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Darf der Gerichtsvollzieher das?

Verfasst: 16. Nov 2018, 11:22
von Magicmac
Hallo Leute,
gegen mich wurde ein Zwangsvollstreckung eingereicht und ich hätte einige Fragen dazu. Ich habe hier gelesen: https://www.schuldnerberatung.com/pfaendungsschutz/ das bestimmte Gegenstände wie z.B Kühlschränke, Bette usw. unter einem Pfändungsschutz stehen. Wie sieht es aus wenn ich mehrer Kühlschränke und Fernseher habe? dürfen die zusätzlichen gepfändet werden ? und kann man Gegenstände auch vorher Verstecken(bei meinem Bruder)? Man kann ja schlecht Nachweisen was mir gehört und was nicht.
Ich wäre für jeden Hinweis echt dankbar.
LG

Re: Darf der Gerichtsvollzieher das?

Verfasst: 16. Nov 2018, 11:35
von tidus82
Hallo Magicmac,

schön dass du hergefunden hast :-)
Nun, prinzipiell wird zuerstmal davon ausgegangen, dass alles was in deiner Wohnung ist (bzw. bei WG's in deinen Räumen ist) dir gehört. Das kann gepfändet werden, solange es nicht unpfändbar ist, wie du richtig gelesen hast (normaler Fernseher, Bett, Kühlschrank etc.).
Du bist ggf. in der Pflicht nachzuweisen, dass etwas NICHT dir gehört, wenn etwas gepfändet wurde - zum Beispiel unter Vorlage eines Kaufvertrages / Quittung o.Ä.

Nun, bei dem Bedarf des täglichen Lebens geht es darum, dass nichts gepfändet werden darf, was mindestens zum Leben benötigt wird. Man braucht also keine zwei Kühlschränke, oder zwei Fernseher. Diese wären prinzipiell pfändbar. Genauso wie zum Beispiel auch eine High-Tech-Fernseher pfändbar wäre im Sinne der Austauschpfändung (man stellt dir einen normalen Fernseher hin, der teure wird gepfändet).

Jedoch muss auch der Gerichtsvollzieher darauf achten, dass es alles zweckmäßig ist. Es macht also wenig Sinn einen schweren Fernseher zu pfänden, der vielleicht in einer Versteigerung 100 Euro bringen würde, wo der Transport allein aber schon 80 Euro kostet. Schmuck, der leicht transportierbar ist wird dagegen natürlich sehr gern gepfändet.

Und vom "Verstecken" möchte ich dringend abraten - nicht weil es "unmöglich" ist, sondern weil es Verheimlichen von Vermögensgegenständen ist. In der Vermögensauskunft musst du solche Dinge sowieso angeben - und diese versicherst du an Eides statt.

Re: Darf der Gerichtsvollzieher das?

Verfasst: 16. Nov 2018, 15:36
von FinLaure
und kann man Gegenstände auch vorher Verstecken(bei meinem Bruder)?
Kann man, ist im Zweifel strafbar.