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Ablauf gerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 4. Dez 2021, 19:47
von JaxTeller
Ich hätte mal eine Frage zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Der Gläubiger beantragt ja beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheides. Nach Zugang des Mahnbescheides hat der Schuldner dann 14 Tage Zeit einen etwaigen Widerspruch einzulegen.

Was passiert, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt? Wird dann automatisch durch das Gericht der Vollstreckungsbescheid erlassen oder muss der Gläubiger auch hierzu erst einen Antrag stellen?

Re: Ablauf gerichtliches Mahnverfahren

Verfasst: 4. Dez 2021, 20:12
von Witwe Bolte
Das muss der Gläubiger extra beantragen, "automatisch" passiert da nix.
In der Regel macht der Gläubiger aber gleich beim Antrag auf Erlass des Mahnbescheides sein Kreuzchen an der richtigen Stelle: "Falls ... dann "ja": Antrag auf Vollstreckungsbescheid".