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Mal allgemein!

Verfasst: 3. Nov 2018, 15:02
von arreis
Hallo zusammen,
dem Anschein nach gehe ich hier einigen mit meinen Fragen auf die Nerven. Das Einzige was ich dazu sagen kann ist, dass dies nicht beabsichtigt ist. Ich bin zu Teil sehr impulsiv und schieße dabei wahrscheinlich ab un an über das Ziel hinaus, so nach dem Motto, erst handeln dann denken. So bin ich nun mal aber ich bemühe mich um Besserung.

Im Moment gibt es zwei Lager, zum einem der TH und das Gericht, zum anderen das Forum hier und das Internet.
Beide Lager vertreten verschiedene Meinungen zu dem Problem.

Unabhängig davon, ob sich der Ausgang negativ oder positiv für mich darstellt, möchte ich Klarheit für dieses Problem herbeiführen.

Meine Auffassung ist, dass man nicht alles was ein IV/TH so veranstaltet hinnehmen sollte und vielleicht kann man auch anderen Schuldnern Mut machen, nicht alles hinzunehmen.

Gruß Arreis

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 11:43
von caffery
Ganz im Ernst:

Ich bin ja von Natur aus eher Pragmatiker. Auf der anderen Seite ist es mir natürlich ein Anliegen hier im Internet die Zusammenhänge "allgemeiner" zu bewerten als ich das im Vier-Augen-Gespräch vielleicht tun würde.

In Deinem Falle bin ich allgemein - bzw. das "große Ganze" betrachtend an dieser Stelle hier voll auf Deiner Seite. Würdest Du mich aber in meinem Büro z.b. fragen ob es in Deinem speziellen Falle Sinn macht das Gericht/den TH zu einem Beschluss zu "zwingen" der offensichtlich zum gleichen Ergebnis führen würde wie die auf pragmatische (aber formal m.E. nicht richtige) Weise herbeigeführte Ist-Situation würde ich wahrscheinlich sowas sagen wie: "Lassen Sie das - es sei denn sie haben sonst nichts zu tun und haben große Freude daran sich mit Gerichten etc. zu "kloppen" - solche Leute solls ja auch geben. Die allermeisten Leute aber würde dies emotional stark belasten, sowie inhaltlich überfordern.

Von daher macht soetwas aus meiner Sicht als Pragmatiker nur in Situationen Sinn in denen der Betreffende nicht nur formal "falsch behandelt" wird, sondern dadurch auch noch zu Unrecht einen faktischen Nachteil erfährt.

Naja, was wollte ich eigentlich sagen?

Wenns Dir "Spaß" macht Dich mit all diesen Formalien (es sind ja mittlerweile deutlich mehr als nur die Vorgenannte) zu beschäftigen dann mach das doch. Du solltest Dir aber im Klaren sein, dass Du dadruch die Welt nicht verändern, sondern sehr wahrscheinlich nur Deine Welt verkomplizieren wirst - selbst wenn Du im Recht bist.

"Nerven" tust Du mich persönlich aber mit Deinen Fragen nicht - falls Dir das was hilft;) Mit den Worten "auf den Wecker gehen" aus meinem anderen Posting wollte ich eher meine Sorge in Worte kleiden, dass Du Dich mit Deinen Verfahrensbeteiligten auf diese Weise dauerhaft verwerfen könntest.

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 11:54
von arreis
Wie könnte denn so eine Verwerfung mit den Verfahrensbeteiligten aussehen?

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 12:46
von caffery
Das überlasse ich mal Deiner Fantasie.

Aber lass es mich ganz allgemein und aus dem Nähkästchen gesprochen mal so ausdrücken:

Ganz grundsätzlich sind in meiner Wahrnehmung 99% der Verbraucherinsolvenzen grundsätzlich mit einer gehörigen Portion Pragmatismus gesegnet auf ein Minimum des Aufwands reduziert. Wenn in jedem Verfahren wirklich alles passieren würde was passieren könnte, wäre das erstens in der Praxis mit dem zur Verfügung stehenden Personal zu den bestehenden Konditionen nicht zu leisten und zweitens sicher nicht im Sinne der Insolvenzschuldner.

Es ist eben realistisch betrachtet in aller Regel für alle Beteiligten ein Massen"geschäft". Genau deshalb können wir als Berater ja den Leuten guten Gewissens immer wieder sagen, dass ihre Angst vor dem Insolvenzverfahren und den riesigen Gesetzeswälzern die dieses Prozedere regeln völlig unbegründet ist, da sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur mit einem marginalen Bruchteil davon in Berührung kommen werden.

... zumindest so lange sie sich nicht derart ungelenk verhalten, dass die Verfahrensbeteiligten nicht zu der Idee gelangen könnten, dass der Betreffende es nicht vielleicht verdient hätte Teil des einen Prozentes zu werden;)

Dieses Risiko einzugehen lohnt sich aus meiner persönlichen Sicht als Pragmatiker wie gesagt nur dann, wenn es einen faktischen und nicht hinnehmbaren Nachteil für den Schuldner gibt.

Ich hoffe es wurde einigermaßen deutlich worauf ich hinauswill. Von Sportsgeist bin ich aber ein großer Freund - aber eben noch mehr von einem sinnvollen Verhältnis zwischen Aufwand, Risiko und möglichem Ertrag;)

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 12:55
von imker
Wenn sich ein IV oder sein Büro von einem Schuldner zu sehr geärgert fühlt, wird bei passender Gelegenheit zurück-geärgert.
Aus Kleinigekeiten oder Unaufgeklärtem wird dann ein Versagungsantrag durch Gläubiger arrangiert.

Mit etwas vielleicht noch nicht angebrachter Ironie: Wenn die Frage gestellt wurde, weil Du das noch nicht erlebt hast, einfach mal machen.
Wenn es der konkreten Risikoeinschätzung dienen sollte, weiß ich keine Antwort, weil mir das Geflecht von Dir, Gericht, IV und Gläubigern im Detail unbekannt geblieben ist.

Wenn ich als Vertreter jemanden ärgern soll, mach ich das auch für angemessenes Geld - ob das beim Gegner zu dauerhaftem Ärger oder zu einer dauerhaften Verhaltensänderung führt, "glaube" ich nicht.

Auch c* hat doch geschrieben, dass Pragmatismus und Detail-Recht nebeneinander eine Berechtigung haben.

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 13:55
von arreis
Zur Zeit habe ich ein Schreiben von mir bei Gericht und nach dessen Beantwortung ich entscheiden werde ob und wie ich weiter vorgehe.

Ich habe das Gericht erneut darum gebeten, auf eine Aufforderung habe ich verzichtet, mir anhand von Gesetzestexten darzulegen, dass der TH richtig gehandelt hat, dieses ist bislang von Seiten des Gerichts nicht erfolgt.

Hier liegt auch der Hauptgrund für meinen Ärger. Das Gericht folgt dem Anschein nach, ohne eigene Prüfungen, nur den Stellungnahmen des TH oder seines Vertreters. Dies kann man, aus meiner Sicht, im besonderen feststellen, dass das Gericht der Stellungnahmen des TH, dass der § 36 InsO und damit die §§ 850 ff. ZPO in der WVP keine Anwendung mehr finden, stattgegeben hat.

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 17:01
von Ruhrpottmensch
Ich mags mal hier mit zu schreiben...

Danke an caffery für die (grundsätzlich) sehr pragmatische Sicht auf die Dinge! :)
Ich persönlich kann das alles nur unterschreiben... Und habe da auch für mein eigenes Verfahren echt viel mitgenommen.

Leben und leben lassen... Und Türen wirklich nur auftreten, wenn es einen nachvollziehbaren Nachteil gibt...

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 17:06
von arreis
Ich möchte euch bitten mir mal mitzuteilen, wo ihr einen nicht hinnehmbaren Nachteil seht.

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 17:19
von Ruhrpottmensch
Ganz allgemein oder speziell zu Deinem Fall?!

Zu Deinem Fall kann ich gar nicht so viel sagen, ich blick da ehrlich gesagt nicht wirklich durch.

Ganz allgemein, wenn der IV/TH und/oder das Gericht grob fahrlässig Pflichten vernachlässigen. Oder salopp gesagt... Wenn mir Kohle abgenommen wird, die mir eigentlich zusteht. Dann würde ich von einer wirklich schweren Beeinträchtigung bzw. einem Nachteil sprechen. (Gleiches gilt übrigens auch für die "Gegenseite", wenn ich mich als Schuldner wie die Axt im Walde verhalte...)

Irgendwelche Paragraphen bis zur letzten Silbe ausreizen und überspitzen, gehört m.E. nicht dazu... ;)

Re: Mal allgemein!

Verfasst: 4. Nov 2018, 17:42
von arreis
Wenn man es ganz genau nimmt geht es ja um Geld, das einbehalten wird ohne den formalen Weg eingegangen zu sein.

Wenn nichts dagegen spricht, würde ich mal eine Chronologie der Sache im Bereich Insolvenzprobleme einstellen.