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[WVP] Schenkung/Gewinn - "Neue" Regelung vs. "alte" Regelung - Quasi "Bestandsschutz"?

Verfasst: 3. Okt 2021, 11:31
von Ruhrpottmensch
Hallo Forum

Ich bin im Zuge eines Gesprächs mit einem anderen "Insolaner" über die "unterschiedlichen" Regelungen zum Thema Schenkung/Gewinn "gestolpert"...

Jetzt hat es gepasst, dass sich sich @caffery dazu hier in einem anderen Thema geäußert hat:
caffery hat geschrieben: 2. Okt 2021, 14:42 Das mit dem "schenken" in der WVP wäre erst bei Verfahren nach neuem Recht (Antrag ab dem 01.10.2020) ein Problem. Da Dein Verfahren nach altem Recht läuft (Antrag vor 3 Jahren), wäre die Schenkung in der WVP unschädlich.
Daher auch "nur" kurz die Rückfrage um mein "Gewissen" zu beruhigen (weil ich es ebenso vermittelt habe):
Der "neugefasste" § 295 InsO, gilt also in Sachen Schenkung/Gewinne tatsächlich nur in Verfahren ab dem 01.10.2020. Verfahren vor dem 01.10.2020 haben somit also quasi "Bestandsschutz" auf die alte Fassung des § 295 InsO?!

Ab dem 01.10.2020: Erbe & Schenkungen -> Hälftig u. Gewinne -> Voll
Vor dem 01.10.2021: Erbe -> Hälftig u. Schenkungen & Gewinne -> Gar keine "Herausgabe"

Re: [WVP] Schenkung/Gewinn - "Neue" Regelung vs. "alte" Regelung - Quasi "Bestandsschutz"?

Verfasst: 3. Okt 2021, 12:58
von FantaLemon
Ich würde mal behaupten, dass du falsch liegst. Jedenfalls habe ich jetzt im Internet keine Rechtsgrundlange gefunden die deine These belegt. Habe Folgendes gefunden:

(Anmerkung des Moderators: Diese Aussage ist unzutreffend!)

5. Neuerung: Herausgabepflichten bei Erbschaften, Schenkungen und Gewinnen während der Wohlverhaltensperiode
Neuerungen gibt es hinsichtlich der Herausgabepflichten von Erbschaften, Schenkungen und Co.:

Bis dato galt bereits: Wer während der Wohlverhaltensperiode erbt, muss hiervon die Hälfte abgeben.
Jetzt gilt: Neben einer Erbschaft, muss nun jedoch auch bei einer Schenkung eine hälftige Abgabe erfolgen!
Viele gutmütige Schenker werden daher in Zukunft wohl lieber bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung des Schenkungsempfängers warten wollen. Inwiefern die Regelung daher eine echte praktische Relevanz erfahren wird, bleibt daher noch im Unklaren. Ausgenommen hiervon sind jedoch Schenkungen im geringeren Umfang.

Übliche Geschenke an Geburtstag und Weihnachten werden daher sicherlich nicht umfasst sein. Je höher jedoch der Wert der Schenkung, desto höher wird auch das Interesse des Insolvenzverwalters sein. Klären kann man die Abgabepflicht vorzeitig durch einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, ist dies auch dringend zu empfehlen.

Gewinne aus Lotterie und Co.
Neu ist auch eine Regelung hinsichtlich von Gewinnen aus Lotterie und ähnlichen Ausschüttungen: Diese sind in Zukunft in vollem Umfang (!) an den Insolvenzverwalter herauszugeben. Lottospielen lohnt sich nun während einer Insolvenz daher “noch weniger”.

Quelle: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/ins ... zung-2021/

Re: [WVP] Schenkung/Gewinn - "Neue" Regelung vs. "alte" Regelung - Quasi "Bestandsschutz"?

Verfasst: 3. Okt 2021, 13:04
von FantaLemon
Dabei spielt es so wie ich das sehe keinerlei Rolle wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

(Anmerkung des Moderators: Diese Aussage ist unzutreffend!)

Re: [WVP] Schenkung/Gewinn - "Neue" Regelung vs. "alte" Regelung - Quasi "Bestandsschutz"?

Verfasst: 3. Okt 2021, 13:12
von caffery
FantaLemon hat geschrieben: 3. Okt 2021, 12:58 Ich würde mal behaupten, dass du falsch liegst. Jedenfalls habe ich jetzt im Internet keine Rechtsgrundlange gefunden
Ich würde mal behaupten, dass man manchmal lieber genau wissen sollte wovon man redet, oder einfach mal die Kl**** hält --- sorry, nimms mir bitte nicht übel. Hier kann ja jeder seine Meinung kundtun wie er will - aber einfach voller Inbrunst faktisch falsches zu schreiben von dem man augenscheinlich keine Ahnung hat ist nicht gut.

Schließlich ist das hier das Internet. Dein Käse bleibt stehen und richtet u.U. bei Leuten die sich das später mal durchlesen Schaden an.

Artikel 103k - Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)

(1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich des Absatzes 2 die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.


Weiterhin möchte ich einmal ganz kleinlaut darauf hinweisen, dass ich das hier nicht mache um Dünnpfiff in die Welt zu setzen sondern um zu helfen. In solchen essentiellen Fragen würde ich also niemals einfach so irgendwas auf Verdacht schreiben wenn ich mir nicht sicher wäre.

Re: [WVP] Schenkung/Gewinn - "Neue" Regelung vs. "alte" Regelung - Quasi "Bestandsschutz"?

Verfasst: 3. Okt 2021, 14:12
von Ruhrpottmensch
Danke @caffery... Damit (Artikel 103k) hat sich meine Frage vollumfänglich beantwortet und mein Gewissen kann beruhigt einen Kaffee trinken... 👍👌💪