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P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 15:44
von Mr.X
Hallo.

Ich habe heute meinen Insolvenzantrag abgegeben. Ich habe bis jetzt kein P-Konto gebraucht, wird bei der Insolvenz immer eine Kontopfändung durchgeführt oder geht das an mir vorbei wenn der Gläubiger das nicht pfändet?
Danke im Voraus.

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 16:29
von tidus82
Du solltest so schnell wie möglich ein P-Konto einrichten - ich wundere mich, wie du in die Insolvenz kannst ohne dass dir das scheinbar jemand gesagt hat. Oder hast du es bis heute ignoriert?

Also: dein Konto unterliegt ab Eröffnung dem Insolvenzbeschlag - heißt: alles Geld was da drauf ist ist erstmal in der Hand des Insolvenzverwalters. Und der gibt dir das Geld entsprechend frei. Da er da aber nicht jeden Monat Bock zu hat wird er von dir verlangen dass du ein P-Konto einrichtest.

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 16:36
von Mr.X
Ok, vielen Dank für die Antwort. Meinen Schuldnerberater habe ich schon des öfteren gefragt und ich habe immer ein "noch nicht" bekommen 😐

Dann werde ich den direkt morgen früh Mal anrufen und die Bescheinigungen anfordern...

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 20:24
von Nie_mehr_Schulden
Für ein P-Konto brauchst du keine Bescheinigung anfordern.
Es reicht, wenn du zum Schalter deiner Bank gehst und dein Konto in ein P-Konto umwandeln lässt.

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 21:04
von Mr.X
Danke für die die Antwort Nie_mehr_Schulden.

Ich bin bei einer Direktbank und habe heute bereits Online die Umwandlung in ein P-Konto beantragt. Ich brauche doch eine Bescheinigung um den Freibetrag zu erhöhen, ich habe 2 Unterhaltspflichtige Personen. Oder sollte ich das aus welchen Gründen auch immer noch nicht machen?

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 22:12
von Shopgirl
Doch, natürlich. Den Freibetrag solltest du sofort erhöhen. Da spricht nichts gegen.

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 22:48
von Mr.X
Danke Shopgirl für die Antwort. Natürlich auch danke an tidus82 und Nie_mehr_Schulden.

Irgendwie habe ich das Gefühl vom Schuldnerberater unzureichend beraten worden zu sein :(

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 6. Okt 2022, 23:49
von Mr.X
Ich sehe gerade bei Google dass mein Geld welches jetzt auf dem Konto ist oder noch drauf kommt ja komplett weg ist wenn das Verfahren eröffnet wird und ich kein P-Konto habe. Was ist das denn für ein Mist?
Wie lange dauert erfahrungsgemäß denn die Eröffnung nach Antrag?

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 7. Okt 2022, 00:42
von Witwe Bolte
Das meinte tidus82 mit 'Insolvenzbeschlag' (dass Dein Geld komplett weg ist).

Wenn Dein Inso-Antrag korrekt und vollständig ist, kann der Beschluss des Gerichts zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens recht schnell gehen, d.h. am Tag des Posteingangs beim Gericht oder Folgetag.
KANN, nicht muss.

Rein vorsorglich:
- Liegt Deinem Antrag die Bescheinigung einer 'anerkannten Stelle' bei über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuchs? (Nur nötig bei sogenannten Verbraucher-Insolvenzverfahren, nicht nötig bei sogenannten Regel-Insolvenzverfahren von -ggf. ehem. - Selbständigen)
- Hast Du mit dem Antrag auf Inso-Eröffnung einen Antrag auf Restschuldbefreiung eingereicht ?
- Hast Du mit dem Antrag auf Inso-Eröffnung einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten eingereicht ?

Und nur der Vollständigkeit halber:
Ein P-Konto ist kein zwingendes MUSS im Insolvenzverfahren, es geht auch ohne,
aber es schon sehr hilfreich, sollte der Insolvenzverwalter das Konto nicht umgehend 'freigeben' (aus dem Insolvenzbeschlag). Ohne P-Konto sollte man das Konto vor Abgabe des Inso-Antrages möglichst leerräumen, damit man ausreichend Bargeld zur Verfügung hat, bis der Inso-Verwalter das Konto freigibt (denn das kann, je nach Inso-Verwalter, schon mal dauern).

Und noch zu Deiner Eingangsfrage: Sobald Dein Inso-Verfahren eröffnet ist darf kein Gläubiger Dein Konto mehr pfänden, denn alles pfändbare auf dem Konto geht an den Inso-Verwalter, der es dann, nach Abzug der Kosten, an Deine Gläubiger gleichmäßig zu verteilen hat.

Es klingt fast so, als ob Du nur einen Gläubiger hast ?
Und mit dem war keine andere Einigung möglich ?

Re: P-Konto in der Insolvenz Pflicht?

Verfasst: 7. Okt 2022, 08:16
von Mr.X
Witwe Bolte hat geschrieben: 7. Okt 2022, 00:42 Das meinte tidus82 mit 'Insolvenzbeschlag' (dass Dein Geld komplett weg ist).

Wenn Dein Inso-Antrag korrekt und vollständig ist, kann der Beschluss des Gerichts zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens recht schnell gehen, d.h. am Tag des Posteingangs beim Gericht oder Folgetag.
KANN, nicht muss.

Rein vorsorglich:
- Liegt Deinem Antrag die Bescheinigung einer 'anerkannten Stelle' bei über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuchs? (Nur nötig bei sogenannten Verbraucher-Insolvenzverfahren, nicht nötig bei sogenannten Regel-Insolvenzverfahren von -ggf. ehem. - Selbständigen)
- Hast Du mit dem Antrag auf Inso-Eröffnung einen Antrag auf Restschuldbefreiung eingereicht ?
- Hast Du mit dem Antrag auf Inso-Eröffnung einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten eingereicht ?

Und nur der Vollständigkeit halber:
Ein P-Konto ist kein zwingendes MUSS im Insolvenzverfahren, es geht auch ohne,
aber es schon sehr hilfreich, sollte der Insolvenzverwalter das Konto nicht umgehend 'freigeben' (aus dem Insolvenzbeschlag). Ohne P-Konto sollte man das Konto vor Abgabe des Inso-Antrages möglichst leerräumen, damit man ausreichend Bargeld zur Verfügung hat, bis der Inso-Verwalter das Konto freigibt (denn das kann, je nach Inso-Verwalter, schon mal dauern).

Und noch zu Deiner Eingangsfrage: Sobald Dein Inso-Verfahren eröffnet ist darf kein Gläubiger Dein Konto mehr pfänden, denn alles pfändbare auf dem Konto geht an den Inso-Verwalter, der es dann, nach Abzug der Kosten, an Deine Gläubiger gleichmäßig zu verteilen hat.

Es klingt fast so, als ob Du nur einen Gläubiger hast ?
Und mit dem war keine andere Einigung möglich ?
Hallo Witwe Bolte, danke dir für die Antwort.
Wenn ich dich richtig verstehe ist das Geld also doch nicht weg, es dauert nur bis ich es wieder bekomme (zumindest den unpfändbaren Anteil), richtig?

Ich hoffe dann Mal dass es bei mir länger dauert mit dem Antrag...

Deine vorsorglichen Punkte kann ich alle bejahen.

Mein Gehalt kommt heute oder Montag, also am besten direkt alles abholen solange das Konto kein P-Konto ist? Ist das rechtlich sauber?

Ja ich habe nur einen Gläubiger, dem haben wir laut Schuldnerberater ein gutes Angebot gemacht. Hat leider nicht geklappt...