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Anderkonto???

Verfasst: 27. Nov 2018, 21:59
von Daline35
Liebe Forumer.

Ich habe mal eine Frage :roll:

Als ich vor längerer Zeit mit der Sachbearbeiterin vom Insolvenz Verwalter telefonierte.

Sagte sie mir das alle Kosten wie Gericht+Verwalter bezahlt sind.

Sie hätte noch 7.000€ auf ein “Anderkonto“übrig.

Ist das Geld für die Gläubiger Gedacht?Oder was wird damit passieren?

Danke für eure Hilfe

Daline

Re: Anderkonto???

Verfasst: 28. Nov 2018, 07:36
von tidus82
Guten Morgen Daline,
genau - solange du in dem eröffneten Verfahren bist bzw. in der Wohlverhaltensphase bist wird das Geld, was sich auf dem Anderkonto angesammelt hat in regelmäßigen Abständen (spätestens jedoch einmal im Jahr) an die Gläubiger ausgekehrt.

Wenn deine Insolvenz nach dem 01.07.2014 eröffnet wurde kannst du schon nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung erhalten (auf Antrag).

Sollten evtl. sogar mit den 7000 Euro 35% der Forderungen bedient werden können und es sind noch keine 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung rum, dann bestünde sogar die Möglichkeit nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Wie gesagt, alles aber nur, wenn deine Insolvenz nach dem 01.07.2014 eröffnet wurde.

Re: Anderkonto???

Verfasst: 28. Nov 2018, 09:45
von Toni
Also ich meine ,dass der 01.07.2014 nicht maßgeblich hinsichtlich der Eröffnung, sondern maßgeblich hinsichtlich der Beantragung des Insolvenzverfahrens ist.

Re: Anderkonto???

Verfasst: 28. Nov 2018, 10:03
von Daline35
Vielen lieben dank Tidus82.

Dann komme ich mein Ziel der 3 Jahre immer näher.
Denn auch diesen Monat kamen nochmal 1500€ vom Weihnachts Geld dazu,und die letzten drei Monate ca 2500€ .

Mein Antrag auf die 35% soll ich Anfang Januar stellen, den am 08.11.2019 sind die 3 Jahre um.

Freu.....wenn es klappt hat sich die viele Arbeit gelohnt.

Dankeschön Daline


tidus82 hat geschrieben: 28. Nov 2018, 07:36 Guten Morgen Daline,
genau - solange du in dem eröffneten Verfahren bist bzw. in der Wohlverhaltensphase bist wird das Geld, was sich auf dem Anderkonto angesammelt hat in regelmäßigen Abständen (spätestens jedoch einmal im Jahr) an die Gläubiger ausgekehrt.

Wenn deine Insolvenz nach dem 01.07.2014 eröffnet wurde kannst du schon nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung erhalten (auf Antrag).

Sollten evtl. sogar mit den 7000 Euro 35% der Forderungen bedient werden können und es sind noch keine 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung rum, dann bestünde sogar die Möglichkeit nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Wie gesagt, alles aber nur, wenn deine Insolvenz nach dem 01.07.2014 eröffnet wurde.