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Gläubigerbevorzugung nach RSB

Verfasst: 13. Okt 2021, 19:36
von El Torro
Hallo..
Mal wieder ne Frage....
Wenn man einen Gläubiger mit festgestellter Forderung nach erteilter Resrschuldbefreiung bezahlt,
Ist das dann Gläubigerbegünstigung und die R S B
Kann widerrufen werden oder ist das nicht mehr möglich...
Der Grund, warum bezahlt wurde ,
Sei mal nicht relevant..
MfG

El Torro

Re: Gläubigerbevorzugung nach RSB

Verfasst: 13. Okt 2021, 20:54
von tidus82
Nein, das ist keine Gläubigerbevorzugung, weil:
1. du keine Auflagen aus der Insolvenz mehr hast
2. Du mit deinem Geld machen kannst was du willst

Und
3. die Forderung ja weiter besteht und nur mit einer Einrede behaftet wurde.

Re: Gläubigerbevorzugung nach RSB

Verfasst: 13. Okt 2021, 21:59
von Shopgirl
4. Du hättest den Gläubiger sogar während der Insolvenz aus dem Unpfändbaren bezahlen können

Re: Gläubigerbevorzugung nach RSB

Verfasst: 9. Mai 2024, 19:53
von Ben1986
Nur nochmal zum Verständnis man kann nach der RSB egal welchen Gläubiger bezahlen? Ich habe das nicht vor Frage nur aus Verständnis nochmals nach.

Rein rechtlich bestehen die Forderungen noch ,sie sind aber nicht mehr einforderbar,außer nach §302 ausgenommene Forderungen war richtig?

Re: Gläubigerbevorzugung nach RSB

Verfasst: 10. Mai 2024, 00:33
von Shopgirl
Was du nach der RSB machst, interessiert niemanden.