Zustimmung zur Schlussverteilung
Verfasst: 23. Okt 2022, 22:39
Hallo Freunde des Schuldenabbaus,
ich habe in meinen Insolvenzbekanntmachungen folgendes gesehen: (Die Zahlen sind jetzt willkürlich ausgedacht)
Nach der Anzeige des Treuhänders betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 20.000 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 2.000,00 EUR zur Verfügung.
Bedeutet dies, dass die Gläubiger nur 20.000 Euro an den Forderungen angemeldet haben. Für die Verteilung stehen noch 2.000 Euro zur Verfügung. Also bleiben noch 18.000 Euro übrig. Bedeutet es, wenn ich 18.000 durch einen privaten Spender aufbringen würde, dann könnte ich vorzeitig die Restschuldbefreiung bekommen?
ich habe in meinen Insolvenzbekanntmachungen folgendes gesehen: (Die Zahlen sind jetzt willkürlich ausgedacht)
Nach der Anzeige des Treuhänders betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 20.000 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 2.000,00 EUR zur Verfügung.
Bedeutet dies, dass die Gläubiger nur 20.000 Euro an den Forderungen angemeldet haben. Für die Verteilung stehen noch 2.000 Euro zur Verfügung. Also bleiben noch 18.000 Euro übrig. Bedeutet es, wenn ich 18.000 durch einen privaten Spender aufbringen würde, dann könnte ich vorzeitig die Restschuldbefreiung bekommen?