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Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 21. Mai 2021, 15:53
von mucel
Hallo,
wer muss die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, wenn ein Gläubiger über seinen Rechtsanwalt einen PfÜB für eine nicht existierende Bankverbindung des Schuldners beantragt und der Bank zustellen läßt?
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 21. Mai 2021, 18:30
von tidus82
Oh, interessante Frage - Gläubiger beantragt einfach bei jeglicher erdenklichen Bank eine Blindpfändung und wälzt die Kosten auf den Schuldner ab - mal sehen ob da jemand drauf antworten kann

würde mich auch interessieren
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 21. Mai 2021, 20:55
von Witwe Bolte
Das kommt, wie so oft, darauf an ...
Letztlich im Fall des Falles auf den Richter.
Es soll ja Richter geben, die meinen, Schuldner sind per se immer "schuldig".
Aber eigentlich kann man sich das ja nicht vorstellen,
dass ein Gläubiger aus Frack einfach an 10, 20 oder 50 Banken einen PFÜB raushaut
und die Kosten dafür an den Schuldner durchreichen könnte.
Da kann man ja nicht von "angemessenen" Kosten reden.
Es sei denn, es geht nur um ein, zwei "Blindpfändungen" - und die waren gar nicht so blind, weil der Schuldner bei den Banken früher vielleicht tatschlich mal ein Konto hatte.
Oder das Konto in einer 'Eidesstattlichen' angegeben hat.
Oder ... was weiß ich.
Deswegen: Ich glaube kaum, dass ein Richter solche Kosten mit titulieren würde,
vorausgesetzt natürlich, der Schuldner wehrt sich rechtzeitig dagegen
und läßt nicht einfach alles laufen (MB > VB) nach Vogel-Strauss-Manier.
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 22. Mai 2021, 10:07
von mucel
MrsRob hat geschrieben: ↑21. Mai 2021, 20:55
Das kommt, wie so oft, darauf an ...
Letztlich im Fall des Falles auf den Richter.
Deswegen: Ich glaube kaum, dass ein Richter solche Kosten mit titulieren würde,
vorausgesetzt natürlich, der Schuldner wehrt sich rechtzeitig dagegen
und läßt nicht einfach alles laufen (MB > VB) nach Vogel-Strauss-Manier.
Du weißt aber schon, dass für einen PfÜB bereits ein vollstreckbarer rechtskräftiger Titel (Urteil, VB) vorliegen muss und daher kein Richter mehr die Kosten der Zwangsvollstreckung, hier des PfÜB, mehr titulieren muss?
Guckst du hier:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html (Absatz 1, Satz 1)
Und als Service für dich kostenfrei dazu, die verjähren, auch ganz ohne dass sie zusätzlich tituliert werden, erst nach 30 Jahren:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__197.html (Absatz 1 Nr. 6)
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 22. Mai 2021, 20:03
von Witwe Bolte
Hallo mucel, Dein Kommentar kommt hier ziemlich aggressiv an - warum ?
Ich habe Dir nur meine Überlegungen zu Deiner Frage geschrieben.
Warum also so eine aggressive Reaktion?
Ich verstehe es nicht.
(Ich muss aber auch nicht alles verstehen ...)
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 23. Mai 2021, 13:26
von mucel
MrsRob hat geschrieben: ↑22. Mai 2021, 20:03
Hallo mucel, Dein Kommentar kommt hier ziemlich aggressiv an - warum ?
Die Frage, warum du meinen Kommentar ziemlich aggressiv findest, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich jedenfalls kann da nicht ein auch nur annähernd aggressives Wort meinerseits erkennen.
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 23. Mai 2021, 14:24
von tidus82
Ist zwar offtopic, aber vielleicht interessant:
Vielleicht gibt das „Vier-Ohren-Modell“ von Schulz von Thun ein paar Anhaltspunkte, warum manche Nachrichten vom Sender nicht-aggressiv gemeint sind, aber beim
Empfänger als aggressiv wahrgenommen werden. Sehr interessant mal zu lesen

Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 23. Mai 2021, 15:46
von habwiederwas
Ich kann Mrs Rob Eintruck schon nachvollziehen.
Wenn ich diese Antwort vom mucel bekommen würde, käme ich mir auf jeden Fall veräppelt vor.
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 23. Mai 2021, 16:59
von imker
Es geht wohl um die Frage, ob hier der Grundsatz durchbrochen werden kann,wonach der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt - dass er sie trägt steht im Gesetz - und von so einer Regelung abzuweichen, muss ein anderer Grundsatz her, das wiederum könnte eine Begrenzung der Zwangsvollstreckungskosten auf auf die ERFORDERLICHEN Kosten sein. Ich weiß es nicht "auswendig", aber anlassloses Pfänden wäre schon ein Fall...bitte mal selbst im Internet forschen gehen...
Re: Kosten für erfolglose Blindpfändung/Ausforschungspfändung
Verfasst: 23. Mai 2021, 18:12
von insolaner
gilt nicht auch hier irgendwo eine Art "Schadenminderungspflicht"? Ok, wenn nix zu holen ist, können die Gläubiger gern (eigene) Kosten produzieren bis zum Abwinken...