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Zuwendung Dritter

Verfasst: 31. Mai 2019, 14:46
von Ruhrpottmensch
Mich treibt gerade mal wieder ein Frage umher...

Gibt es für "Zuwendungen" Dritter an den Schuldner eine -ins Stein gemeißelte- Grenze?

Bezieht sich auf jeden Abschnitt der Inso (also sowohl Eröffnung als auch WVP) und jegliche Zuwendung (Sach- wie auch Geldwerte)...

Beispiel:
In der Eröffnungsphase geht ein Familienmitglied gemeinsam mit dem Schuldner wöchentlich einkaufen und übernimmt jedes Mal den Wocheneinkauf von rund 100€...

In der WVP wird der Schuldner von der/dem Partnerin/Partner monatlich mit rund 1000€ "Geldgeschenken" unterstützt...
(In der Eröffnung müsste ich als Schuldner so einen Fall je definitiv mit angeben!?)

Ein Schuldner bekommt (egal in welcher Phase) ein hochwertiges und recht teueres Geschenk (Schmuck, Uhr, KfZ, technisches Gerät)...

Würde mich über Antworten freuen...

Re: Zuwendung Dritter

Verfasst: 31. Mai 2019, 15:17
von tidus82
Nun, ich versuche einfach mal ganz wertfrei das Ganze zu beantworten.

Zuwendungen in der Eröffneten Insolvenz müssen dem IV gemeldet werden. Dabei ist es unerheblich ob es eine Geldzuwendung oder eine Sache ist.
Wenn du jetzt ein Brot gekauft bekommst, dann musst du es in der Theorie melden, weil es ja theoretisch über deinen Freibetrag kommen "könnte". Praktisch.. nunja..
Also alles was einen Wert hat und nicht zum alltäglichen Bedarf gehört.

In der WVP sieht der ganze Spaß wieder ganz anders aus:
Insolvenzrechtlich musst du da gar nichts von den genannten Dingen mehr melden. Dort musst du nur dein Arbeitseinkommen melden (+ bestimmte Zuschläge, Weihnachtsgeld etc.) und Erbschaften. Der Arbeitgeber führt ja eh bereits aufgrund der Abtretungserklärung die Beträge ab. Aber solltest du einen Nebenjob annehmen, dann müsste da ggf. auch geschaut werden (wobei da die Meinungen auseinander gehen). Ansonsten kannst du auch gern im Lotto gewinnen - da geht gar nix mehr an den Treuhänder.

Re: Zuwendung Dritter

Verfasst: 31. Mai 2019, 15:36
von Ruhrpottmensch
Bitte nicht falsch verstehen, ich versuche da jetzt keine Lücke o.ä. zu finden... ;)

Aber in der Tat habe ich heute Morgen am Pfandautomat gestanden und mir genau darüber (Und über die paar Kröten, die ich wieder zurück bekommen habe) Gedanken gemacht...

Also müsste man in der Eröffnung quasi jeden Cent der -in welcher Form- eingeht melden?! Selbst für die bezahlten Lebensmittel?! (Ich hatte im Kopf, dass man keine "Vermögenswerte" verschweigen darf)

Und in der WVP ist es tatsächlich so, dass mir ein teures Gemälde/teures Auto geschenkt werden kann, ohne das es den TH (Selbst wenn er davon Kenntnis hat) jucken würde?!
(Na gut... In der WVP hat der TH ja nicht wirklich mehr Interesse oder gar die Pflicht verwertbares Vermögen zu "generieren"?!)

Re: Zuwendung Dritter

Verfasst: 31. Mai 2019, 17:30
von insolaner
tidus82 hat geschrieben: 31. Mai 2019, 15:17Wenn du jetzt ein Brot gekauft bekommst, dann musst du es in der Theorie melden [...]
Also alles was [...] Wert hat und nicht zum alltäglichen Bedarf gehört.
ist das ein goldenes Brot?

Von der Ironie im letzten Satz mal abgesehen, wie verhält es sich dann mit "Einkäufen" bei der Tafel? Die sind ja pauschal mit 1 Euro oder mit SuperSonderPreisen (10-20 % vom eigentlichen Preis) extrem vergünstigt...

Re: Zuwendung Dritter

Verfasst: 1. Jun 2019, 08:41
von arreis
Ich würde bei allen Zuwendungen, die keinen offiziellen Charakter, nach dem Motto vorgehen " Was der TH nicht weiß, macht ihn nicht heiß" , als offiziell würde ich alles bezeichnen, was irgendwie schriftlich hinterlegt ist.

Es würde einen doch seelisch fertig machen, wenn man bei jeder Zuwendung darüber nachdenkt, ob man diese nun an den TH abführen sollte oder nicht.