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Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026

Verfasst: 28. Sep 2026, 12:52
von Hans18059
Guten Tag liebe Mitglieder,

ich habe dieser Tage etwas zum Thema neue gesetzliche Reglungen zur Schuldnerberatung gelesen. Darin ging es unter andereem auch um die künftige Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung. Im Entwurf wurde noch davon ausgegangen, dass die Beratung weiterhin kostenfrei bleibt. Der Entwurf wurde dann anscheinend wegen dieses Punktes im Bundesrat abgelehnt. Nun wurde am 25.09.2025, mit den Stimmen der Unionsparteien und der SPD ein geänderter Entwurf verabschiedet. Danach gibt es keine Verpflichtung mehr, Schuldnern eine kostenfreie Beratung anzubieten. Es heißt lediglich, dass mit den von den Schuldnern zu zahlenden Gebühren, keine Gewinne erzielt werden dürfen. Hat sich schon einmal jemand von den Praktikern in diesem Forum mit dieser Regelung und ihren Folgen befasst? Die Tätigkeit der sozialen Schuldnerberatung wird aktuell von der öffentlichen Hand finanziert. Zieht sich der Staat nun ganz oder teilweise aus der Finanzierung der sozialen Schuldnerberautung zurück? Nach dem Motto, die Beratungsstellen dürfen ja nun Gebühren verlangen und können damit ihre Tätigkeit finanzieren? Ähnlich wurde es ja vor Jahren auch schon bei den Verbraucherzentralen gemacht. Deren Tätigkeit ist in großen Teilen auch nicht mehr unentgeltlich. Im übrigen: Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen hat sich über die beschlossene Neuregelung positiv geäußert.

Re: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026

Verfasst: 28. Sep 2026, 13:17
von Icke26
Wird aber mit Sicherheit immer noch preiswerter, als wenn man zum Anwalt rennt.

Re: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026

Verfasst: 28. Sep 2026, 15:22
von caffery
Hans18059 hat geschrieben: ↑28. Sep 2026, 12:52 Danach gibt es keine Verpflichtung mehr, Schuldnern eine kostenfreie Beratung anzubieten.
Diese Verpflichtung gab es aber noch nie. Die Finanzierung war schon immer ein Flickenteppich und besonders von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und soll mit diesem Gesetz ein Stück weit vereinheitlicht werden. Es gibt auch jetzt jede Menge karitative Beratungsstellen die von den Ratsuchenden Geld nehmen.
Ich kenne da viele Modelle von Portopauschalen je Gläubiger - pauschal 100 Euro - 30 Euro. usw.
Es war auf jeden Fall ein großes Ziel der Interessenvertreter der Schuldnerberatungsverbände das Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung in diesem Gesetz festzuhalten. Hier konnte man sich schlussendlich nicht durchsetzen.
Das bedeutet aber nicht, dass die Leute die Leistung jetzt komplett selbst zahlen sollen. Es gibt eben weiterhin die Möglichkeit für die Stellen Kostenlücken durch Eigenbeteiligungen aufzufangen. Der Gesetzgeber hätte das aber auch aus meiner Sicht etwas besser konkretisieren können.

Ich erlaube mir mal einen persönlichen Einwurf dazu:
In meiner Beratungsstelle gab es auch mal eine Pauschale für die Insolvenzberatung von 50 Euro. Die haben wir irgendwann mal abgeschafft, weil der Verwaltungsaufwand zu groß war und in keinem Verhältnis zum Ertrag stand.
Ich muss aber rückbetrachtend schon sagen, dass die Wertschätzung mancher Leute für unsere Arbeit größer war als wir die Gebühr noch hatten. Damals gab es deutlich weniger Leute die dann einfach nicht mehr erschienen sind oder abgebrochen haben. Manche dieser Leute melden sich dann irgendwann wieder und sagen: "Sorry wegen damals - Ich will jetzt einfach wieder von vorne anfangen!"
Wenn sowas passiert (bei mir so im Schnitt ca. einmal im Monat) habe ich quasi für die Tonne gearbeitet - eine Leistung für die bei nem Anwalt locker 1000-2000 Euro fällig geworden wären. Ich bin mir sicher, dass denen sowas praktisch nie passiert. Ohne es natürlich verallgemeinern zu wollen: Es scheint halt Leute zu geben die Dinge die nichts kosten nicht mehr so wertschätzen können - nach dem Motto "Was nix kost is auch nix." Was ich damit sagen will: Ich finde eine kleine Eigenbeteiligung gar nicht mal so schlecht.

Re: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026

Verfasst: 28. Sep 2026, 19:44
von TomH
Ich bin kein Praktiker i.d.S., aber eine Quellenangabe wäre interessehalber auch nicht verkehrt für den Interessierten.
Gefunden - auf die Kürze - habe ich auch nichts diesbezüglich seitens caritativer Verbände, außer dass bei dem bleibt wie es bisher war.

Interessant finde ich aber auch die Ausführungen von @caffery, bezgl. einer Eigenbeiteiligung, auch wenn ich denke, dass es eher die langen Wartezeiten betrifft, weshalb Rat-/u.- Hilfesuchenden sich nicht mehr melden (usw. usf.).

Ansonsten war ich recht zufrieden mit einem älteren Anwalt der seine Kanzlei direkt geg. dem Insolvenzgericht hat. Das hatte mich weit unter 1000€ gekostet, auch wenn ein eigenständiges Mitdenken notwendig war, da der Anwalt einen der größten Gläubiger trotz Hinweis vergaß und der Insolvenzverwalter ihn im Nachgang kontaktieren musste.

Re: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026

Verfasst: 28. Sep 2026, 22:38
von Hans18059
Ich wurde in Vorbereitung meines Insolvenz-und Restschuldbefreiungsverfahrens von 2010 bis 2016 auch von einer Rechtsanwältin betreut. Mit Ausfüllen und Einreichen des Insolvenzantrages habe ich 500 Euro bezahlt. Die Höhe der Vergütung hing unter anderem von der Anzahl der Gläubiger ab. Bei manchen Anwälten mußte das Ausfüllen und Einreichen des Insolvenzantrages beim Gericht extra bezahlt werden. 2005 hatte ich in einer Angelegenheit die Hilfe der Verbraucherzentrale MV in Anspruch genommen. Da war es zu der Zeit schon üblich, für manche Leistungen eine Gebühr zu entrichten. Die 500 Euro, die ich damals an die Rechtsanwältin gezahlt habe, dürften heute nicht mehr reichen.

Re: Bundesratsbeschluss vom 25.09.2026

Verfasst: 28. Sep 2026, 23:06
von caffery
TomH hat geschrieben: ↑28. Sep 2026, 19:44
Interessant finde ich aber auch die Ausführungen von @caffery, bezgl. einer Eigenbeiteiligung, auch wenn ich denke, dass es eher die langen Wartezeiten betrifft, weshalb Rat-/u.- Hilfesuchenden sich nicht mehr melden (usw. usf.).
Nene - ich meinte mit denen dich sich auf einmal nicht mehr melden oder nicht mehr wollen ausschließlich Leute die schon bei mir waren - für die ich einen außergerichtlichen Einigungsversuch gemacht habe und den Antrag quasi schon pfannenfertig vorbereitet habe.
Abgesehen davon habe ich im Normalfall nur Wartezeiten zwischen 2 und 4 Wochen.