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Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 12:11
von Anfo
Hallo liebe Community ,

Bin seit 3 Jahren in der Insolvenz , und habe seid gut 18 Monaten nix mehr von meinen Insolvenzverwalter gehört oder gelesen ,
Das letzte mal war Anfang 2020 , in der ich eine Rechnung bezahlen sollte für ihre Arbeit für das Jahr 2019

Ich gehe einer Arbeit nach und bezahle Unterhalt , daher bin ich unter der Pfändungsfreigrenze ,
Wie bezieht sich das mit Steuerguthaben in der Wohlverhaltensphase , darf ich anteilig was behalten ? , kosten für den Steuerberater ?

Vielen Dank schonmal

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 12:40
von Käsebrot
Seit wann bist du in der WVP und um welches Jahr der Erstattung geht es? Und was steht im Aufhebungsbeschluss?

Wenn der Insolvenzbeschlag bis zur Aufhebung bestehen bleibt laut Beschluss, wird in diesem Jahr das Guthaben geteilt und du erhältst es anteilig ab dem Tage der Aufhebung. Danach steht es dir komplett zu.

Steht im Beschluss dazu nichts drin, erhältst du es auch für das Jahr, in dem das Verfahren aufgehoben wurde, vollständig.

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 12:44
von Anfo
Vielen Dank für die Schnelle Antwort ,

Ich bin seit 2019 in der WVP , die Steuerrückerstattung ist für das Jahr 2020 ,
Im Bescheid steht , das ich über das Guthaben eine gesonderte Mitteilung bekomme ,

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 12:59
von Käsebrot
Nein, ich meinte den Aufhebungsbeschluss vom Gericht bezüglich der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Ich hatte das auch, da ist das beim Finanzamt einfach noch nicht ganz korrekt im Computer hinterlegt, ansonsten hat das nix mehr zu bedeuten. Am besten rufst du dort am Montag mal an. Ggf. wollen die dann als Nachweis noch den Beschluss haben.

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 13:16
von Anfo
Vielen dank , ich bin da wirklich auch etwas überfragt ,
Was mich auch wundert für das Jahr 2020 bekam ich keine Rechnung vom Insolvenzverwalter ,

Sorry wenn ich so Frage aber was meinst du mit Aufhebungsbeschluss ? ,
Meine Privatinsolvenz wurde im Oktober 2018 fest durch das Gericht beschlossen ,
Ich bekam auch mal ein Schreiben das ich in der Wvp bin .
Meine Insolvenz müsste ja nach alter Reglung noch bis 2024 laufen , sollte ich vorher nicht einen Teil bezahlt haben

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 13:50
von Käsebrot
Die gesamte Insolvenz gliedert sich in das eröffnete Verfahren, welches (nach alter Regelung) ca. ein bis zwei Jahre dauert und die anschließende WVP.

Du hast einen Beschluss erhalten, dass das Verfahren eröffnet wurde und in 2019 dann den Beschluss, dass das Verfahren geschlossen wurde (=Aufhebungsbeschluss) und sich nun die WVP anschließt.

Warum dein TH jetzt keine Rechnung schickt, kann ich dir nicht beantworten. Eben nur, dass es beim Finanzamt manchmal etwas länger dauert, bis das im Computer wieder richtig hinterlegt ist.

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 13:58
von Anfo
Vielen Dank an dich , du hast mir jetzt schon mehr beantwortet wie mein TH in fast 3 Jahren ;)

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 7. Aug 2021, 14:02
von Käsebrot
Der TH ist auch nicht dafür da Fragen zu beantworten. 🤷‍♀️

Re: Steuerrückerstattung

Verfasst: 8. Aug 2021, 02:56
von insolaner
@Anfo: hast Du die Rechnung letztes Jahr aus Deinem unpfändbarem Teil bezahlt?

Wenn ja - hast Du keine Stundung der Verfahrenskosten beantragt? Wenn nicht, darf ich fragen warum nicht?