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Einkommensteuererklärung

Verfasst: 13. Mai 2021, 14:47
von Dasendenaht
Hallo,
erstmal möchte ich mich bei Euch bedanken. Alle Fragen in der Insolvenz konnte mir das Forum beantworten.

Ich bin, seid dem 23.11.2020 nach fünf Jahren aus der Insolvenz.

Ich mache gerade meine Lohnsteuer nachträglich für 2019. Laut Lohnsteuerprogramm bekomme ich ca. 1500 €.
Kann ich die Einkommensteuer machen?
Muss ich den TH informieren?
Wird mir etwas abgezogen vom FH?

Lg

Re: Einkommensteuererklärung

Verfasst: 13. Mai 2021, 18:29
von Witwe Bolte
Steht in Deinen Unterlagen vom IV oder Gericht irgendwo irgendwas von "Nachtragsverteilung" ?
Insbesondere im Aufhebungsbeschluss gem. § 200 InsO vom Gericht ?

Falls nicht, dann ist es Dein Geld.
Meines Wissens.

Wer oder was ist "FH" ?
Falls Du "FA" = Finanzamt meintest ... war das FA ein Inso-Gläubiger ?

Aber selbst wenn, dann dürften sie nach rechtskräftiger RSB nicht mehr aufrechnen.
Glaube ich.

Re: Einkommensteuererklärung

Verfasst: 13. Mai 2021, 18:40
von Witwe Bolte
... schließlich ist das FA ja kein Sozialleistungsträger ... :D :D :D
die dürfen offensichtlich trotz RSB aufrechnen, siehe
https://ra-sns.de/aktuelles/168-verrech ... befreiung/

Re: Einkommensteuererklärung

Verfasst: 13. Mai 2021, 22:23
von Dasendenaht
Hallo,
erstmal vielen Dank. Das Finanzamt war nicht mein Gläubiger.
Ich habe alles durchgeschaut da steht nichts von "Nachtragsverteilung".
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Lg