Rueckforderung in Insolvenz...
Verfasst: 24. Mär 2020, 01:51
Hallo in die wissende Runde,
es gibt mal wieder etwas Kniffeliges zu fragen:
- Eine Schuldnerin hat als "Firma" eine "Vorab-Rechnung" ausgestellt (ohne Steuernr., aber mit Steuerausweis), weil zeitnah eine entsprechende Firma gegründet werden soll(te). "Vorab" deshalb, weil die genaue Menge der Artikel zum Rechnungszeitpunkt noch nicht feststand.
- Die finanzielle Situation war schlecht, aber hoffnungsvoll (nicht zuletzt dank mehrerer guter Aufträge wie dem, um den es hier geht). Mittlerweile sind die Aufträge aber quasi alle weggebrochen.
- Es gab Mängel bei einem Teil der Artikel, sodass eine Preisminderung im Raum steht, die im Prinzip auch akzeptiert wird - jedoch ist eine Auszahlung mangels Masse derzeit absolut nicht möglich, und wird es wohl auch zeitnah nicht.
- Als Zahlungsempfänger wurde allerdings das Konto eines Freundes "missbraucht" (Vollmacht / Kontenzugriff), ohne dass der davon wusste!
Die Frage ist nun: Kann gegen den Freund (als Kontoinhaber) seitens des Gläubigers ein Anspruch aus der Rückforderung entstehen, und auch evtl. aufgrund des unberechtigten USt-Ausweises? Der Anspruch gegen die Gläubigerin ist "egal", das wird ein kleiner Teil der eher grossen Masse.
Die fehlende USt-ID wurde vom Gläubiger übrigens nie reklamiert (sollte man eigentlich denken, dass das geprüft wird, spätestens vom Steuerberater). Ich fürchte allerdings, dass der Gläubiger rein aus Rachegründen schon die USt-Hinterziehung anzeigen wird - lässt sich da noch etwas retten? Selbstanzeige, Anerkennung der USt... Fiele die dann auch unter die RSB, oder wäre das ein Soinderfall?
Da die Schuldnerin jetzt wohl sowieso in die Insolvenz geht, bestünde da eventuell die Gefahr einer vubH? Wenn ja, doch "nur" wegen der Steuer, oder? Den Mangel bei den gelieferten Waren hat die Schuldnerin übrigens nicht verschuldet, die Ware wurde vom Vorlieferanten mangelhaft direkt an den Gläubiger geliefert.
Klingt komplizierter, als es in Wirklichkeit ist, aber ein bissel Unsicherheit ist schon vorhanden - wäre toll, wenn da jemand von Euch Rat wüsste!
es gibt mal wieder etwas Kniffeliges zu fragen:
- Eine Schuldnerin hat als "Firma" eine "Vorab-Rechnung" ausgestellt (ohne Steuernr., aber mit Steuerausweis), weil zeitnah eine entsprechende Firma gegründet werden soll(te). "Vorab" deshalb, weil die genaue Menge der Artikel zum Rechnungszeitpunkt noch nicht feststand.
- Die finanzielle Situation war schlecht, aber hoffnungsvoll (nicht zuletzt dank mehrerer guter Aufträge wie dem, um den es hier geht). Mittlerweile sind die Aufträge aber quasi alle weggebrochen.
- Es gab Mängel bei einem Teil der Artikel, sodass eine Preisminderung im Raum steht, die im Prinzip auch akzeptiert wird - jedoch ist eine Auszahlung mangels Masse derzeit absolut nicht möglich, und wird es wohl auch zeitnah nicht.
- Als Zahlungsempfänger wurde allerdings das Konto eines Freundes "missbraucht" (Vollmacht / Kontenzugriff), ohne dass der davon wusste!
Die Frage ist nun: Kann gegen den Freund (als Kontoinhaber) seitens des Gläubigers ein Anspruch aus der Rückforderung entstehen, und auch evtl. aufgrund des unberechtigten USt-Ausweises? Der Anspruch gegen die Gläubigerin ist "egal", das wird ein kleiner Teil der eher grossen Masse.
Die fehlende USt-ID wurde vom Gläubiger übrigens nie reklamiert (sollte man eigentlich denken, dass das geprüft wird, spätestens vom Steuerberater). Ich fürchte allerdings, dass der Gläubiger rein aus Rachegründen schon die USt-Hinterziehung anzeigen wird - lässt sich da noch etwas retten? Selbstanzeige, Anerkennung der USt... Fiele die dann auch unter die RSB, oder wäre das ein Soinderfall?
Da die Schuldnerin jetzt wohl sowieso in die Insolvenz geht, bestünde da eventuell die Gefahr einer vubH? Wenn ja, doch "nur" wegen der Steuer, oder? Den Mangel bei den gelieferten Waren hat die Schuldnerin übrigens nicht verschuldet, die Ware wurde vom Vorlieferanten mangelhaft direkt an den Gläubiger geliefert.
Klingt komplizierter, als es in Wirklichkeit ist, aber ein bissel Unsicherheit ist schon vorhanden - wäre toll, wenn da jemand von Euch Rat wüsste!