022 die Trennung der Eheleute da und es wurde Trennungsunterhalt gegenüber dem Ehepartner geltend gemacht....dieser muß voraussichtlich über das FamGericht eingeklagt werden. (Stufenantrag....also erst auf Auskunft und dann nach Bezifferung der Ansprüche auf Zahlung.)

Gleichzeitig ist die Verbraucherinsolvenz in Vorbereitung.