Ablauf gerichtliches Mahnverfahren
Verfasst: 4. Dez 2021, 19:47
Ich hätte mal eine Frage zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Der Gläubiger beantragt ja beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheides. Nach Zugang des Mahnbescheides hat der Schuldner dann 14 Tage Zeit einen etwaigen Widerspruch einzulegen.
Was passiert, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt? Wird dann automatisch durch das Gericht der Vollstreckungsbescheid erlassen oder muss der Gläubiger auch hierzu erst einen Antrag stellen?
Der Gläubiger beantragt ja beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheides. Nach Zugang des Mahnbescheides hat der Schuldner dann 14 Tage Zeit einen etwaigen Widerspruch einzulegen.
Was passiert, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt? Wird dann automatisch durch das Gericht der Vollstreckungsbescheid erlassen oder muss der Gläubiger auch hierzu erst einen Antrag stellen?