Restschuldbefreiung
Verfasst: 6. Jun 2023, 13:18
Moin,
heute lag ein Brief vom Gericht im Briefkasten, leicht aufgeregt rausgeholt und direkt geöffnet, Tada bestanden, wenn man es so nennen will
"wird dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt."
Das erteilt ist sogar unterstrichen
Dann lag noch ein Beschluss dabei das die Landeskasse den restlichen Betrag von ~240€, der noch offen war, übernehmen wird.
Ich habe nun alles fein säuberlich in meine Schuldenordner abgeheftet und werde den ganzen Kram brav aufheben. Eine letzte Frage bleibt aber noch offen. Ich habe immer noch ein P-Konto, was aber laut Bank keine Pfändung mehr draufhat. Dummerweise ist die Bank eher nervig und Freundlichkeit oder Service kennt man dort nicht. Nur wie man ein Haufen Fantasiegebühren einkassiert... wenn ich das Konto in ein normales Konto umwandeln will. Soll ich gefälligst dorthin kommen. Online oder per Telefon würde das angeblich nicht gehen. Nun ist die Bank mit den ÖPNV sehr schlecht zu erreichen. Deswegen die Frage, ist das negativ, wenn ich einfach ein Pfändungskonto behalte?
Wenn die 6 Monate um sind und die Restschuldbefreiung aus der Schufa raus ist, wollte ich es noch einmal versuchen, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen.
heute lag ein Brief vom Gericht im Briefkasten, leicht aufgeregt rausgeholt und direkt geöffnet, Tada bestanden, wenn man es so nennen will
"wird dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt."
Das erteilt ist sogar unterstrichen
Dann lag noch ein Beschluss dabei das die Landeskasse den restlichen Betrag von ~240€, der noch offen war, übernehmen wird.
Ich habe nun alles fein säuberlich in meine Schuldenordner abgeheftet und werde den ganzen Kram brav aufheben. Eine letzte Frage bleibt aber noch offen. Ich habe immer noch ein P-Konto, was aber laut Bank keine Pfändung mehr draufhat. Dummerweise ist die Bank eher nervig und Freundlichkeit oder Service kennt man dort nicht. Nur wie man ein Haufen Fantasiegebühren einkassiert... wenn ich das Konto in ein normales Konto umwandeln will. Soll ich gefälligst dorthin kommen. Online oder per Telefon würde das angeblich nicht gehen. Nun ist die Bank mit den ÖPNV sehr schlecht zu erreichen. Deswegen die Frage, ist das negativ, wenn ich einfach ein Pfändungskonto behalte?
Wenn die 6 Monate um sind und die Restschuldbefreiung aus der Schufa raus ist, wollte ich es noch einmal versuchen, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen.