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Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 10:59
von mucel
Hallo,
eine Freundin von mir hatte Verbindlichkeiten bei o2 aus einem Ratenkauf für ein Smartphone. Die Raten konnte sie dann irgendwann nicht mehr zahlen, was dann den „üblichen“ Mahn- und Inkassoprozess in Gang setzte. Üblich deshalb in „“, weil es dann, entgegen meinen bisherigen Erfahrungen, doch nicht ganz so üblich abgelaufen ist. Ich führe das dann jetzt mal chronologisch auf:

1. o2 gibt den Vorgang nachdem er dort im Hause ausgemahnt ist, an eine Rechtsanwaltskanzlei ab.

2. Die Rechtsanwaltskanzlei schickt eine Mahnung und fordert zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf. Für dieses Schreiben berechnet die Rechtsanwaltskanzlei nichts. Also wirklich nichts = 0,00 Euro. Die Freundin kann nach wie vor nicht zahlen, steckt das Schreiben in die Ablage.

3. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der vom Rechtsanwalt gesetzten Frist tritt dann die Firma Real Inkasso in der Sache auf. Die machen es dann allerdings nicht mehr kostenlos sondern setzen hierfür die 1,3 Gebühr nach RVG an.

4. Ich setze für meine Freundin ein Schreiben an Real Inkasso auf. Sie erklärt sich zur Vermeidung weiterer Kosten grundsätzlich bereit, die Hauptforderung (die unstrittig ist) anzuerkennen verweißt allerdings darauf, dass die Gebühren der Real Inkasso keinesfalls anerkannt werden, da ja vor deren Beauftragung bereits ein Rechtsanwalt gemahnt hatte und sich aus dessen „Erfolglosigkeit“ für o2 ergeben mußte, dass die Beauftragung eines IKB weder erfolgversprechend noch notwendig sei.

5. Es gingen dann diverse Briefe hin und her. IKB sagt Kosten sind berechtigt und müssen gezahlt werden. „Wir“ vertreten weiterhin die Meinung, IKB Gebühren müssen nicht gezahlt werden.

6. Nun kommt dann Anfang/Mitte August ein Mahnbescheid. Hier tritt dann als (neue) Gläubigerin das IKB auf. Angeblich sei die Forderung von o2 einen Tag vor der Beantragung des Mahnbescheides an das IKB abgetreten worden. Der Mahnbescheid wird dann allerdings nicht durch das IKB sondern durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die eine Hausnummer weiter residiert, beantragt.

7. Da meiner Freundin keine Forderungsabtretung vorlag, habe ich ihr geraten, gegen den Mahnbescheid insgesamt Widerspruch einzulegen.

8. Am Tag der Einreichung des Widerspruches beim Amtsgericht haben „wir“ dann zusätzlich einen Brief an die Rechtsanwaltskanzlei geschrieben und dargelegt, dass die (angebliche) Forderungsabtretung weder von o2 noch von Real Inkasso schriftlich angezeigt wurde. „Wir“ haben daher um Übersendung einer Abtretungsurkunde gebeten.

9. Die Abtretungsurkunde kam dann auch ca. 4 Wochen später per Post. Allerdings wurde diese nicht von dem Rechtsanwalt, an den ja die Aufforderung ging und der laut MB das IKB vertritt übersandt, sondern durch das IKB selbst.

10. Ich habe meiner Freundin dann geraten. Den Widerspruch bezüglich der Hauptforderung zurückzunehmen, ihn bezüglich der Inkassokosten vollständig aufrecht zu halten und bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren 25,00 EURO anzuerkennen und für den Rest aufrecht zu erhalten.

11. Damit ist Real Inkasso natürlich nicht einverstanden. Allerdings, auch dies teilt Real Inkasso nun in einem weiteren Brief selbst mit. Also nicht der angeblich bereits beauftragte und im Mahnbescheid genannte Rechtsanwalt.

Also ich halte ja jetzt im Prinzip alles was ab Punkt 3 gemacht wurde für reine Maßnahmen zur Kostenerzeugung und bin dann mittlerweile auch so weit, dass ich die angebliche Beauftragung des Rechtsanwaltes, für einen reinen „Fake-Auftrag“ halte. Wer beauftragt schon einen Rechtsanwalt, siehe Punkte 9 und 11, um dann letztlich und endlich doch wieder selbst „das Heft“ in die Hand zu nehmen?

Ich denke, durch den vorliegenden Schriftverkehr dürfte man in einem Gerichtsverfahren auch relativ leicht belegen können, dass das ganze Verfahren ausschließlich zur „Kostenerzeugung“ und zum Schaden der Schuldnerin (Freundin) so gewählt wurde.

Ich persönlich neige daher dazu, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Allerdings liegt das Prozessrisiko und Kostenrisiko ja auch nicht bei mir.

Wie seht ihr als neutrale Dritte das?

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 12:10
von Witwe Bolte
Punkt 7 finde ich bedenklich, da die Hauptforderung doch berechtigt war - oder ?

Ich hätte, wenn irgendwie möglich, die Hauptforderung an O2 bezahlt,
und sei es in Raten (der ganze Schriftverkehr geht doch wohl schon eine Weile ?),
wenn ihr jeden Monat 10, 15, 20 Euro bezahlt hättet, wieviel wäre dann jetzt noch über ?

Allerdings habe ich Null Verständnis dafür, warum man sich ein Smartphone auf Raten von O2 kauft.
Wenn man das Geld nicht hat, tut es doch auch ein gebrauchtes Teil oder ein älteres Modell ...
Und dazu gibt es wirklich preiswerte Prepaid-Angebote.

ZB
- Aldi-Talk-Jahrespaket XS mit 12 GB für 59,99 Euro = 5,00 Euro/Monat
mit Allnet-Flat in alle deutschen Netze samt EU-Roaming und unbegrenzten SMS-Versand.

Aber jedem das seine.

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 12:37
von mucel
Witwe Bolte hat geschrieben: 29. Okt 2021, 12:10 Punkt 7 finde ich bedenklich, da die Hauptforderung doch berechtigt war - oder ?
Die Forderung/Hauptforderung der o2 war unstrittig.

Da allerdings weder das IKB noch o2 vor dem Mahnbescheid mitgeteilt hatten, dass die Forderung von o2 auf das IKB übergegangen ist, war der Gesamtwiderspruch völlig ok. Der wurde ja, nach dem die Abtretungsurkunde dann vorgelegt wurde, auch in einen Teilwiderspruch gewandelt.

Zum Rest deines Beitrages mag ich mich jetzt nicht äußern, da ich denke, dass es sich um deine Kenntnisse bzgl. des Sachverhaltes ungefähr genauso verhält, wie um deine geschichtlichen Kenntnisse bezüglich des Spruches „Jedem das seine“.

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 12:54
von habwiederwas
Hallo,

dem was Witwe Bolte geschrieben hat ist nichts hinzuzufügen.
Dessen Meinung bin ich auch.
Bei den vielen Gedanken die du/ihr euch gemacht habt, und den vielen Wochen die vergangen sind, hätte man mit Sicherheit die Hauptforderung schon bezahlen können. Aber da ist nichts von eurer Seite passiert!
Was wollt ihr hier hören? So etwas wie: "was muß ich machen das ich nichts zahlen muss"?

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 13:02
von Witwe Bolte
Stimmt.
Meine Meinung gehört hier nicht hin.
Entschuldigung.

Ich teile hier aber gern meinen "Erfahrungsschatz" zu Deiner Frage,
wie diese Geschichte ggfs. vor Gericht wohl ausgehen würde:
"Vor Gericht und auf hoher See ist der Mensch in Gottes Hand."
Will sagen: Das kommt auf den Richter an ... es gibt solche und solche.
Und wenn man kein Geld für einen guten (GUTEN!!) Anwalt hat, dann ... tztztz ...

Und bez. Deiner "Bildung":
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedem_das_Seine

Es gab auch eine Zeit vor dem Dritten Reich in D.
Und mich kotzt diese "politische Korrektheit" auch schon mal so was von an ...
nämlich dann, wenn es nur um Worte, um die Fassade geht
und die Gedanken im Kopf die alten sind.

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 13:23
von habwiederwas
Allerdings bin ich nicht seiner Meinung was den "Spruch" angeht.

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 13:29
von caffery
Okay, ich lass mich mal drauf ein, obschon ich es eigentlich besser wissen sollte.
mucel hat geschrieben: 29. Okt 2021, 10:59 Wie seht ihr als neutrale Dritte das?
1. Aus meiner Sicht solltest Du es ganz grundsätzlich lassen, Dich gegenüber Bekannten und deren Gläubigern als eine Art "Profi" aufzuspielen und Dich im Namen Dritter um Fälle dergestalt zu "kümmern" wie hier dargestellt.

2. Mit dem "ordnungsgemäße Abtretungsurkunden"-blabla bist Du hier ja schon oft gekommen und ich habe da schon oft meine Meinung zu gesagt. Ich machs aber gerne nochmal: Lass es! Wenn Du Jura studiert hast, Dich im Schuldrecht spezialisiert und Dich in einer Kanzlei niedergelassen hast, kannst Du gerne "pro bono" Deinen Bekanntenkreis wegen so formaljuristischem Geschisse gegen Inkassobuden vertreten. Das bist Du aber nicht also lass es einfach. Das führt zu nichts - wie Du an dem Fall jetzt auch (wieder) siehst.

3. Die (zunächst kostenfreie) Abgabe an eine Kanzlei für ein Erstanschreiben kann man von der anderen Seite betrachtet auch als "freundlichen Zug" werten. In dem Moment hätte es zudem Gelegenheit gegeben die Zahlungsunfähigkeit nachzuweisen und weiter auf die Schadensminderungspflicht zu verweisen. Das hätte Deiner hier dargelegten Argumentation (keine Kosten geschuldet) aus meiner Sicht sehr gut getan.

4. Da dies aber leider erst passiert ist als Real Inkasso schon aktiv wurde, sind aus meiner Sicht auf jeden Fall vom Grundsatz her Inkassokosten geschuldet. In welcher Höhe, das kommt natürlich drauf an und darüber lässt sich vortrefflich streiten. 1,3 RVG ist für ein Erstanschreiben definitiv zu viel. Allerdings kann man ja auch argumentieren, dass Du die von Anfang an mit jeder Menge Formalgeschisse genervt hast - was ja von deren Standpunkt aus auch einen höheren Kostensatz rechtfertigen könnte.

5. Was ich nicht ganz verstanden habe: Hat denn Real Inkasso nun schon eine Klageschrift wegen ihrer Inkassokosten eingereicht bzw. von Fülleborns einreichen lassen oder haben die das bislang nur angedroht?

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 13:54
von mucel
caffery hat geschrieben: 29. Okt 2021, 13:29 Okay, ich lass mich mal drauf ein, obschon ich es eigentlich besser wissen sollte.
mucel hat geschrieben: 29. Okt 2021, 10:59 Wie seht ihr als neutrale Dritte das?
1. Aus meiner Sicht solltest Du es ganz grundsätzlich lassen, Dich gegenüber Bekannten und deren Gläubigern als eine Art "Profi" aufzuspielen und Dich im Namen Dritter um Fälle dergestalt zu "kümmern" wie hier dargestellt.

2. Mit dem "ordnungsgemäße Abtretungsurkunden"-blabla bist Du hier ja schon oft gekommen und ich habe da schon oft meine Meinung zu gesagt. Ich machs aber gerne nochmal: Lass es! Wenn Du Jura studiert hast, Dich im Schuldrecht spezialisiert und Dich in einer Kanzlei niedergelassen hast, kannst Du gerne "pro bono" Deinen Bekanntenkreis wegen so formaljuristischem Geschisse gegen Inkassobuden vertreten. Das bist Du aber nicht also lass es einfach. Das führt zu nichts - wie Du an dem Fall jetzt auch (wieder) siehst.
Also du würdest deinen Mandanten nicht empfehlen, sich bei einem Forderungsübergang eine Abtretungsurkunde vorlegen zu lassen und solange diese Urkunde nicht vorliegt, der Forderung bzw. in dem Fall dem Mahnbescheid, zu widersprechen?

Im übrigen, es ist tatsächlich so, daß ich das für mich persönlich regelmäßig so gemacht habe und tatsächlich auch jedesmal vor Gericht damit gewonnen habe. ZPO § 94 und BGB § 410 haben durchaus Sinn und Berechtigung. Und da du ja jemand bist, der auf Aktenzeichen und Urteile steht: AG München 264 C 5027/20 wäre eines.

caffery hat geschrieben: 29. Okt 2021, 13:29 5. Was ich nicht ganz verstanden habe: Hat denn Real Inkasso nun schon eine Klageschrift wegen ihrer Inkassokosten eingereicht bzw. von Fülleborns einreichen lassen oder haben die das bislang nur angedroht?
Also, Fülleborn hat im Auftrag von Real den MB beantragt. Dann wurde bei Fülleborn die Abtretungsurkunde angefordert. Die Abtretungsurkunde wurde dann durch Real übersandt, daraufhin der Widerspruch bezgl. der HF zurückgenommen. Jetzt droht Real mit Klage bzgl. Inkassokosten und RA-Gebühren

Schon irgendwie ungewöhnlich, dass ein angeblich rechtsanwaltlich vertretener Gläubiger die Korrespondenz dann, also nach Widerspruch gegen den MB, selbst führt?

Wie gesagt, ginge es um mich persönlich, würde ich es auf die Klage ankommen lassen. Allerdings ist mir persönlich nie untergekommen, dass es vom 1. RA zum IKB, dann zum 2. RA ging und dann der Mandant sich offensichtlich wieder selbst vertreten hat.

Und nochwas zu meinem Hintergrund, da du mir Fachwissen ja offensichtlich nicht zutraust. Ich habe u.a. 10 Jahre Berufserfahrung im Forderungsmanagement der Energiewirtschaft und Telekommunikation und „nebenher“ noch einen Abschluss als Bilanzbuchhalter.

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 29. Okt 2021, 14:22
von mucel
caffery hat geschrieben: 29. Okt 2021, 13:29 Okay, ich lass mich mal drauf ein, obschon ich es eigentlich besser wissen sollte.
mucel hat geschrieben: 29. Okt 2021, 10:59 Wie seht ihr als neutrale Dritte das?
1. Aus meiner Sicht solltest Du es ganz grundsätzlich lassen, Dich gegenüber Bekannten und deren Gläubigern als eine Art "Profi" aufzuspielen und Dich im Namen Dritter um Fälle dergestalt zu "kümmern" wie hier dargestellt.

2. Mit dem "ordnungsgemäße Abtretungsurkunden"-blabla bist Du hier ja schon oft gekommen und ich habe da schon oft meine Meinung zu gesagt. Ich machs aber gerne nochmal: Lass es! Wenn Du Jura studiert hast, Dich im Schuldrecht spezialisiert und Dich in einer Kanzlei niedergelassen hast, kannst Du gerne "pro bono" Deinen Bekanntenkreis wegen so formaljuristischem Geschisse gegen Inkassobuden vertreten. Das bist Du aber nicht also lass es einfach. Das führt zu nichts - wie Du an dem Fall jetzt auch (wieder) siehst.
Leider kann ich meinen letzten Beitrag weder ergänzen noch ändern. Daher dann noch der hier.

Ich habe jetzt mal nachgeschaut, wie oft ich mich zum Thema „ordnungsgemäße Forderungsabtretung“-blabla, hier im Forum geäußert habe. Genau in einem Thread. Nämlich dem hier: post8889.html#p8889

Ganz grundsätzlich erscheint es mir aber so, dass du mir zumindest jedwede fachliche Qualifikation bzw. Kompetenz absprichst und durchaus auch mit mir „persönlich“ ein Problem hast? Ich bin mal meine knapp 50 Beiträge hier durchgegangen. Ist jetzt natürlich sehr subjektiv von mir ich kann da allerdings nichts finden, was falsch wäre und ich kann auch nichts finden, wo ich jemand persönlich angegangen wäre bzw. auch nur in die Nähe von Unhöflichkeit gekommen wäre. Insofern wäre ich dir, falls mich mein Gefühl tatsächlich nicht täuscht und du tatsächlich ein Problem mit mir hast, dankbar wenn du mir mitteilen würdest, worin dieses Problem besteht.

Re: Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung

Verfasst: 30. Okt 2021, 09:53
von Witwe Bolte
Ich kann Deine fachliche Kompetenz in Sachen wie Umgang mit Inkassofirmen, Schuldnerberatung usw. nicht beurteilen (und habe Deine alten Beiträge hier jetzt auch nicht nochmal gelesen).

Prinzipiell finde ich es aber immer gut, sich gegen Inkasso-Forderungen zu wehren
(denn sie sind in aller Regel überzogen bis unverschämt).

Noch besser finde ich es, wenn man (wie Du es ja machst) auch mit Freunden darüber spricht und ihnen dabei hilft, so gut man es eben kann.

Allerdings glaube ich, dass meist alles, was ein Schuldner selbst einer Inkasso-Bude schreibt, dort wenig Eindruck hinterläßt - bis dahin, dass es sogar auch schädlich sein kann, weil man vielleicht unwissentlich mit seinem Schreiben sogar irgendwas 'anerkennt'.

Deswegen wäre hier mein Rat: Sprich weiter mit Deinen Freunden darüber, zeig auch Deine Kompetenz und weise sie ggf. auf bestimmte Sachverhalte im Umgang mit Inkassos hin (damit sie ggf auch wissen, was sie in der Schuldnerberatung fragen sollen) - aber dann empfiehl ihnen eine Schuldnerberatung (von AWO, Caritas, Diakonie usw, jedenfalls eine kostenlose!).

Denn ein "Profi"-Schreiben von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle kommt bei Inkasso-Buden meiner Meinung nach ganz anders an. Zumal die dann ja auch wissen: Es KÖNNTE ein Inso-Antrag im Raum stehen, wenn schon eine "anerkannte Stelle" (für die Bestätigung des Scheiterns eines AEV) involviert ist.

Alles klar ?