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Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 18. Dez 2019, 10:04
von Thylaron
Hallo,

Ich weiß, dass das nicht ganz in das Forum hier passt, aber ich bin hier schon längere Zeit als Gast unterwegs und finde immer schön, wie freundlich hier miteinander umgegangen wird. Deswegen würde ich es gerne hier posten
Tut mir leid, falls es fehl am Platz ist.

Ich beziehe ALG-2 und habe von meinen Eltern als vorweihnachtliches Geschenk ein bisschen Geld bekommen, damit ich für Freunde/etc. ein paar kleine Geschenke besorgen kann. Nun verlangt das Jobcenter eine Rückzahlung dafür.
Kann ich dagegen vorgehen und wenn ja, wie?

Vielen Dank und liebe Grüße!

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 18. Dez 2019, 10:14
von caffery
1. Verbiete bitte Deinen Eltern, und auch sonst jedem der es gut mit Dir meint, Geld auf Dein Konto zu überweisen während Du im Hartz-Bezug bist.

2. Lege Widerspruch gegen den Beischeid ein (falls es schon einer ist) und teile dem Jobcenter mit, dass es sich bei der Zahlung um ein "zinsloses Darlehen" handelt. Es kann sein, dass das JC dazu eine Vereinbarung sehen will. Diese sollte dann auch existieren und schlüssig datiert vorgelegt werden - inkl. konkreter Rückzahlungsvereinbarung.
Mir wäre spontan kein anderer Weg bekannt - ansonsten wirds voll angerechnet.

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 18. Dez 2019, 10:47
von tidus82
caffery hat geschrieben: 18. Dez 2019, 10:14 Diese sollte dann auch existieren und schlüssig datiert vorgelegt werden.
Ich liebe Schuldnerberater dafür wie sie durch die Blume reden können, ohne sich angreifbar zu machen. :D

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 18. Dez 2019, 11:04
von DavBerg
Ich bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass Geldgeschenke zu Weihnachten - solange sie keinen allzu hohen Betrag haben - kein Grund für eine Rückzahlung sind.

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 18. Dez 2019, 11:05
von caffery
tidus82 hat geschrieben: 18. Dez 2019, 10:47 Ich liebe Schuldnerberater dafür wie sie durch die Blume reden können, ohne sich angreifbar zu machen. :D
Wasn?

Was für Eltern würden denn in der heutigen Zeit noch Kohle an ihre eigenen Kinder rausrücken ohne gleichzeitig einen Darlehensvertrag samt Rückzahlungsvereinbarung zu schließen? ... und dann auch noch zur Weihnachtszeit!

Alles andere wäre ja wohl völlig unrealistisch!

Ich zumindest kann mich an keinen Beratungsfall erinnern bei dem es anders gelaufen wäre.

So ist nunmal der Lauf der Zeit...

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 18. Dez 2019, 11:08
von caffery
DavBerg hat geschrieben: 18. Dez 2019, 11:04 Ich bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass Geldgeschenke zu Weihnachten - solange sie keinen allzu hohen Betrag haben - kein Grund für eine Rückzahlung sind.
Jein. Bei bis zu 50 Euro im Jahr, kann man sich sogar noch irgendwie drauf berufen.

Bei allem darüber muss man sich im Zweifel mit dem Jobcenter über die Mutter aller schwammigen Rechtsbegriffe: "angemessen" streiten...

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 18. Dez 2019, 11:15
von vella
Hallo Thylaron,

so zusätzliche Einnahmen werden normalerweise angerechnet, deshalb sollte sowas am besten Bar übergeben werden (von deinen Eltern). Alles was über das Konto geht wird ja geprüft und jegliche Einnahmen brauchen eine Begründung.

LG und eine schöne Weihnachtszeit

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 19. Dez 2019, 08:27
von Sylre
Hey Thylaron,

Also laut einer Internetseite gelten "einmalige Geldgeschenke" als "angemessene Geldgeschenke" und werden somit nicht angerechnet.
Jetzt weiß ich nur nicht, was den Begriff "einmalig" ausmacht - 1x im Jahr oder noch viel seltener? Wenn du, caffery, was dazu weißt, wäre es mal interessant zu erfahren, wie das da geregelt ist.. und als nicht horrende Summe gilt es bis maximal 50€, habe ich das richtig verstanden?

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 19. Dez 2019, 10:46
von caffery
Sylre hat geschrieben: 19. Dez 2019, 08:27 Also laut einer Internetseite gelten "einmalige Geldgeschenke" als "angemessene Geldgeschenke" und werden somit nicht angerechnet.
Nein, da steht "sollten" nicht angerechnet werden. In dem Text wird ein Einzelfallurteil wohlwollend allgemein interpretiert. Ich schätze das grundsätzlich sehr, möchte aber davor warnen sich zu sehr darauf zu verlassen.
Fakt ist: Es gibt keine klaren Grenzen für den Zusammenhang. Weiterhin hilft es Betroffenen kaum, wenn sie einen Erstattungsbescheid bekommen, dass es Rechtsprechung gibt die man zu ihren Gunsten interpretieren könnte.
Sie haben dann den Bescheid da liegen, sehen sich nicht selten einer bockigen Behörde gegenüber, bzw. einer bei der man niemanden erreichen kann und müssen sich überlegen ob sie gegen den Bescheid klagen wollen. Den Leuten hilft es erstmal wenig wenn ihnen jemand sagt: "Wenn Sie klagen werden Sie wahrscheinlich gewinnen."
Ich würde immer dazu raten, diese Situation zu verhindern - was in dem Zusammenhang ja relativ leicht möglich ist.
Sylre hat geschrieben: 19. Dez 2019, 08:27 Jetzt weiß ich nur nicht, was den Begriff "einmalig" ausmacht - 1x im Jahr oder noch viel seltener? Wenn du, caffery, was dazu weißt, wäre es mal interessant zu erfahren, wie das da geregelt ist.. und als nicht horrende Summe gilt es bis maximal 50€, habe ich das richtig verstanden?
Wie gesagt, es ist überhaupt nicht geregelt. Die 50 Euro sind auch nur eine Art lose "Faustregel" die sich aus ein paar AG-Urteilen zu dem Thema ergibt.

Wenn eine angemessene (!?!) Einmalzahlung zweckgebunden zu Weihnachten oder Geburtstag erfolgt, ist das auf jeden Fall im Ernstfall mit weniger Ungemach-Risiko behaftet. Aber im Regelfall ist es ja eher so, dass jemand der einem SGB II Empfänger Geld überweist sich überhaupt keine Gedanken darüber macht, dass dies problematisch sein könnte.
Von daher schreiben solche Leute leider selten sozialrechtlich möglichst unverfängliche Dinge in den Überweisungsbetreff.

Re: Weihnachten mit Hartz4

Verfasst: 20. Dez 2019, 17:32
von Rifur
Moin,
ich mag ja caffery nicht wirklich gerne wiedersprechen ^^ Aber ich finde die Infos sind etwas wenig um wirklich Tipps zu geben. Zuerst mal wären doch zwei Sachen wichtig. Die Höhe des Geldes und welcher Verwendungszweck wurde angegeben?

Macht ja keinen Sinn, wenn da 300€ als Weihnachtsgeschenk, Weihnachtsgeld oder dergleichen gezahlt wurden und man den Amt dann erzählen will, dass wäre Geliehenes Geld. Dann hat man unter umständen nämlich direkt noch mehr Ärger am Hals.