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neue Wohnung gefunden

Verfasst: 7. Mai 2022, 14:57
von luxus1805
Hallo,

ich habe eine neue Wohnung gefunden und der neue Vermieter möchte an mich vermieten und hat allen anderen bewerber erstmal abgesagt.

Nun zu mir.
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und Er hat auch in der Richtung nichts gefragt.

( Privatvermieter im Zweifamilienhaus )

Ich habe Ihm eine neue Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom meinem jetzigen Vermieter und meinen Arbeitsvertrag gegeben.

Falls ich den neuen Mietvertrag Unterschrieben tue,muss ich das mit der Wohlverhaltensphase ansprechen?

Über eure Antworten würde ich mich freuen.

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 7. Mai 2022, 15:09
von tidus82
:) nur wenn er fragt ‚musst’ du Leider ehrlich sein, sonst kann das Mietverhältnis wegen falschen Angaben später fristlos gekündigt werden.

Viel Glück

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 7. Mai 2022, 15:12
von luxus1805
Wie kann Er denn, das irgendwann Beweisen wenn er nicht das schriftlich hat.

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 7. Mai 2022, 16:32
von Nie_mehr_Schulden
Brauchtest du keine Selbstauskunft auszufüllen?
Aber Glückwunsch zur neuen Wohnung.

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 7. Mai 2022, 20:54
von luxus1805
Dankeschön,

Nein ohne Selbstauskunft.

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 8. Mai 2022, 07:13
von Witwe Bolte
Ich kenne es wie tidus82:
Du musst es nicht von Dir aus sagen, aber wenn er fragt, musst Du ehrlich antworten.

Und dazu:
luxus1805 hat geschrieben: 7. Mai 2022, 15:12 Wie kann Er denn, das irgendwann Beweisen wenn er nicht das schriftlich hat.
Wenn es so weit erstmal ist, dass der Vermieter einen "Beweis" benötigen würde,
dann ist das Verhältnis doch schon zerrüttet und dann wird ein Privatvermieter
in einem Zweifamilienhaus auch einen Grund finden,
Dich wieder loszuwerden, wenn er das will,
z.B. "Eigenbedarf" wg. was-weiss-ich.

Ich würde es mir gut überlegen, ob ich es dem Vermieter erzählen würde.
Kann gut gehen, kann schief gehen.
Kommt auf den Vermieter an und auf Euer zukünftiges Verhältnis.

Viel Glück!

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 8. Mai 2022, 09:15
von luxus1805
Wann muß man eigentlich, dem Treuhänder und das Insolvengericht die neue Anschrift mitteilen.

Einzug bei mir, wäre der 01.September

Ich gehe mal davon aus,erst bei Ummeldung im September.

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 8. Mai 2022, 10:06
von Witwe Bolte
Das reicht vermutlich. Wenn Du bei der Post einen Nachsendeantrag stellst.
Ansonsten würde ich es einige Tage vorher noch im August machen:
"Neue Anschrift ab 1.9. ...", nicht, dass IV oder Gericht Dir gerade um die Zeit Ende August, Anfang September etwas schicken, was dann nicht bei Dir ankommt und mit "unbekannt verzogen" zurück geht.

Re: neue Wohnung gefunden

Verfasst: 8. Mai 2022, 10:15
von tidus82
Ich würde es auch Ende Juli / Anfang august mitteilen mit der Info, dass du ab dem 01.09. dort wohnst.