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Abrechnung Betriebskosten durch Vermieter

Verfasst: 17. Dez 2021, 14:25
von mucel
Servus,

grundsätzlich haben Vermieter für die Abrechnung der Betriebskosten ja 12 Monate Zeit. Also die Abrechnung für 2020 muss dann bis spätestens 31. Dezember 2021 dem Mieter zugegangen sein.

Meine Frage hierzu. Muss bis zum 31. Dezember 2021 eine korrekte Abrechnung vorliegen oder aber, kann eine etwaige fehlerhafte Abrechnung dann noch im Jahr 2022 durch den Vermieter korrigiert werden?

Re: Abrechnung Betriebskosten durch Vermieter

Verfasst: 17. Dez 2021, 14:30
von tidus82
Nach §556 Abs. 3 S. 5 sind Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung möglich. Daraus folgt, dass auf jeden Fall mit einer spät genug ausgestellten Einwendung die Frist übergangen werden kann. Ich bin überzeugt, dass der Vermieter dann die Abrechnung noch korrigieren kann - finde aber gerade nicht wirklich die entsprechende Gesetzesgrundlage

Re: Abrechnung Betriebskosten durch Vermieter

Verfasst: 17. Dez 2021, 16:09
von mucel
tidus82 hat geschrieben: 17. Dez 2021, 14:30 Nach §556 Abs. 3 S. 5 sind Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung möglich.
Ja, ich muss dann mal schauen.

Mal abgesehen davon, dass von meinen Vorauszahlungen knappe 240 Euro nicht berücksichtigt sind, sind mir auch einige Posten ziemlich schleierhaft. Die Kosten für den Aufzug sollen im Vergleich zu den Vorjahren angeblich um 125% gestiegen sein. Die Gartenpflege hat sich angeblich um ca. 500% (FÜNFHUNDERT, kein Tippfehler) erhöht.

Naja, da ich da eh mein Recht auf Einsicht wahrnehmen werde, bleibt für die Klärung meiner Frage ja noch ein bisserl Zeit.