Abrechnung Betriebskosten durch Vermieter
Verfasst: 17. Dez 2021, 14:25
Servus,
grundsätzlich haben Vermieter für die Abrechnung der Betriebskosten ja 12 Monate Zeit. Also die Abrechnung für 2020 muss dann bis spätestens 31. Dezember 2021 dem Mieter zugegangen sein.
Meine Frage hierzu. Muss bis zum 31. Dezember 2021 eine korrekte Abrechnung vorliegen oder aber, kann eine etwaige fehlerhafte Abrechnung dann noch im Jahr 2022 durch den Vermieter korrigiert werden?
grundsätzlich haben Vermieter für die Abrechnung der Betriebskosten ja 12 Monate Zeit. Also die Abrechnung für 2020 muss dann bis spätestens 31. Dezember 2021 dem Mieter zugegangen sein.
Meine Frage hierzu. Muss bis zum 31. Dezember 2021 eine korrekte Abrechnung vorliegen oder aber, kann eine etwaige fehlerhafte Abrechnung dann noch im Jahr 2022 durch den Vermieter korrigiert werden?