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Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 14:32
von Olliju74
Hallo
ich habe von meinem Arbeitgeber im September die Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen.
Jetzt fordert mein IV diese von mir in Höhe von 221 Euro zurück.
Mit dem Hinweis wenn ich das nicht wollte sollte ich beim Insogericht einen Antrag stellen damit die per Beschluss entscheiden.
Hat da einer Erfahrungen mit ?
Re: Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 14:41
von caffery
Ja, was Dein IV sagt, ist korrekt und aktuell (leider) der Weg.
Der Gesetzgeber hat es leider einfach vergessen die Unpfändbarkeit bei der Energiepreispauschale für Arbeitnehmer ausdrücklich gesetzlich zu regeln - weswegen sie laut herrschender Rechtsmeinung aktuell eher pfändbar ist - eine endgültige Klärung aber noch aussteht. Demnach ist der Verweis auf den individuellen Rechtsweg richtig.
Dass dies schlicht vergessen wurde, ist mittlerweile implizit dadurch eingeräumt worden, da die Unpfändbarkeit bei der aktuellen Pauschale für Rentner (die bei der ersten Pauschale wiederum vergessen wurden) ausdrücklich mit ins Gesetz aufgenommen wurde. (§ 4 Abs.2 RentEPPG)
Re: Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 14:43
von tidus82
Ist die nicht aufgrund der Zweckgebundenheit (hier Energie) schon alleine unpfändbar? :/
Re: Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 14:47
von caffery
tidus82 hat geschrieben: ↑11. Nov 2022, 14:43
Ist die nicht aufgrund der Zweckgebundenheit (hier Energie) schon alleine unpfändbar? :/
Wenn Du mich fragst ja.
Aber sag das mal bspw. dem Amtsgericht Norderstedt;) Auf mich hört das nicht...
Re: Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 15:09
von Olliju74
Die Problematik ist das die Energiepreispauschale genau genommen eine vorzeitige Steuerentlastung ist.
Wie immer da wo es helfen muss und soll ist keinerlei Hilfe in Sicht.
Re: Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 17:08
von Witwe Bolte
Du hast doch einen netten IV, der Dir den Weg aufgezeigt hat.
Und Du hast den Weg hier her ins Forum gefunden.
Und der Profi hier hat Dir den Weg bestätigt.
Also könntest Du doch jetzt einfach so einen Brief an Dein Inso-Gericht schreiben:
Antrag auf Pfändungsschutz der Energiepreispauschale
Liebes Gericht,
mein Arbeitgeber hat mir am (Datum) den Betrag von (Euro) als Energiepreispauschale überwiesen.
Mein Insolvenzverfahren wurde am (Datum) eröffnet, Aktenzeichen ...
Nun verlangt mein Insolvenzverwalter, dass ich ihm das Geld überweise.
Hiermit beantrage ich Pfändungsschutz für diese Energiepreispauschale.
Mit freundlichen Grüßen
Olliju74
Du musst das auch gar nicht selbst schreiben und hinschicken,
Du kannst auch persönlich zu Deinem Inso-Gericht gehen.
Dort gibt es eine 'Rechtsantragsstelle',
erkundige Dich vorher, wann die Sprechstunde haben.
Dann gehste hin und der Rechtspfleger:in dort nimmt Deinen Antrag zu Protokoll.
Wieviel Hilfe brauchst Du noch ?
Früher gab es so etwas wie 'Energiepreispauschalen' nun mal nicht.
Sei froh, dass Dein IV Dir den Weg gesagt hat, das tun sicher nicht alle.
Viel Glück!
Und berichte dann mal hier vom Ergebnis.
Re: Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 17:47
von imker
Olliju74 hat geschrieben: ↑11. Nov 2022, 14:32
Hallo
ich habe von meinem Arbeitgeber im September die Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen.
Jetzt fordert mein IV diese von mir in Höhe von 221 Euro zurück.
Mit dem Hinweis wenn ich das nicht wollte sollte ich beim Insogericht einen Antrag stellen damit die per Beschluss entscheiden.
Hat da einer Erfahrungen mit ?
....
und dann wurde der Lohn/die Steuer auf das P-Konto überwiesen und wo ist der Geldbetrag jetzt?
Oder anders: Sind die 221 EUR vom Freibetrag auf dem P-Konto "gedeckt"?
Re: Energiepreispauschale
Verfasst: 11. Nov 2022, 23:32
von patercillar
Hallo,
bei mir hat das Gericht die Energiepreispauschale per Beschluss für Pfändbar erklärt, ich musste die den IV überweisen.
imker
Verfasst: 12. Nov 2022, 08:09
von imker
... wenn die Pauschale massezugehörig/pfändbar ist, dann hätte der AG den Betrag doch gar nicht an den Schuldner auszahlen dürfen und wenn der Arbeitslohn inzwischen ausgegeben ist, welche Anspruchsgrundlage hat der Insolvenzverwalter gegen den Schuldner und wie will er sie durchsetzen??
Für mich letztendlich alles ungelöste Fragen, die auf eine Auskunft des BMJ an den Rechtsausschuss zurückgeht, wonach die EPP wegen der Zweckbestimmung nicht pfänbar sei und dann hat der Rechtsausschuss bis heute es so laufen lassen.
Re: imker
Verfasst: 12. Nov 2022, 08:41
von caffery
imker hat geschrieben: ↑12. Nov 2022, 08:09
... wenn die Pauschale massezugehörig/pfändbar ist, dann hätte der AG den Betrag doch gar nicht an den Schuldner auszahlen dürfen und wenn der Arbeitslohn inzwischen ausgegeben ist, welche Anspruchsgrundlage hat der Insolvenzverwalter gegen den Schuldner und wie will er sie durchsetzen??
Ja, man könnte in diesem Falle natürlich mit § 818 Abs. 3 BGB kommen, zumindest wenn die Aufforderung zur Herausgabe nach der "Bereicherung" erfolgte - dann müsste der Verwalter wohl beim Arbeitgeber vorstellig werden. Der aber wiederum - siehe unten.
imker hat geschrieben: ↑12. Nov 2022, 08:09
Für mich letztendlich alles ungelöste Fragen, die auf eine Auskunft des BMJ an den Rechtsausschuss zurückgeht, wonach die EPP wegen der Zweckbestimmung nicht pfändbar sei und dann hat der Rechtsausschuss bis heute es so laufen lassen.
Das ist schon eine beknackte Geschichte. Hier wird vermutlich auf diesen Text angespielt.
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Manch einer hat ihn wohl (absichtlich?) missverstanden oder nicht komplett gelesen. Vielleicht war hier auch bei vielen (verständlicher Weise) der Wunsch Vater des Gedankens. Denn hier wird die Frage der Pfändbarkeit lediglich auf einem ziemlich komplexen juristischen Niveau diskutiert. An manchen Stellen steht aber tatsächlich - wenn man Sätze aus dem Zusammenhang reißt - dass die EPP unpfändbar ist. An anderen Stellen steht aber was ganz anderes.
Im Schlusssatz steht aber tatsächlich recht eindeutig, dass die EPP von einer Lohnpfändung "nicht erfasst" sei. Vermutlich ist das auch der Grund, warum so viele Arbeitgeber sie auszahlen - obschon direkt davor steht, dass sie bei einer Insolvenz der Verwertung unterläge.
Wer schon diesem Sinn und Hintergrund nicht mehr folgen kann, ist da in guter Gesellschaft. Unterm Strich hat der Text - vor allem für Nichtjuristen - eher mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.