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Verständnisfrage
Verfasst: 2. Mär 2021, 10:32
von Kiagon
Ich bin in der Wohlverhaltensphase angekommen. Von den bei meiner Bank auf dem P-Konto hinterlegten Kontopfändungen sind 5 eingeschränkt (alles Insolvenzgläubiger). Was bedeutet dieses "eingeschränkt"?
Ich würde sehr gerne wieder ein normales Girokonto haben, oder ist des erst nach der Restschuldbefreiung möglich?
Re: Verständnisfrage
Verfasst: 2. Mär 2021, 10:54
von caffery
Kiagon hat geschrieben: ↑2. Mär 2021, 10:32
Ich bin in der Wohlverhaltensphase angekommen. Von den bei meiner Bank auf dem P-Konto hinterlegten Kontopfändungen sind 5 eingeschränkt (alles Insolvenzgläubiger). Was bedeutet dieses "eingeschränkt"?
Vermutlich sowas wie "ruhend gestellt".
Kiagon hat geschrieben: ↑2. Mär 2021, 10:32
Ich würde sehr gerne wieder ein normales Girokonto haben, oder ist des erst nach der Restschuldbefreiung möglich?
Bei dieser Bank vermutlich ja.
Wenn Du zu einer Bank umziehst bei der Du keine (Alt-)schulden/pfändungen hast, ginge es schon jetzt.
Re: Verständnisfrage
Verfasst: 2. Mär 2021, 11:44
von Camper
Hallo Kiagon,
du kannst deine Pfändungsgläubiger anschreiben mit der Bitte ihre Kontopfändungen aufzuheben. Einen Rechtsanspruch hierauf hast du jedoch nicht. Wenn Sie es machen ist es gut für dich, wenn nicht hast du es versucht.
Ansonsten wie caffery bereits schrieb neues Konto bei einer Bank bei welcher keinerlei Forderungen/Pfändungen gegen dich bestehen eröffnen und gut ist.
Gruß
Camper