Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung/Es gibt Dinge, die glaubt man nichtmal, wenn man sie selbst gesehen hat
Verfasst: 19. Jan 2022, 12:59
Servus,
also das was ich heute von der Kanzlei KSP gesehen habe, dass muss ich jetzt einfach mal loswerden. Das Ding ist an Dreistigkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten und zeigt bestens, dass die Ehrbarkeit der Anwaltsbranche wohl ein Relikt aus der Zeit kurz nach Jesus Geburt sein muss.
Sachverhalt: Freundin von mir hat gegenüber paypal ca. 800 Euro titulierte Verbindlichkeiten. Zahlen kann sie nicht. VA wurde Mitte letzten Jahres letztmalig abgegeben.
Nun kam also in den letzten Tagen von KSP ein herzzereißendes Ratenzahlungsangebot. Ehrlich, mir kommen selten die Tränen aber da lief das Wasser nur so. So ergriffen war ich.
Gütigst wurde der Freundin mitgeteilt, dass sie doch ab sofort Raten von 5,00 Euro. monatlich zahlen Soll. Dann würde es auch keine weitere Vollstreckung geben.
„Der kleine Hacken“ bei der Sache wäre jedoch, dass die Ratenzahlungsvereinbarung für 6 Monate befristet wäre und, naja von irgendwas muss KSP ja auch leben, für die Vereinbarung eine Gebühr nach Ziffer 1003 VV RVG in Höhe von 34,90 Euro fällig wird. Das mit der Gebühr steht allerdings ganz weit unten und dann auch nur in einem „Nebensatz“.
Also alleine schon die Gebühr würde die vereinbarten Raten, in Summe 30,00 Euro, übersteigen. Ohne das jetzt punktgenau zu berechnen, dürften auch noch irgendwo zwischen 15,00 Euro bis 18,00 Euro Verzugszinsen in den 6 Monaten hinzukommen.
Also sagen wir mal so. Wenn KSP mit so einem Angebot auf Menschen trifft, die keine Ahnung von der Materie haben, dann schliessen die Leute 2 mal im Jahr eine solche Vereinbarung, zahlen 60,00 Euro im Jahr und haben am Ende des Jahres mindestens mal 9,80 Euro mehr Kostenschuld und, sagen wir mal, 30 Euro, mehr Schuld durch weitere Verzugszinsen.
Offensichtlich kann der Gesetzgeber sich „bemühen wie er will“. Der Branche ist wohl nicht beizukommen? Oder will der Gesetzgeber das im Prinzip auch gar nicht?
also das was ich heute von der Kanzlei KSP gesehen habe, dass muss ich jetzt einfach mal loswerden. Das Ding ist an Dreistigkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten und zeigt bestens, dass die Ehrbarkeit der Anwaltsbranche wohl ein Relikt aus der Zeit kurz nach Jesus Geburt sein muss.
Sachverhalt: Freundin von mir hat gegenüber paypal ca. 800 Euro titulierte Verbindlichkeiten. Zahlen kann sie nicht. VA wurde Mitte letzten Jahres letztmalig abgegeben.
Nun kam also in den letzten Tagen von KSP ein herzzereißendes Ratenzahlungsangebot. Ehrlich, mir kommen selten die Tränen aber da lief das Wasser nur so. So ergriffen war ich.
Gütigst wurde der Freundin mitgeteilt, dass sie doch ab sofort Raten von 5,00 Euro. monatlich zahlen Soll. Dann würde es auch keine weitere Vollstreckung geben.
„Der kleine Hacken“ bei der Sache wäre jedoch, dass die Ratenzahlungsvereinbarung für 6 Monate befristet wäre und, naja von irgendwas muss KSP ja auch leben, für die Vereinbarung eine Gebühr nach Ziffer 1003 VV RVG in Höhe von 34,90 Euro fällig wird. Das mit der Gebühr steht allerdings ganz weit unten und dann auch nur in einem „Nebensatz“.
Also alleine schon die Gebühr würde die vereinbarten Raten, in Summe 30,00 Euro, übersteigen. Ohne das jetzt punktgenau zu berechnen, dürften auch noch irgendwo zwischen 15,00 Euro bis 18,00 Euro Verzugszinsen in den 6 Monaten hinzukommen.
Also sagen wir mal so. Wenn KSP mit so einem Angebot auf Menschen trifft, die keine Ahnung von der Materie haben, dann schliessen die Leute 2 mal im Jahr eine solche Vereinbarung, zahlen 60,00 Euro im Jahr und haben am Ende des Jahres mindestens mal 9,80 Euro mehr Kostenschuld und, sagen wir mal, 30 Euro, mehr Schuld durch weitere Verzugszinsen.
Offensichtlich kann der Gesetzgeber sich „bemühen wie er will“. Der Branche ist wohl nicht beizukommen? Oder will der Gesetzgeber das im Prinzip auch gar nicht?