Pingpong Gläubiger/Rechtsanwalt/IKB/Rechtsanwalt zur Kostenerzeugung
Verfasst: 29. Okt 2021, 10:59
Hallo,
eine Freundin von mir hatte Verbindlichkeiten bei o2 aus einem Ratenkauf für ein Smartphone. Die Raten konnte sie dann irgendwann nicht mehr zahlen, was dann den „üblichen“ Mahn- und Inkassoprozess in Gang setzte. Üblich deshalb in „“, weil es dann, entgegen meinen bisherigen Erfahrungen, doch nicht ganz so üblich abgelaufen ist. Ich führe das dann jetzt mal chronologisch auf:
1. o2 gibt den Vorgang nachdem er dort im Hause ausgemahnt ist, an eine Rechtsanwaltskanzlei ab.
2. Die Rechtsanwaltskanzlei schickt eine Mahnung und fordert zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf. Für dieses Schreiben berechnet die Rechtsanwaltskanzlei nichts. Also wirklich nichts = 0,00 Euro. Die Freundin kann nach wie vor nicht zahlen, steckt das Schreiben in die Ablage.
3. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der vom Rechtsanwalt gesetzten Frist tritt dann die Firma Real Inkasso in der Sache auf. Die machen es dann allerdings nicht mehr kostenlos sondern setzen hierfür die 1,3 Gebühr nach RVG an.
4. Ich setze für meine Freundin ein Schreiben an Real Inkasso auf. Sie erklärt sich zur Vermeidung weiterer Kosten grundsätzlich bereit, die Hauptforderung (die unstrittig ist) anzuerkennen verweißt allerdings darauf, dass die Gebühren der Real Inkasso keinesfalls anerkannt werden, da ja vor deren Beauftragung bereits ein Rechtsanwalt gemahnt hatte und sich aus dessen „Erfolglosigkeit“ für o2 ergeben mußte, dass die Beauftragung eines IKB weder erfolgversprechend noch notwendig sei.
5. Es gingen dann diverse Briefe hin und her. IKB sagt Kosten sind berechtigt und müssen gezahlt werden. „Wir“ vertreten weiterhin die Meinung, IKB Gebühren müssen nicht gezahlt werden.
6. Nun kommt dann Anfang/Mitte August ein Mahnbescheid. Hier tritt dann als (neue) Gläubigerin das IKB auf. Angeblich sei die Forderung von o2 einen Tag vor der Beantragung des Mahnbescheides an das IKB abgetreten worden. Der Mahnbescheid wird dann allerdings nicht durch das IKB sondern durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die eine Hausnummer weiter residiert, beantragt.
7. Da meiner Freundin keine Forderungsabtretung vorlag, habe ich ihr geraten, gegen den Mahnbescheid insgesamt Widerspruch einzulegen.
8. Am Tag der Einreichung des Widerspruches beim Amtsgericht haben „wir“ dann zusätzlich einen Brief an die Rechtsanwaltskanzlei geschrieben und dargelegt, dass die (angebliche) Forderungsabtretung weder von o2 noch von Real Inkasso schriftlich angezeigt wurde. „Wir“ haben daher um Übersendung einer Abtretungsurkunde gebeten.
9. Die Abtretungsurkunde kam dann auch ca. 4 Wochen später per Post. Allerdings wurde diese nicht von dem Rechtsanwalt, an den ja die Aufforderung ging und der laut MB das IKB vertritt übersandt, sondern durch das IKB selbst.
10. Ich habe meiner Freundin dann geraten. Den Widerspruch bezüglich der Hauptforderung zurückzunehmen, ihn bezüglich der Inkassokosten vollständig aufrecht zu halten und bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren 25,00 EURO anzuerkennen und für den Rest aufrecht zu erhalten.
11. Damit ist Real Inkasso natürlich nicht einverstanden. Allerdings, auch dies teilt Real Inkasso nun in einem weiteren Brief selbst mit. Also nicht der angeblich bereits beauftragte und im Mahnbescheid genannte Rechtsanwalt.
Also ich halte ja jetzt im Prinzip alles was ab Punkt 3 gemacht wurde für reine Maßnahmen zur Kostenerzeugung und bin dann mittlerweile auch so weit, dass ich die angebliche Beauftragung des Rechtsanwaltes, für einen reinen „Fake-Auftrag“ halte. Wer beauftragt schon einen Rechtsanwalt, siehe Punkte 9 und 11, um dann letztlich und endlich doch wieder selbst „das Heft“ in die Hand zu nehmen?
Ich denke, durch den vorliegenden Schriftverkehr dürfte man in einem Gerichtsverfahren auch relativ leicht belegen können, dass das ganze Verfahren ausschließlich zur „Kostenerzeugung“ und zum Schaden der Schuldnerin (Freundin) so gewählt wurde.
Ich persönlich neige daher dazu, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Allerdings liegt das Prozessrisiko und Kostenrisiko ja auch nicht bei mir.
Wie seht ihr als neutrale Dritte das?
eine Freundin von mir hatte Verbindlichkeiten bei o2 aus einem Ratenkauf für ein Smartphone. Die Raten konnte sie dann irgendwann nicht mehr zahlen, was dann den „üblichen“ Mahn- und Inkassoprozess in Gang setzte. Üblich deshalb in „“, weil es dann, entgegen meinen bisherigen Erfahrungen, doch nicht ganz so üblich abgelaufen ist. Ich führe das dann jetzt mal chronologisch auf:
1. o2 gibt den Vorgang nachdem er dort im Hause ausgemahnt ist, an eine Rechtsanwaltskanzlei ab.
2. Die Rechtsanwaltskanzlei schickt eine Mahnung und fordert zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf. Für dieses Schreiben berechnet die Rechtsanwaltskanzlei nichts. Also wirklich nichts = 0,00 Euro. Die Freundin kann nach wie vor nicht zahlen, steckt das Schreiben in die Ablage.
3. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der vom Rechtsanwalt gesetzten Frist tritt dann die Firma Real Inkasso in der Sache auf. Die machen es dann allerdings nicht mehr kostenlos sondern setzen hierfür die 1,3 Gebühr nach RVG an.
4. Ich setze für meine Freundin ein Schreiben an Real Inkasso auf. Sie erklärt sich zur Vermeidung weiterer Kosten grundsätzlich bereit, die Hauptforderung (die unstrittig ist) anzuerkennen verweißt allerdings darauf, dass die Gebühren der Real Inkasso keinesfalls anerkannt werden, da ja vor deren Beauftragung bereits ein Rechtsanwalt gemahnt hatte und sich aus dessen „Erfolglosigkeit“ für o2 ergeben mußte, dass die Beauftragung eines IKB weder erfolgversprechend noch notwendig sei.
5. Es gingen dann diverse Briefe hin und her. IKB sagt Kosten sind berechtigt und müssen gezahlt werden. „Wir“ vertreten weiterhin die Meinung, IKB Gebühren müssen nicht gezahlt werden.
6. Nun kommt dann Anfang/Mitte August ein Mahnbescheid. Hier tritt dann als (neue) Gläubigerin das IKB auf. Angeblich sei die Forderung von o2 einen Tag vor der Beantragung des Mahnbescheides an das IKB abgetreten worden. Der Mahnbescheid wird dann allerdings nicht durch das IKB sondern durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die eine Hausnummer weiter residiert, beantragt.
7. Da meiner Freundin keine Forderungsabtretung vorlag, habe ich ihr geraten, gegen den Mahnbescheid insgesamt Widerspruch einzulegen.
8. Am Tag der Einreichung des Widerspruches beim Amtsgericht haben „wir“ dann zusätzlich einen Brief an die Rechtsanwaltskanzlei geschrieben und dargelegt, dass die (angebliche) Forderungsabtretung weder von o2 noch von Real Inkasso schriftlich angezeigt wurde. „Wir“ haben daher um Übersendung einer Abtretungsurkunde gebeten.
9. Die Abtretungsurkunde kam dann auch ca. 4 Wochen später per Post. Allerdings wurde diese nicht von dem Rechtsanwalt, an den ja die Aufforderung ging und der laut MB das IKB vertritt übersandt, sondern durch das IKB selbst.
10. Ich habe meiner Freundin dann geraten. Den Widerspruch bezüglich der Hauptforderung zurückzunehmen, ihn bezüglich der Inkassokosten vollständig aufrecht zu halten und bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren 25,00 EURO anzuerkennen und für den Rest aufrecht zu erhalten.
11. Damit ist Real Inkasso natürlich nicht einverstanden. Allerdings, auch dies teilt Real Inkasso nun in einem weiteren Brief selbst mit. Also nicht der angeblich bereits beauftragte und im Mahnbescheid genannte Rechtsanwalt.
Also ich halte ja jetzt im Prinzip alles was ab Punkt 3 gemacht wurde für reine Maßnahmen zur Kostenerzeugung und bin dann mittlerweile auch so weit, dass ich die angebliche Beauftragung des Rechtsanwaltes, für einen reinen „Fake-Auftrag“ halte. Wer beauftragt schon einen Rechtsanwalt, siehe Punkte 9 und 11, um dann letztlich und endlich doch wieder selbst „das Heft“ in die Hand zu nehmen?
Ich denke, durch den vorliegenden Schriftverkehr dürfte man in einem Gerichtsverfahren auch relativ leicht belegen können, dass das ganze Verfahren ausschließlich zur „Kostenerzeugung“ und zum Schaden der Schuldnerin (Freundin) so gewählt wurde.
Ich persönlich neige daher dazu, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Allerdings liegt das Prozessrisiko und Kostenrisiko ja auch nicht bei mir.
Wie seht ihr als neutrale Dritte das?