zum Beitrag "Stromkosten" im Forum Schuldnerberatung

Life! Im Forum Schuldenprobleme werden sachbezogene Fragen rund ums Thema Ver- und Überschuldung diskutiert. Da es für für Schuldner daneben viele Themen gibt, die nicht direkt mit diesen Sachfragen oder Informationen zu tun haben, sondern mit persönlichen, sozialen, familiären oder beruflichen Ursachen und Folgen der Ver- und Überschuldung, haben wir dieses Forum eingerichtet. Im Forum Life! können z.B. diese Themen diskutiert werden: Schulden belasten oft Beziehungen und Partnerschaften: Wie wird man damit fertig? Oder mit dem Druck, wenn Schulden eines Partners eine neue Beziehung von Anfang an belasten? Lebenspraktische Erfahrungen: Wie vermittelt man z.B. den Kindern, dass das mit den Nike-Schuhen nicht geht? Wie wird man selbst damit fertig, wenn man auf einiges verzichten muss? Konsum und Verhältnis zu Geld: Hat sich meine Einstellung zu Geld und Konsum durch die Überschuldung geändert? Kochrezepte für die letzten '3 Tage vor dem Ersten' und andere Tipps , die den eh' schon schmalen Geldbeutel entlasten helfen.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

zum Beitrag "Stromkosten" im Forum Schuldnerberatung

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo caffery,

im "Nachbarforum" ist ja nun schon länger keine Anmeldung möglich - wirklich schade! - deswegen wähle ich mal diesen Weg. Es geht um die Stromkosten für ein Sauerstoffgerät: Vielleicht wäre es einen Versuch wert, beim zuständigen Sozialamt ein Darlehn gem. § 21 Abs. 6 SGB II "Mehrbedarfe" zu beantragen?
Ob es klappt, weiß ich natürlich auch nicht, aber dass es schon mal schwierig sein kann, jeden Monat 30,00 Euro vorzufinanzieren, das weiß ich sehr wohl.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: zum Beitrag "Stromkosten" im Forum Schuldnerberatung

Werbung

Hi Witwe Bolte,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "zum Beitrag "Stromkosten" im Forum Schuldnerberatung" geschaut?
0
S.Nitschke
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 82
Registriert: 30. Okt 2018, 13:58

Re: zum Beitrag "Stromkosten" im Forum Schuldnerberatung

Beitrag von S.Nitschke »

Nach meinem Wissensstand sind nicht die Grundsicherungsämter sondern die KK in der Pflicht die Stromkosten für verordnete elektrische Hilfsmittel zu zahlen. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat bereits im Februar 1997 entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst. Somit müssen die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und die Wartung von Hilfsmitteln bezahlen, sondern auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel. Gugge hier :

https://www.pflege-durch-angehoerige.de ... -bezahlen/
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: zum Beitrag "Stromkosten" im Forum Schuldnerberatung

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, das ist wohl dem "Praktiker" Dirk HO drüben im f-sb bekannt.
Es geht aktuell wohl "nur" um die Vorfinanzierung, weil die GKV die Kosten nur rückwirkend erstattet.

Mir ist keine Vorschrift im SGB V bekannt, ob die GKV auch Darlehn für zu erbringende Leistungen gewähren kann/soll/muss.

Ich würde erstmal das Gespräch mit der örtlichlichen Geschäftsführung der KK versuchen.
0
vlac
Mitglied
Reaktionen: 11
Beiträge: 21
Registriert: 14. Okt 2018, 21:28

Re: zum Beitrag "Stromkosten" im Forum Schuldnerberatung

Beitrag von vlac »

Hallo,

grundsätzlich werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig (§ 41 SGB I); der Anspruch auf eine Sozialleistung entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Anspruch auf Erstattung der Stromkosten bei strombetriebenen Hilfsmitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet worden sind, besteht also dem Grundsatz nach ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hilfsmittel vom Versicherten in Betrieb genommen wird. Allerdings wird die Fälligkeit dadurch gehemmt, dass der Versicherte ungerechtfertigt bereichert ist, bis ihm die Mehrkosten tatsächlich entstehen. In den ersten Monaten bis zur Jahresabrechnung werden die monatlichen Abschläge wahrscheinlich auf dem bisherigen Niveau bleiben. Mit der Jahresabrechnung dann werden erstmals Mehrkosten fällig, und damit hat der Versicherte dann auch erstmals einen Anspruch auf die Zahlung des auf das Hilfsmittel entfallenden Anteils an den Stromkosten.

Mit der Jahresabrechnung werden in aller Regel dann auch die Abschläge erhöht. Und damit entsteht dann auch ein Anspruch auf entsprechende Zahlung des Hilfsmittel-Anteils an den Abschlägen.

Sollte eine Krankenkasse tatsächlich auf die Idee kommen, bei Sozialleistungsempfängern nur eine jährliche Zahlung vornehmen zu wollen, müsste sie auch erklären, auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschieht. Hier wäre zunächst ein entsprechender Bescheid zu fordern, Widerspruch einzulegen, und gleichzeitig auch eine Vorschusszahlung gemäß § 42 SGB I zu beantragen, und zwar mit dem Hinweis, dass es sich um Sozialleistungsempfänger handelt, der andernfalls das Hilfsmittel nicht nutzen kann, weil ihm das Geld dafür fehlt, Das geforderte Ermessen dürfte hier auf null reduziert sein. Der Vorschuss kann auch beantragt werden, wenn der ursprüngliche Bescheid schon rechtskräftig ist.
0
Antworten