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Restschuldbefreiung

Verfasst: 6. Jun 2023, 13:18
von Shadow
Moin,

heute lag ein Brief vom Gericht im Briefkasten, leicht aufgeregt rausgeholt und direkt geöffnet, Tada bestanden, wenn man es so nennen will :P

"wird dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt."

Das erteilt ist sogar unterstrichen ;)

Dann lag noch ein Beschluss dabei das die Landeskasse den restlichen Betrag von ~240€, der noch offen war, übernehmen wird.

Ich habe nun alles fein säuberlich in meine Schuldenordner abgeheftet und werde den ganzen Kram brav aufheben. Eine letzte Frage bleibt aber noch offen. Ich habe immer noch ein P-Konto, was aber laut Bank keine Pfändung mehr draufhat. Dummerweise ist die Bank eher nervig und Freundlichkeit oder Service kennt man dort nicht. Nur wie man ein Haufen Fantasiegebühren einkassiert... wenn ich das Konto in ein normales Konto umwandeln will. Soll ich gefälligst dorthin kommen. Online oder per Telefon würde das angeblich nicht gehen. Nun ist die Bank mit den ÖPNV sehr schlecht zu erreichen. Deswegen die Frage, ist das negativ, wenn ich einfach ein Pfändungskonto behalte?

Wenn die 6 Monate um sind und die Restschuldbefreiung aus der Schufa raus ist, wollte ich es noch einmal versuchen, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 6. Jun 2023, 13:44
von tidus82
Hey, erstmal: herzlichen Glückwunsch zur “bestandenen“ Restschuldbefreiung! :)

Naja das mit der Bank lässt sich ziemlich einfach klären:
Brief schreiben, in nen Umschlag, Code aus der App drauf und wahlweise dem Postboten mitgeben oder in den nächsten vertrauenswürdigen gelben Kasten schmeißen und abwarten.

Alternativ gäbe es wohl angeblich auch noch ein Fax.

Telefonisch und online stellt sich Deutschland halt mit Willenserklärungen immer noch quer. Rauchzeichen klappen auch nicht so wie es sein soll und ne Brieftaube verirrt sich gern mal.

Ich würd einfach nen Brief schreiben. :)

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 6. Jun 2023, 16:55
von Shopgirl
Herzlichen Glückwunsch!

Und rein aus Interesse: welche Bank ist das denn?

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 6. Jun 2023, 19:14
von Shadow
Danke euch beiden ;)

Ich werde es wohl einfach weiter als P-Konto laufen lassen. Und dann eben versuchen ein neues zu bekommen, wenn die 6 Monate um sind. Ich hatte es ja schon in der Inso bzw. Wohhlverhaltensphase versucht. Wurde nur überall abgelehnt. Und zuerst Kündigen und dann ein neues Konto ist mir zu riskant. Ich wollte es dann mal bei der C24 Bank versuchen. Die haben bis jetzt immer noch keine Gebühren wie ich neulich gesehen habe.

Aktuell bin ich bei der Nord LB, dort war ich von Anfang an gewesen. Und als ich wechseln wollte, ging es wie gesagt nicht mehr. Die haben mittlerweile aber für jeden scheiß Gebühren. Geldeinzahlen, alles Mögliche an Buchungen... und natürlich auch noch monatlich eine Grundgebühr...

Aktuell liege ich bei ~10€ im Monat nur für das dumme Konto.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 8. Jun 2023, 14:27
von Ben1986
Bekommt man eigentlich nach der RSB eine detaillierte Auflistung wieviel Geld jeder Gläubiger bekommen hat aus der Insolvenzmasse?
Wer kann mir kurz sagen was dort alles aufgelistet ist?

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 9. Jun 2023, 12:26
von bonfire
Shadow hat geschrieben: 6. Jun 2023, 19:14 Danke euch beiden ;)

Ich werde es wohl einfach weiter als P-Konto laufen lassen. Und dann eben versuchen ein neues zu bekommen, wenn die 6 Monate um sind.
Wie meins du das mit den 6 Monaten rum? Die RSB steht doch m.W. noch 3 Jahre in der Schufa.
Bei mir wurde von der Bank ein Konto abgelehnt, weil noch irgendein veralterter Eintrag eines Inkasso in der Statistik stand. :?

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 9. Jun 2023, 13:05
von DanielWillig
Die Schufa löscht seit kurzem den Eintrag der RSB nach sechs Monaten.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 9. Jun 2023, 22:22
von robo
Ben1986 hat geschrieben: 8. Jun 2023, 14:27 Bekommt man eigentlich nach der RSB eine detaillierte Auflistung wieviel Geld jeder Gläubiger bekommen hat aus der Insolvenzmasse?
Wer kann mir kurz sagen was dort alles aufgelistet ist?
Wenn du das wissen möchtest, kannst Du doch beim Inso-Gericht Einsicht in Deine Akte nehmen.
Müsste da ja drinstehen.
Von alleine schickt Dir das Gericht das sicher nicht.
Und der IV / TH auch nicht.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 12. Jun 2023, 00:47
von Shadow
Genau, wie hier schon geschrieben, wird es doch neuerdings nach 6 Monaten gelöscht. Ich werde dann einfach mal schauen. Aktuell brauche ich wohl noch nicht versuchen ein anderes Konto zu bekommen.

Und eine Auflistung gibt es auch nicht. Wenn du Details willst, musst du zum Gericht fahren und selbst in die Akte reingucken. Bei irgendeinen Beschluss Stand das auch mal drunter, für genaue Beträge an das Amtsgericht wenden.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 13. Jun 2023, 19:35
von bonfire
Ja holla... meine RSB ist bei der Schufa tatsächlich schon raus. Da hab ich mir ein Jahr gespart :-)