Offenlegung Einkommen zum Schuldenvergleich bei beginnender Selbständigkeit
Verfasst: 15. Sep 2021, 14:07
Hallo,
ich bin seit vielen Jahren Schuldner und habe sehr erfolgreich prokrastiniert.
Nach einer 180°-Wende im Leben muss ich das Ganze jetzt mal dringend angehen und stoße bei meinem Entwurf immer auf die ein oder andere Art auf Probleme.
Mit einer Teilzeittätigkeit (monatlich ändernde Tage) muss ich in Zukunft leider aufstocken. Diese Tätigkeit kann aus Gründen der Kinderbetreuung nicht in eine Vollzeittätigkeit umgewandelt werden. Zeitlich flexible Dinge kann ich jedoch tun und so steht das Thema zusätzliche Selbständigkeit im Raum.
Parallel dazu muss ich erstmal einen Überblick gewinnen welche Rechte aus Altschulden im Laufe der Jahre an wen übergegangen sind und mich dann an eine Schuldnerberatung wenden. Gerne würde ich einen Vergleich versuchen anzustreben, sofern ich mir diesen irgendwie leisten kann und er mich früher aus dem Schulden bringt als eine Privatinsolvenz.
Wichtigster Faktor ist dabei ganz klar die Höhe des Vergleichsangebotes. Nun habe ich Sorge, dass sich eine zusätzliche Selbständigkeit negativ auf den Willen der Gläubiger auswirkt, ein attraktives Vergleichsangebot abzugeben. Insbesondere kann es sein, dass ich im Weihnachtsgeschäft merklich mehr Gewinne mache als danach, aber eben genau zu diesem Zeitpunkt könnte es zu Vergleichsverhandlungen kommen.
Welche Daten sind Gläubigern gegenüber offenzulegen und sind sie es überhaupt, bis es dazu einen Steuerbescheid gibt? Hat jemand mit der Situation Erfahrung und kann sagen "zieh die Selbständigkeit durch" oder "warte noch, bis das mit den Schulden geklärt ist"?
Vielen Dank
Chilli303
ich bin seit vielen Jahren Schuldner und habe sehr erfolgreich prokrastiniert.
Nach einer 180°-Wende im Leben muss ich das Ganze jetzt mal dringend angehen und stoße bei meinem Entwurf immer auf die ein oder andere Art auf Probleme.
Mit einer Teilzeittätigkeit (monatlich ändernde Tage) muss ich in Zukunft leider aufstocken. Diese Tätigkeit kann aus Gründen der Kinderbetreuung nicht in eine Vollzeittätigkeit umgewandelt werden. Zeitlich flexible Dinge kann ich jedoch tun und so steht das Thema zusätzliche Selbständigkeit im Raum.
Parallel dazu muss ich erstmal einen Überblick gewinnen welche Rechte aus Altschulden im Laufe der Jahre an wen übergegangen sind und mich dann an eine Schuldnerberatung wenden. Gerne würde ich einen Vergleich versuchen anzustreben, sofern ich mir diesen irgendwie leisten kann und er mich früher aus dem Schulden bringt als eine Privatinsolvenz.
Wichtigster Faktor ist dabei ganz klar die Höhe des Vergleichsangebotes. Nun habe ich Sorge, dass sich eine zusätzliche Selbständigkeit negativ auf den Willen der Gläubiger auswirkt, ein attraktives Vergleichsangebot abzugeben. Insbesondere kann es sein, dass ich im Weihnachtsgeschäft merklich mehr Gewinne mache als danach, aber eben genau zu diesem Zeitpunkt könnte es zu Vergleichsverhandlungen kommen.
Welche Daten sind Gläubigern gegenüber offenzulegen und sind sie es überhaupt, bis es dazu einen Steuerbescheid gibt? Hat jemand mit der Situation Erfahrung und kann sagen "zieh die Selbständigkeit durch" oder "warte noch, bis das mit den Schulden geklärt ist"?
Vielen Dank
Chilli303