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Wie viel Geld darf ich in Insolvenz ansparen?
Verfasst: 2. Jun 2021, 20:21
von FantaLemon
Hallo,
Ich darf von meinem Gehalt ja den Pfändungsfreibetrag behalten plus unpfändbare Zuschläge wie Heimzulage, Gefahrenzulage, Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge, sodass ich auf ein Nettoeinkommen von gut 1300 Euro komme.
So viel Geld brauche ich aber gar nicht, sodass ich also am Monatsende immer noch was übrig habe. Darf ich das auf dem Konto ansparen? Gibt es da eine Maximalgrenze?
MfG
Re: Wie viel Geld darf ich in Insolvenz ansparen?
Verfasst: 2. Jun 2021, 20:26
von Käsebrot
Hallo,
das kommt darauf an...
Im eröffneten Verfahren darfst du gar nichts ansparen. Da muss das Konto am Monatsende leer sein, ein Übertrag ist einmalig in dem Folgemonat möglich, danach wird das Guthaben an den IV ausgekehrt. Es wird aber normalerweise nach dem first in, first out-Prinzip gerechnet, sprich die Bank unterstellt dir, dass du erst das alte Guthaben verbrauchst, bevor du das neue anbrichst. Allerdings erhöht das deinen Freibetrag nicht und bringt ggf. mal Probleme, wenn du mehr Geld benötigst, als du noch verfügen darfst im laufenden Monat.
In der WVP ist es egal, wie hoch dein Guthaben ist. Da kannst du sparen so viel du willst.
Re: Wie viel Geld darf ich in Insolvenz ansparen?
Verfasst: 2. Jun 2021, 20:41
von imker
Von dem ersten Geld, das nicht ausgegeben wurde, eine Keksdose kaufen.
In den Schrank stellen.
Und dann "Sterntaler" lesen und dafür sorgen, dass Taler in die Kekdose kommen.
Wenn das P-Konto Pfändungen eingefangen hat, die noch nicht beseitigt werden konnten, wird das Geld nach der Wartezeit separiert und erst ausgezahlt, wenn die Pfändung nach der Erteilung der RSB beseitigt worden ist. Alles nicht schnell und schön---
Re: Wie viel Geld darf ich in Insolvenz ansparen?
Verfasst: 3. Jun 2021, 11:10
von Witwe Bolte
Man darf soviel sparen, wie man will / kann,
man sollte es nur nicht auf einem Konto liegen lassen.
Auch nicht auf einem P-Konto !
Merksatz: Ein P-Konto ist kein Sparkonto.