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Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 27. Okt 2021, 14:43
von Tomislav
Guten Tag allerseits,
mein außergerichtlicher Vergleich läuft seit 3 Wochen, heißt die Gesamtsumme meiner Schulden wird gerade bei meinen 5 Gläubigern von meinem Schuldenberater erfragt.
Mittlerweile meldet sich der 1. Gläubiger und mahnt sein Geld ein.
Alle Gläubiger wurden angeschrieben und über das bevorstehende Insolvendsverfahren informiert.
Wie verhalte ich mich gegenüber den Gläubigern und den Mahnungen die jetzt langsam eintrudeln werden.
Wollte erst mal hier formlos fragen bevor ich meinen SB damit nerve.
LG

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 27. Okt 2021, 17:23
von caffery
Tomislav hat geschrieben: 27. Okt 2021, 14:43 Wie verhalte ich mich gegenüber den Gläubigern und den Mahnungen die jetzt langsam eintrudeln werden.
So lange es keine Pfändungsbeschlüsse, Bescheide irgendwelche Vollstreckungssachen oder Zettel zu bislang "unbekannten" Gläubigern sind, sondern einfach nur stinknormale Textbausteine aus Satzbausteinspuckautomaten von Gläubigern die der Beratungsstelle bekannt sind, würde ich bezüglich der Zettel Kamin, Ofen oder Mülleimer vorschlagen.

Im Zweifel kannst Du sie aber sammeln und die beim nächsten Termin mitbringen. Nur bei "neuen" Gläubigern oder Vollstreckungsangelegenheiten wird sich Dein Berater für die Zettel interessieren - und Du solltest es auch.

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 31. Okt 2021, 00:14
von Tomislav
Nabend,
vielen Dank für die schnelle Antwort caffery.

FG

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 19. Nov 2021, 15:50
von Tomislav
Hallo,
bezugnehmend auf meine beabsichtige außergerichtlichen Einigungsversuch kündigt ein Gläubiger meinen Kreditvertrag.

Gleichfalls kündigt er bereits eine Lohnpfändung an siehe Textanhang. Lese ich das so richtig ?

Ebenso fragt er meine Daten bei der Schufa ab, was frägt der Gläubiger da ab ?

Wäre oder ist da der außergerichtliche Einigungsversuch nicht schon gescheidert ?

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 19. Nov 2021, 16:03
von caffery
Tomislav hat geschrieben: 19. Nov 2021, 15:50 bezugnehmend auf meine beabsichtige außergerichtlichen Einigungsversuch kündigt ein Gläubiger meinen Kreditvertrag.
Das ist doch super!
Tomislav hat geschrieben: 19. Nov 2021, 15:50 Gleichfalls kündigt er bereits eine Lohnpfändung an siehe Textanhang. Lese ich das so richtig ?
Nein. Auf meinem Monitor steht da "Lohnabtretung".
Tomislav hat geschrieben: 19. Nov 2021, 15:50 Ebenso fragt er meine Daten bei der Schufa ab, was frägt der Gläubiger da ab ?
Alles was die haben und rausrücken dürfen. Aber auf meinem Monitor steht hier auch nicht "abfragen" sondern "übermitteln". Die wollen Dir wahrscheinlich durch die Blume sagen: "Hömma! Wir machen jetz Deine Bonität kacke!"
Tomislav hat geschrieben: 19. Nov 2021, 15:50 Wäre oder ist da der außergerichtliche Einigungsversuch nicht schon gescheidert ?
Nein, nur im Falle einer Vollstreckung während der außergerichtlichen Verhandlungen.

PS: Das ist ganz offensichtlich deren Standardtextbaustein zu einer Kreditkündigung und Fälligstellung. Das hat sehr wahrscheinlich mit dem Einigungsversuch überhaupt nichts zu tun.

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 19. Nov 2021, 16:18
von Tomislav
Dankeschön für Deine Antwort.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnabtretung und Lohnpfändung (Blödgefragt )....sorry

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 19. Nov 2021, 16:58
von INTI
Lohnabtretung ist das freiwillige Abtreten der pfändbaren Lohnanteile, Lohnpfändung erfolgt im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 19. Nov 2021, 17:04
von Tomislav
...mmhhh was bedeutet "freiwillig"?
Muss ich da was unternehmen :roll: ?

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 19. Nov 2021, 17:47
von Bernd111
Deine "freiwillige" Einverständniserklärung zur Lohnabtretung hast du sicherlich mit deinem Kreditvertrag abgegeben. Mit dieser Einverständniserklärung kann die Bank nun von deinem Arbeitgeber den pfändbaren Teil deines Lohnes fordern. Aber: es gibt Arbeitgeber bzw. Arbeitsverträge, welche eine Lohnabtretung nicht erlauben. Ergo bekommt die Bank in einem solchen Fall auf diesem Wege nichts und muss erst die Pfändung beantragen.

Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren

Verfasst: 20. Nov 2021, 01:41
von insolaner
wäre das dann 'schädlich' für eine RSB, wenn man zwar eine Abtretung unterschreibt, die aber unwirksam (weil im Arbeitsvertrag verboten) ist? Will ja nicht gleich 'Eingehungsbetrug' (ja, das ist wenn man kein Geld hat und das bei Vertragsabschluss schon weiss) behaupten, aber so in die Richtung? Oder denke ich da mal wieder zu weit?