Erhöhung Pfändungsfreibetrag da Unterhalt Bescheinigung Anwalt?
Verfasst: 22. Feb 2022, 14:20
Hallo,
es besteht die Möglichkeit den Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltsverpflichtung zu erhöhen. Hierzu ist eine Bescheinigung erforderlich, Vordruck!
Im Internet bieten sich Anwälte an, eine solche Bescheinigung an die Bank zu senden, nachdem man dem Anwalt den Sachverhalt mitgeteilt hat und per Überweisung einen Betrag für die Bescheinigung an den Anwalt gezahlt hatgezahlt hat.
Scheint relativ einfach zu sein. Gibt es da einen Haken? Kann jeder behaupten, dass er Unterhalt zahlt oder dass er verheiratet ist mit seiner Frau zusammenlebt und diese mit unterhalten muss, da sie weniger Einkommen hat?
Wenn Pflegeld für einen Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege gezahlt wird, erhöht sich der Freibetrag ebenfalls.
Ist hier auch ein Nachweis (Bescheinigung o.ä.) erforderlich oder genügen einfache Aussagen.
Danke f. Infos
ahnungslos
es besteht die Möglichkeit den Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltsverpflichtung zu erhöhen. Hierzu ist eine Bescheinigung erforderlich, Vordruck!
Im Internet bieten sich Anwälte an, eine solche Bescheinigung an die Bank zu senden, nachdem man dem Anwalt den Sachverhalt mitgeteilt hat und per Überweisung einen Betrag für die Bescheinigung an den Anwalt gezahlt hatgezahlt hat.
Scheint relativ einfach zu sein. Gibt es da einen Haken? Kann jeder behaupten, dass er Unterhalt zahlt oder dass er verheiratet ist mit seiner Frau zusammenlebt und diese mit unterhalten muss, da sie weniger Einkommen hat?
Wenn Pflegeld für einen Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege gezahlt wird, erhöht sich der Freibetrag ebenfalls.
Ist hier auch ein Nachweis (Bescheinigung o.ä.) erforderlich oder genügen einfache Aussagen.
Danke f. Infos
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