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Ende nach drei Jahren bei +35%, wann Verteilung an Gläubiger?

Verfasst: 28. Sep 2021, 13:56
von Kein_Beinbruch
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Im Dezember habe ich drei Jahre rum und zwischen 80 u. 90% Gläubigerbefriedigung erreicht. Ich befinde mich in der WVP, das Inso-Verfahren selber lief gut zwei Jahre. Antrag für RSB nach drei Jahren liegt schon bei Gericht vor.

Eine Forderung ist als vbuH angemeldet worden. Darüber hätte man sich streiten können, ich wollte es aber nicht, so habe ich es anerkannt.

Diesen Gläubiger wollte ich nach Möglichkeit noch vor oder kurz nach der Erteilung der RSB anschreiben, dass ich die noch ausstehende Summe an ihn umgehend begleichen werde, damit dieser nicht auf dumme Gedanken kommt und im Anschluss gleich beim Arbeitgeber oder bei meiner Bank pfändet.

Jetzt die Frage(n):

Wann verteilt der Treuhänder die Summe auf dem Treuhandkonto an die Gläubiger? Erst nach dem endgültigen Beschluss, dass RSB erteilt wird? Bekomme ich Mitteilung vom Treuhänder darüber, wie die Gesamtquote war?

Mitte Dezember sind die drei Jahre rum, dann fragt das Gericht den Treuhänder und die Gläubiger, ob Versagensgründe vorliegen, so dass ich wohl bis Ende Februar mit der RSB rechnen kann.

Wäre es sinnvoll den vbuH-Gläubiger evtl. jetzt schon ohne Nennung einer konkreten Summe anzuschreiben, um über meine Absicht zu informieren?

Danke und viele Grüße

(Kein Beinbruch)