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P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?

Verfasst: 21. Jul 2022, 21:51
von PCKB
Hallo liebe Community,

ich meine irgendwo gelesen zu haben, wenn jemand dauerhaft unterhalb der Pfändungsgrenze lebt, kann sich dieser bei Gericht so eine dauerhafte Sache ausstellen lassen?

Mein Pfändungsbetrag liegt bei ca 2k, Sozialhilfe, Mehrbedarf und Pflege.

Normalerweise muss ich das alle zwei jähre oder so immer bei der Schuldnerberatung neu machen. Das kostet auch Geld. Gibt es da für seit der Geburt behinderte nicht etwas dauerhaftes bei Gericht? Ich meine da etwas gehört zu haben. Über eure Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. =)

Re: P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?

Verfasst: 21. Jul 2022, 22:08
von tidus82
Hi und willkommen,

Leider habe ich noch nichts gehört, was dauerhafte Erhöhungen des Pfändungsfreibetrages rechtfertigen würde. Immerhin kann sich ja, trotz aller Einschränkungen, die Lebenssituation ändern, weswegen es alle 2 Jahre neu bescheinigt werden muss.
Aber dass diese Bescheinigung etwas kostet habe ich auch noch nicht gehört.

Re: P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?

Verfasst: 22. Jul 2022, 05:13
von imker
dauerhaft pfändungsfrei ... wie tidus: NEIN

praktische Erleichterung dadurch, dass Nachzahlungen etc keinen Arbeitsaufwand machen: § 907 ZPO

guckste Du für Erklärung hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959

ob das bei Gericht kostenfrei ist? Ich weiß es nicht. Was kostet die Bescheinigung? Ich weiss es auch nicht, aber schreib das doch bitte hier einmal ...