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GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 08:58
von TaDa
Guten Morgen,
ich bräuchte wieder Hilfe. Vorab : ich bin im Regelinsolvenzverfahren seit April.
Die GEZ ist ein Gläubiger von mir. Die GEZ-Gebühren für unsere jetzige Wohnung laufen auf den Namen meiner Frau. Dort gibt es ebenfalls Rückstände.
Jetzt möchte ich aber ordentlich meine Rechnungen begleichen und dazu gehört natürlich auch die GEZ. Gestern ein Schreiben erhalten in Höhe von 52 Euro für den Zeitraum März-Mai und der Frage, ob die GEZ schon auf ein Familienmitglied läuft.
1. Wenn ich jetzt die Beitragsnummer von meiner Frau angebe, dann bekomme ich ja wahrscheinlich eine Aufforderung die ausstehenden Beiträge zu zahlen. Was ich natürlich nicht will. Oder erwähne ich es nicht und meine Frau schreibt, dass die Beiträge ab sofort über meinen Namen laufen?
2.die IV hat mir extra gesagt, dass ich keine alten Gläubiger bedienen darf. Kann ich denn den Betrag nur von April und Mai zahlen. Da bis April ja alle Forderungen in der Insolvenz sind.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Möchte alles bezahlen, aber keine Fehler machen.
LG Tanja

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 10:49
von Witwe Bolte
Ich würde nicht die Beitragsnummer Deiner Frau angeben.

Schreib denen (mit Deiner alten Beitragsnummer), dass Dein Insolvenzverfahren am ... (Datum) eröffnet wurde und ihre Forderungen gegen Dich (die der ARDZDFusw) bis zum Eröffnungstermin bekanntlich Insolvenzforderungen sind, die von Dir gem. InsO nicht mehr zu begleichen sind.
Sie mögen doch bitte einen neuen Bescheid ab Eröffnungstermin übersenden,
einen "Abgrenzungs"-Bescheid, taggenau ab Inso-Eröffnung mit einer neuen Beitragsnummer.

Deine Frau hat ihre "Altschulden" dort dann aber weiter an der Backe, ist ja klar, oder ?
Sie kann dann mitteilen, dass ab ... (Datum Deiner Inso-Eröffnung) die Beiträge von Dir bezahlt werden, damit da keine neuen Schulden auflaufen.
Aber ob der 'Beitragsservice' auf seine Forderungen gegen Deine Frau dann verzichtet?
("Niederschlagung" wäre ein Stichwort)
Glaube ich nicht.

Aber vielleicht haben andere hier noch bessere Vorschläge dazu ?

Viel Glück!

Da fällt mir ein:
Der ARDZDF-Beitrag, der bei Dir zu den Inso-Forderungen gehört und der
Beitrag, den Deine Frau dem Beitragsservice schuldet, bezieht sich aber nicht auf
den gleichen Zeitraum und die gleiche Wohnung - oder ?

Negativistisch, wie ich in solchen Fällen nun mal bin ("gebranntes Kind ...")
traue ich dem "Service" durchaus zu, dass sie von Dir UND von Deiner Frau
für die gleiche Zeit und den gleichen Ort den Beitrag verlangen.

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 10:56
von TaDa
Guten Morgen, puh da muss ich nachschauen, ob die GEZ doppelt gefordert hat. Das meine Frau die Schulden behält, dass ist uns klar. Aber das mit dem Abrechnungszeitraum ist gut. Das mache ich jetzt erstmal.
Danke für deine Hilfe. 🤣 Ich fühle mich leicht im Finanzstress und führe nur noch Listen um alle Sachen ordentlich zu bezahlen und meine Finanzen zu managen.
Aber das wird und hätte ich mal mit 18 Jahren starten sollen. Dafür gehe ich täglich zum Briefkasten und bin mittlerweile irritiert, dass es Tage komplett ohne Post gibt

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 13:31
von Shopgirl
TaDa hat geschrieben: 1. Mai 2021, 08:58
2.die IV hat mir extra gesagt, dass ich keine alten Gläubiger bedienen darf. Kann ich denn den Betrag nur von April und Mai zahlen. Da bis April ja alle Forderungen in der Insolvenz sind.

Unabhängig davon, ob du die Rechnung jetzt noch zahlen willst oder nicht, ist das übrigens falsch. Du kannst aus deinem Unpfändbaren bezahlen, wen auch immer du möchtest.

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 16:17
von TaDa
@shopgirl naja ich darf den März nicht bezahlen, sonst ist es ja Gläubigerbevorteiligung, oder wie das heißt. Ich mache es jetzt erstmal so wie Mrs. Rob es beschrieben hat. Klingt für mich am sinnvollsten.

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 17:12
von Shopgirl
... und genau die Aussage ist falsch.
Aus dem Unpfändbaren kannst auch Insolvenz-Gläubiger bezahlen.

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 17:14
von TaDa
OK, aber was bedeutet dann diese Gläubigerbevorteiligung?

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 19:34
von insolaner
TaDa hat geschrieben: 1. Mai 2021, 10:56 Dafür gehe ich täglich zum Briefkasten und bin mittlerweile irritiert, dass es Tage komplett ohne Post gibt
och, sowas gibt's hier laufend - liegt allerdings weniger daran, dass es keine Rechnungen, Mahnungen etc gäbe, sondern eher an der 'Zuverlässigkeit' der Deutschen Post "Montags keine Post" - und donnerstags auch, da gibt's nur EinkaufAktuell in den Hausflur geschmissen, oder auch garnix...

Re: GEZ

Verfasst: 1. Mai 2021, 22:06
von tidus82
TaDa hat geschrieben: 1. Mai 2021, 17:14 OK, aber was bedeutet dann diese Gläubigerbevorteiligung?
Das bedeutet, dass du einen Gläubiger aus deinem Pfändbaren besser stellst. Zum Beispiel indem du noch einen 450 Euro Job annimmst um einen Gläubiger zu bedienen, den Job aber nicht bei deinem Insolvenzverwalter angibst. (Was auch eine sehr schlechte Idee wäre, selbst wenn man den Gläubiger nicht bedienen würde)

Re: GEZ

Verfasst: 2. Mai 2021, 07:40
von Witwe Bolte
TaDa hat geschrieben: 1. Mai 2021, 17:14 OK, aber was bedeutet dann diese Gläubigerbevorteiligung?
Juristisch korrekt heißt der Straftatbestand "Gläubigerbegüstigung", gem. StGB § 283c.

Es geht dabei aber nur um Einkommen oder Vermögen,
welches zur Insolvenzmasse gehören würde, also pfändbar wäre.

Lt. Wikipedia kommt das tatsächlich wohl nur sehr selten vor oder, vermutlich besser gesagt,
kann nur sehr selten nachgewiesen (und dann eben auch bestraft) werden, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4u ... BCnstigung

Mit dem unpfändbaren Einkommen und "Vermögen" (sofern noch vorhanden und nicht zur Insolvenzmasse gehörend) kann der Insolaner machen, was er will,
wie shopgirl und tidus82 schon schrieben.

Aber warum solltest Du aus Deinem Unpfändbaren (was ja zur Existenzsicherung da ist),
alte GEZ-Beiträge bezahlen ? Das wäre doch dumm - oder ?
(Es reicht doch schon, dass Du die Beiträge NACH Inso-Eröffnung wieder zahlen musst.)

Es soll ja mal einen Drogerieketten-Schleckeristen gegeben haben, der seinen Kindern ... s.
https://www.capital.de/wirtschaft-polit ... iefer-fall

... und dennoch drohen offensichtlich viele Insolvenzverwalter ihren "Kunden":
Das ist Gläubigerbegünstigung, das ist strafbar !
(ob das damit zu tun hat, dass sie selbst 40% von dem Kuchen "Inso-Masse" abbekommen ??? )